Nach Angaben der BaFin verfügen die betreffenden Websites über kein rechtsgültiges Impressum. Die dahinterstehenden Betreiber seien unbekannt und würden nicht von der deutschen Finanzaufsicht beaufsichtigt.
Die Behörde geht nach ihren Erkenntnissen davon aus, dass die Websites in erster Linie der Geschäftsanbahnung für unerlaubt erbrachte Kryptowerte-Dienstleistungen dienen.
Erst Kontaktformular – dann Kontakt durch andere Plattformen
Der von der BaFin beschriebene Ablauf verdient besondere Aufmerksamkeit.
Interessierte werden auf den betreffenden Internetseiten aufgefordert, persönliche Daten in ein Kontaktformular einzutragen.
Nach Erkenntnissen der BaFin werden diese Kundendaten anschließend an Betreiber unerlaubter Online-Handelsplattformen weitergegeben. Auch diese Plattformen werden laut Behörde nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Damit besteht nach Darstellung der Finanzaufsicht der Verdacht, dass die genannten Websites vor allem dazu dienen, Kontakte zu potenziellen Kunden herzustellen und diese anschließend an andere Anbieter weiterzugeben.
Für Verbraucher bedeutet das: Bereits die Eingabe von Kontaktdaten kann dazu führen, dass anschließend andere Anbieter Kontakt aufnehmen.
BaFin nennt bislang 28 Websites
Nach Angaben der Finanzaufsicht sind bislang folgende Websites bekannt:
- altrevia-ai(.)click – Altrevia AI
- anker-vermothal(.)com – Anker Vermotha
- blitzkapitenz(.)live – Blitz Kapitenz
- blitzkapitenz(.)online – Blitz Kapitenz
- blitz-kapitenzde(.)com – Blitz Kapitenz
- bodrofineks-de(.)com – Bodrofineks
- bundotrep(.)online – Bundotrep
- bundotrep(.)sbs – Bundotrep
- cripro(.)online – Cripro
- cripro-de(.)com – Cripro
- deutrapex(.)live – Deutrapex
- deutrapex-de(.)online – Deutrapex
- eisen-vermoltde(.)com – Eisen Vermolt
- eisenvermoltde(.)live – Eisen Vermolt
- eisenvermoltde(.)online – Eisen Vermolt
- hellekapitberg(.)online – Helle Kapitberg
- helle-kapitberg(.)online – Helle Kapitberg
- immediatecortex-app(.)live – Immediate Cortex App
- kaptrovenez(.)online – Kaptrovenez
- ligocubetfandecs(.)online – Ligocu Betfandecs
- neura-kapital(.)com – NEURA Kapital
- neura-kapital(.)online – NEURA Kapital
- neura-kapital(.)site – NEURA Kapital
- quantirac-de(.)online – Quantirac
- steloria-ki(.)live – Steloria KI
- turmertragheim(.)live – Turm Ertragheim
- zollafintex(.)online – Zollafintex
- zylkex(.)online – Zylkex
Mehrere vermeintliche Anbieter treten damit gleich unter mehreren Internetadressen auf.
Allein für „Blitz Kapitenz“ nennt die BaFin drei Domains. Auch „Eisen Vermolt“ und „NEURA Kapital“ werden jeweils mit drei verschiedenen Websites in Verbindung gebracht.
BaFin sieht möglichen Zusammenhang mit weiteren Website-Serien
Die Finanzaufsicht weist außerdem auf einen möglichen Zusammenhang mit weiteren Reihen von Websites hin, vor denen sie bereits gewarnt hat.
Welche konkreten Betreiber hinter den nun genannten Seiten stehen und wie die verschiedenen Angebote organisatorisch miteinander verbunden sein könnten, geht aus der vorliegenden BaFin-Mitteilung allerdings nicht hervor.
Aus dem Hinweis auf mögliche Zusammenhänge sollte deshalb nicht geschlossen werden, dass bereits eine bestimmte gemeinsame Betreiberstruktur nachgewiesen wäre.
