Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vivet 1 Immobilien GmbH ist eröffnet worden. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Gera und gehört zur Vivet-Immobiliengruppe.
Das Verfahren wird beim Amtsgericht Offenbach am Main unter dem Aktenzeichen 8 IN 939/25 geführt.
Die Gesellschaft ist unter HRB 514619 beim Amtsgericht Jena eingetragen.
Was war der Geschäftszweck?
Gegenstand der Vivet 1 Immobilien GmbH war der Erwerb, das Halten und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Immobilienvermögen.
Die Gesellschaft durfte Immobilien erwerben, halten, verwalten und wieder veräußern.
Darüber hinaus durfte sie Fremdkapital aufnehmen und Darlehen an verbundene Unternehmen vergeben, soweit dafür keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz erforderlich war.
Die Gesellschaft war damit keine klassische Immobilienvermittlung für Verbraucher, sondern eine Objekt- beziehungsweise Bestandsgesellschaft.
Teil eines großen Immobilienbestandes
Die Vivet-Gruppe verfügte nach Angaben des Insolvenzverwalters über rund 20 Einzelgesellschaften mit insgesamt etwa 7.000 Wohneinheiten.
Die Immobilien befinden sich insbesondere in kleineren und mittleren Städten in Mittel- und Ostdeutschland.
Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Gruppe hatten deshalb nicht nur Auswirkungen auf Gläubiger, sondern auch auf zahlreiche Mieter.
Der vorläufige Insolvenzverwalter musste sich nach Bekanntwerden der Schwierigkeiten unter anderem darum bemühen, die Versorgung der Immobilien mit Strom, Wärme und Wasser sicherzustellen und die ordnungsgemäße Bewirtschaftung wiederherzustellen.
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung
Das Insolvenzgericht stellte bei der Vivet 1 Immobilien GmbH Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung fest.
Mit Eröffnung des Verfahrens ging die Verfügungsbefugnis über das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen auf den Insolvenzverwalter über.
Für Gläubiger bedeutet dies, dass ihre Forderungen grundsätzlich im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden müssen.
Kein ausreichender Nachweis für öffentlich eingesammelte Anlegergelder
Obwohl die Gesellschaft Fremdkapital aufnehmen durfte und Teil einer großen Immobiliengruppe war, ergibt sich daraus nicht automatisch, dass sie öffentlich Gelder von Privatanlegern eingesammelt hat.
Einen ausreichenden Nachweis für ein öffentlich vertriebenes Nachrangdarlehen, eine Anleihe, ein Genussrecht oder eine vergleichbare Vermögensanlage der Vivet 1 Immobilien GmbH selbst haben wir bislang nicht gefunden.
Deshalb sollte die Insolvenz nicht ohne weitere Belege als unmittelbarer „Anlegerfall“ bezeichnet werden.
Sehr wohl betroffen sind allerdings die Gläubiger der Gesellschaft sowie die wirtschaftlich mit der Gesellschaft verbundenen Personen und Unternehmen.
Daneben besitzt die Insolvenz erhebliche Bedeutung für die Mieter der zur Vivet-Gruppe gehörenden Immobilien. Bei einer Immobiliengesellschaft dieser Größenordnung geht es deshalb nicht nur um Forderungen von Banken und Geschäftspartnern, sondern auch um die ordnungsgemäße Bewirtschaftung tausender Wohnungen.