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HG Beteiligung GmbH: Amtsgericht hebt Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzeröffnungsverfahren auf

geralt (CC0), Pixabay

Das Verfahren wird beim Amtsgericht Mönchengladbach unter dem Aktenzeichen 20 IN 7/26 geführt. Betroffen ist die im Handelsregister unter HRB 21164 eingetragene HG Beteiligung GmbH.

Nach der vorliegenden gerichtlichen Bekanntmachung lautet die aktuelle Entwicklung:

„In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen“ der HG Beteiligung GmbH seien „die am 05.03.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 28.09.2026 aufgehoben worden.“

Damit steht zunächst fest: Die im März angeordneten Sicherungsmaßnahmen bestehen aufgrund des neuen Beschlusses nicht mehr.

Im März war ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden

Den ebenfalls vorliegenden Unternehmensdaten zufolge war am 5. März 2026 im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Eine entsprechende Registerveröffentlichung wurde am 9. März 2026 erfasst.

Wichtig ist dabei die rechtliche Unterscheidung zwischen einem Insolvenzeröffnungsverfahren und einem bereits eröffneten Insolvenzverfahren.

Die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters beziehungsweise die Anordnung vorläufiger Sicherungsmaßnahmen bedeutet für sich genommen noch nicht, dass das eigentliche Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Unternehmens eröffnet worden ist.

Auch die jetzige Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen sollte nicht weitergehend interpretiert werden, als es die Bekanntmachung zulässt.

Warum wurden die Maßnahmen aufgehoben?

Gerade diese Frage beantwortet der vorliegende Beschlussauszug nicht.

Dort wird lediglich mitgeteilt, dass die am 5. März 2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 28. September 2026 aufgehoben wurden.

Aus dieser Formulierung allein lässt sich insbesondere nicht zuverlässig ableiten, ob der zugrunde liegende Insolvenzantrag zurückgenommen wurde, sich anderweitig erledigt hat, abgewiesen wurde oder eine andere verfahrensrechtliche Entwicklung zur Aufhebung geführt hat.

Solange hierzu keine weitere gerichtliche Entscheidung oder Stellungnahme vorliegt, sollte über den Grund nicht spekuliert werden.

HG Beteiligung GmbH seit 2022 eingetragen

Die HG Beteiligung GmbH hat nach den vorliegenden Unternehmensdaten ihren Sitz in Mönchengladbach und ist beim Amtsgericht Mönchengladbach unter HRB 21164 eingetragen.

Als Geschäftsführer wird Mohammad Nemati genannt. Er ist den vorliegenden Angaben zufolge einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Als Unternehmensgegenstand wird die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Beteiligung an Unternehmen unterschiedlicher Art genannt. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Komplementärstellung bei der Ghazanfari Immobilienverwaltung GIV GmbH & Co. KG mit Sitz in Mönchengladbach.

Die HG Beteiligung GmbH wird in den vorgelegten Daten entsprechend auch als persönlich haftende Gesellschafterin dieser Gesellschaft geführt.

Mehrere Anschriften in der Unternehmenshistorie

In den vorgelegten Unternehmensdaten erscheinen mehrere Anschriften in Mönchengladbach, darunter Mennrath 198, Krefelder Straße 423–425 sowie zuletzt Hocksteiner Weg 30.

Die gerichtliche Bekanntmachung zum Insolvenzeröffnungsverfahren bezeichnet die Gesellschaft unter der Anschrift Hocksteiner Weg 30, 41189 Mönchengladbach.

Aus den historischen Anschriften allein lassen sich keine weitergehenden Schlüsse über die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft ziehen.

Was die Aufhebung bedeutet – und was nicht

Die aktuelle Bekanntmachung ist vor allem deshalb relevant, weil sie den im März 2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen ein Ende setzt.

Sie ist jedoch kein ausreichender Beleg dafür, dass ein eröffnetes Insolvenzverfahren aufgehoben worden wäre. Nach dem Wortlaut der vorliegenden Bekanntmachung geht es um Sicherungsmaßnahmen innerhalb eines Insolvenzeröffnungsverfahrens.

Ebenso wenig lässt sich aus dem Beschluss allein schließen, dass die Gesellschaft inzwischen wirtschaftlich saniert sei oder dass keine finanziellen Schwierigkeiten mehr bestünden. Für eine solche Bewertung fehlen entsprechende Informationen.

Umgekehrt wäre es nach der aktuellen Mitteilung ebenfalls irreführend, ohne nähere Erläuterung lediglich von einer weiterhin bestehenden „vorläufigen Insolvenzverwaltung“ zu sprechen, wenn die zugrunde liegenden Sicherungsmaßnahmen inzwischen ausdrücklich aufgehoben wurden.

Entscheidend ist jetzt die weitere gerichtliche Entscheidung

Für Gläubiger und Geschäftspartner ist deshalb vor allem die weitere Entwicklung des Verfahrens unter dem Aktenzeichen 20 IN 7/26 von Interesse.

Der derzeit vorliegende Informationsstand lässt sich auf einen klaren Kern reduzieren: Am 5. März 2026 waren im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der HG Beteiligung GmbH Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden. Mit Beschluss vom 28. September 2026 hat das Amtsgericht Mönchengladbach diese Maßnahmen wieder aufgehoben.

Warum dies geschah und welchen abschließenden Status das Insolvenzeröffnungsverfahren damit hat, geht aus der vorliegenden Bekanntmachung nicht hervor. Weitergehende Aussagen über eine Eröffnung, Abweisung, Rücknahme oder sonstige Erledigung des Insolvenzantrags wären ohne zusätzliche gerichtliche Unterlagen nicht belastbar.

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