Kein rechtsgültiges Impressum
Ein weiteres Warnsignal ist nach Angaben der BaFin das fehlende rechtsgültige Impressum.
Damit wird es für Interessierte erheblich schwieriger festzustellen, mit welcher natürlichen oder juristischen Person sie tatsächlich in eine Geschäftsbeziehung eintreten sollen.
Gerade bei Finanz- und Kryptowerteangeboten sollte deshalb nicht allein auf einen professionellen Internetauftritt, einen vermeintlichen Unternehmensnamen oder Aussagen eines telefonischen Ansprechpartners vertraut werden.
Entscheidend ist, wer tatsächlich Vertragspartner werden soll und ob dieser Anbieter über die erforderliche aufsichtsrechtliche Erlaubnis verfügt.
Persönliche Daten bereits eingegeben?
Wer seine Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder andere persönliche Daten bereits in eines der Kontaktformulare eingetragen hat, sollte bei anschließenden Kontaktaufnahmen besonders aufmerksam sein.
Nach der Darstellung der BaFin können die Daten an Betreiber unerlaubter Online-Handelsplattformen weitergegeben worden sein.
Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass jede spätere Kontaktaufnahme tatsächlich von einem bestimmten Betreiber aus dieser Website-Serie stammt. Eine solche Zuordnung müsste im Einzelfall nachgewiesen werden.
Verbraucher sollten insbesondere dokumentieren, von welchen Telefonnummern und E-Mail-Adressen sie kontaktiert werden und welche Unternehmen beziehungsweise Plattformen dabei genannt werden.
Bei bereits erfolgten Zahlungen Unterlagen sichern
Wer nach einem solchen Kontakt bereits Geld überwiesen hat, sollte vorhandene Unterlagen möglichst vollständig sichern.
Dazu gehören insbesondere Überweisungsbelege, Empfängerkonten, Namen der Zahlungsempfänger, E-Mails, Chatverläufe, Telefonnummern, Screenshots, Vertragsunterlagen und Darstellungen eines vermeintlichen Online-Handelskontos.
Aus der BaFin-Mitteilung geht nicht hervor, wie viele Verbraucher bereits Zahlungen geleistet haben oder ob beziehungsweise in welcher Höhe finanzielle Schäden entstanden sind.
Auch lässt sich aus der Warnung allein nicht ableiten, ob bereits gezahltes Geld zurückgeholt werden kann.
Erlaubnis unabhängig überprüfen
Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen dürfen in Deutschland grundsätzlich nur mit der erforderlichen Erlaubnis der BaFin angeboten werden.
Verbraucher können in der Unternehmensdatenbank der Finanzaufsicht überprüfen, ob ein bestimmtes Unternehmen zugelassen ist.
Dabei sollte nicht nur der verwendete Marken- oder Plattformname verglichen werden. Entscheidend sind die tatsächliche juristische Person, deren Anschrift und die konkrete aufsichtsrechtliche Erlaubnis.
Was die Warnung nicht beweist
Die BaFin-Mitteilung enthält schwerwiegende aufsichtsrechtliche Feststellungen und Verdachtsmomente. Sie sollte dennoch nicht über ihren konkreten Inhalt hinaus interpretiert werden.
Die Behörde erklärt, dass die unbekannten Betreiber nach ihren Erkenntnissen ohne Zulassung Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten und nicht von der BaFin beaufsichtigt werden. Zudem beschreibt sie die Weitergabe von Kundendaten an Betreiber unerlaubter Online-Handelsplattformen.
Die Veröffentlichung enthält dagegen keine Angaben zu strafrechtlichen Verurteilungen, konkreten Schadenssummen oder zur Zahl möglicher Geschädigter.
Auch die Identität der Betreiber ist nach der vorliegenden Mitteilung nicht bekannt.
Die Information der BaFin basiert auf § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.