Nach Erkenntnissen der Behörde beschränken sich die Aktivitäten der unbekannten Betreiber offenbar nicht auf die Website. Angebote beziehungsweise Kontaktaufnahmen erfolgen laut BaFin auch per E-Mail und telefonisch.
Der Verdacht der Finanzaufsicht lautet, dass dabei Bankgeschäfte ohne die dafür notwendige Erlaubnis angeboten werden.
BaFin: Schweizer Staubli Capital Management hat damit nichts zu tun
Für Verbraucher ist die Abgrenzung zwischen der Website und dem offenbar verwendeten Unternehmensnamen besonders wichtig.
Nach Angaben der BaFin besteht kein Zusammenhang zwischen den unbekannten Betreibern von staublicapital(.)com und der in der Schweiz registrierten Staubli Capital Management mit Sitz in Meilen.
Die BaFin bezeichnet den Vorgang ausdrücklich als Identitätsmissbrauch.
Die Schweizer Staubli Capital Management steht demnach weder mit der Website noch mit den dort angebotenen Dienstleistungen in Verbindung.
Damit richtet sich die BaFin-Warnung nicht gegen die tatsächliche Staubli Capital Management in Meilen. Vielmehr wird deren Identität nach Darstellung der Behörde von unbekannten Dritten missbräuchlich verwendet.
Angebliche Kooperationen mit Banken existieren laut BaFin nicht
Eine weitere Aussage der unbekannten Betreiber weist die Finanzaufsicht ausdrücklich zurück.
Nach der BaFin-Mitteilung behaupten die Betreiber, mit lizenzierten Banken zusammenzuarbeiten.
Dazu stellt die Behörde unmissverständlich fest: Das ist nicht der Fall.
Für potenzielle Anleger ist dieser Punkt besonders relevant. Behauptete Kooperationen mit Banken können einem Angebot einen seriösen Eindruck verleihen. Im konkreten Fall widerspricht die BaFin dieser Darstellung jedoch ausdrücklich.
Website, E-Mail und Telefon als Kontaktwege
Die Warnung zeigt zudem, dass Verbraucher bei der Prüfung eines Finanzangebots nicht ausschließlich auf die Internetseite achten sollten.
Nach Angaben der BaFin werden die Angebote nicht nur über staublicapital(.)com verbreitet. Die unbekannten Betreiber treten auch per E-Mail und telefonisch an mögliche Kunden heran.
Ein professioneller Internetauftritt, die Verwendung eines tatsächlich existierenden Firmennamens oder die Behauptung einer Zusammenarbeit mit regulierten Banken sind für sich genommen kein Nachweis dafür, dass der Kontakt tatsächlich von dem genannten Unternehmen stammt.
Im vorliegenden Fall erklärt die BaFin ausdrücklich, dass dies gerade nicht der Fall ist.
Was Identitätsmissbrauch bei Finanzangeboten bedeutet
Bei einem solchen Identitätsmissbrauch können unbekannte Personen den Namen oder andere Angaben eines tatsächlich existierenden Unternehmens verwenden, um gegenüber Verbrauchern den Eindruck einer geschäftlichen Verbindung zu diesem Unternehmen zu erzeugen.
Genau diese Trennung ist im vorliegenden Fall entscheidend:
Die BaFin warnt vor den unbekannten Betreibern von staublicapital(.)com – nicht vor der echten Staubli Capital Management in Meilen.
Wer bereits Kontakt mit vermeintlichen Mitarbeitern hatte, sollte deshalb nicht die auf der fraglichen Website oder in erhaltenen E-Mails angegebenen Kontaktdaten zur Überprüfung verwenden. Entscheidend ist eine unabhängige Prüfung, ob der Ansprechpartner tatsächlich für das Unternehmen tätig ist, dessen Namen er verwendet.
Bereits Geld überwiesen?
Aus der BaFin-Mitteilung geht nicht hervor, ob Verbraucher bereits Geld verloren haben oder wie hoch mögliche Schäden sein könnten.
Wer im Zusammenhang mit staublicapital(.)com bereits Zahlungen geleistet hat, sollte sämtliche vorhandenen Unterlagen sichern. Dazu gehören insbesondere E-Mails, Telefonnummern, Chatverläufe, Überweisungsbelege, Empfängerkonten, Vertragsunterlagen und Screenshots.
Die Warnung allein erlaubt allerdings keine Aussage darüber, ob und auf welchem Weg bereits gezahltes Geld zurückgeholt werden kann.
Erlaubnis vor einer Geldanlage überprüfen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz-, Wertpapier-, Kryptowerte-Dienstleistungen oder Zahlungsdienste anbietet, benötigt dafür grundsätzlich die entsprechende Erlaubnis der BaFin.
Ob ein bestimmtes Unternehmen von der Finanzaufsicht zugelassen ist, können Verbraucher in der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen.
Wichtig ist bei einem möglichen Identitätsmissbrauch allerdings eine zusätzliche Kontrolle: Selbst wenn ein tatsächlich existierendes Unternehmen gefunden wird, beweist das noch nicht, dass die Website, E-Mail-Adresse oder anrufende Person wirklich zu diesem Unternehmen gehört.
BaFin-Warnung ist eindeutig – aber kein Strafurteil
Die BaFin stützt ihre Veröffentlichung auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Die behördliche Feststellung ist hinsichtlich des Identitätsmissbrauchs eindeutig formuliert: Zwischen der Schweizer Staubli Capital Management und staublicapital(.)com besteht nach Angaben der BaFin kein Zusammenhang.
Gleichzeitig sollte die Warnung nicht über ihren Inhalt hinaus interpretiert werden. Die unbekannten Betreiber werden in der Mitteilung nicht namentlich identifiziert. Ebenso enthält sie keine Angaben über mögliche Geschädigte, Schadenssummen oder strafrechtliche Verurteilungen.
Für Verbraucher bleibt deshalb die entscheidende Botschaft: Wer von staublicapital(.)com, per E-Mail oder telefonisch unter Berufung auf Staubli Capital Management angesprochen wird, sollte diesen Kontakt nicht mit der tatsächlich in der Schweiz registrierten Gesellschaft gleichsetzen. Nach Angaben der BaFin handelt es sich um einen Identitätsmissbrauch durch unbekannte Betreiber.