Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein hat am 29. September 2026 eine Warnung zu „Reclaim Vault“ veröffentlicht. In der Mitteilung wird als angeblicher Sitz die Aeulestrasse 51, 9490 Vaduz, Liechtenstein, genannt.
Nach Angaben der FMA tritt „Reclaim Vault“ als Betreiber der Internetseite reclaimvault.com auf. Außerdem nennt die Behörde die E-Mail-Adresse support@reclaimvault.io.
Der entscheidende Punkt der Warnung: Nach ausdrücklicher Mitteilung der Finanzmarktaufsicht verfügt „Reclaim Vault“ über keine aufsichtsrechtliche Bewilligung oder Registrierung der FMA.
Das Angebot ist deshalb auch nicht im offiziellen Register der liechtensteinischen Finanzmarktaufsicht aufgeführt.
Keine Erlaubnis für erlaubnispflichtige Dienstleistungen
Die FMA formuliert ihre Warnung eindeutig. „Reclaim Vault“ sei es nicht gestattet, in Liechtenstein Dienstleistungen zu erbringen, für die eine Bewilligung oder Registrierung erforderlich ist.
Außerdem stellt die Behörde ausdrücklich fest:
„Sie untersteht nicht der Aufsicht durch die FMA.“
Für Verbraucher ist diese Information besonders wichtig. Wer mit einem Finanzdienstleister Geschäfte abschließt, sollte nicht allein auf Angaben auf einer Website, eine liechtensteinische Adresse oder den Eindruck eines Unternehmenssitzes in Vaduz vertrauen.
Entscheidend ist vielmehr, ob eine für die jeweilige Tätigkeit erforderliche aufsichtsrechtliche Zulassung tatsächlich vorhanden ist.
FMA führt Warnung unter „Betrug“
Bemerkenswert ist die Einordnung der Veröffentlichung durch die Behörde selbst. Die Warnung vom 29. September 2026 wird auf der FMA-Seite der Kategorie „Betrug“ zugeordnet.
Diese behördliche Kategorisierung sollte allerdings nicht mit einer strafrechtlichen Verurteilung verwechselt werden. Aus der vorliegenden FMA-Mitteilung geht nicht hervor, dass ein Gericht Verantwortliche wegen Betrugs verurteilt hätte.
Ebenso nennt die Veröffentlichung keine verantwortlichen natürlichen Personen hinter „Reclaim Vault“.
Wer steckt hinter Reclaim Vault?
Diese Frage bleibt aufgrund der vorliegenden Warnung offen.
Die FMA spricht von einem „angeblichen Sitz“ in der Aeulestrasse 51 in Vaduz. Daraus sollte nicht abgeleitet werden, dass sich dort tatsächlich ein Geschäftsbetrieb von „Reclaim Vault“ befindet.
Die Mitteilung enthält außerdem keine Angaben zu einer eingetragenen Gesellschaft, deren Geschäftsführung oder wirtschaftlich Berechtigten.
Damit bleibt nach der vorliegenden Quelle insbesondere ungeklärt, wer das Internetangebot tatsächlich betreibt.
Verbraucher sollten besonders vorsichtig sein
Wer bereits von „Reclaim Vault“ kontaktiert wurde, sollte die FMA-Warnung berücksichtigen und vor finanziellen Transaktionen die Identität des Vertragspartners sowie dessen regulatorischen Status überprüfen.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Verbraucher aufgefordert werden, Geld zu überweisen, Kryptowährungen zu übertragen oder zunächst Gebühren zu bezahlen, um angeblich zuvor verlorenes Kapital zurückzuerhalten.
Ob „Reclaim Vault“ konkret solche Forderungen stellt, geht aus der vorliegenden FMA-Warnung allerdings nicht hervor. Die Bezeichnung „Reclaim“ kann zwar an sogenannte Recovery-Angebote erinnern; allein aus dem Namen lässt sich jedoch nicht belastbar ableiten, welches konkrete Geschäftsmodell betrieben wird.
Deshalb sollte ohne zusätzliche Belege auch nicht behauptet werden, dass es sich bei „Reclaim Vault“ um einen bestimmten Typ von Recovery- oder Anlageangebot handelt.
Bereits Geld überwiesen?
Verbraucher, die bereits Zahlungen im Zusammenhang mit dem Angebot vorgenommen haben, sollten sämtliche Unterlagen sichern. Dazu gehören insbesondere E-Mails, Chatverläufe, Telefonnummern, Zahlungsaufforderungen, Kontoverbindungen, Wallet-Adressen, Überweisungsbelege und Screenshots.
Weitere Zahlungen sollten nicht allein deshalb vorgenommen werden, weil eine Auszahlung, Rückerstattung oder Freigabe angeblich von einer zusätzlichen Gebühr, Steuer oder Sicherheitsleistung abhängig gemacht wird.
Bei einem konkreten finanziellen Schaden kann zudem geprüft werden, ob Bank, Zahlungsdienstleister oder Kryptobörse noch Möglichkeiten haben, eine Transaktion zu stoppen oder Empfängerdaten zu sichern. Daneben kommt eine Anzeige bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden in Betracht.
Fazit
Die Warnung der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein ist eindeutig hinsichtlich des regulatorischen Status: „Reclaim Vault“ verfügt nach Angaben der FMA über keine aufsichtsrechtliche Bewilligung oder Registrierung und untersteht nicht ihrer Aufsicht.
Die Behörde nennt als angeblichen Sitz die Aeulestrasse 51 in Vaduz und verbindet das Angebot mit der Website reclaimvault.com sowie der E-Mail-Adresse support@reclaimvault.io.
Wer mit diesem Angebot in Kontakt kommt, sollte sich daher nicht von einem behaupteten Standort in Liechtenstein täuschen lassen und den Vertragspartner genau überprüfen.
Wer tatsächlich hinter „Reclaim Vault“ steht, welche konkreten Dienstleistungen angeboten werden und ob bereits Verbraucher geschädigt wurden, lässt sich aus der veröffentlichten FMA-Warnung dagegen nicht entnehmen.