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HFG Immobilien GmbH & Co. KG insolvent – Immobilienunternehmen mit negativem Eigenkapital

Tumisu (CC0), Pixabay

Über das Vermögen der HFG Immobilien GmbH & Co. KG aus Hamburg ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Die entsprechende Insolvenzbekanntmachung wurde am 25. September 2026 veröffentlicht.

Das Verfahren wird beim Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67c IN 162/26 geführt.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Saseler Chaussee 183 in 22393 Hamburg und ist unter HRA 122735 im Handelsregister eingetragen.

Geschäftszweck der Gesellschaft

Unternehmensgegenstand der HFG Immobilien GmbH & Co. KG war insbesondere der Verkauf von Immobilien.

Die Geschäftstätigkeit wurde darüber hinaus dem Immobilienbereich zugeordnet. Dazu gehören der Kauf und Verkauf eigener Immobilien, Vermietung und Verpachtung sowie die Vermittlung und Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen.

Damit handelt es sich um ein klassisches Immobilienunternehmen.

Auffällige Zahlen im letzten veröffentlichten Jahresabschluss

Interessant ist ein Blick auf die zuletzt verfügbaren Bilanzzahlen.

Für das Geschäftsjahr 2024 werden Vermögenswerte von insgesamt rund 2,58 Millionen Euro ausgewiesen.

Dem standen Verbindlichkeiten von rund 2,82 Millionen Euro gegenüber.

Das Eigenkapital wurde mit rund minus 244.000 Euro angegeben.

Zusätzlich findet sich auf der Aktivseite ein nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditisten von rund 160.700 Euro.

Diese Zahlen zeigen, dass bereits im Jahresabschluss 2024 eine erhebliche bilanzielle Belastung bestand.

Sind Privatanleger betroffen?

Hier ist eine wichtige Unterscheidung notwendig.

Die HFG Immobilien GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft. Kommanditisten sind grundsätzlich Kapitalgeber beziehungsweise Gesellschafter der Gesellschaft.

Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass die Gesellschaft ihre Beteiligungen öffentlich als Kapitalanlage an Verbraucher oder Privatanleger vertrieben hat.

Für ein öffentliches Angebot von Kommanditbeteiligungen oder anderen Vermögensanlagen an private Anleger haben wir bislang keinen ausreichenden Nachweis gefunden.

Deshalb sollte derzeit nicht behauptet werden, dass eine bestimmte Zahl von Privatanlegern von der Insolvenz betroffen ist.

Fest steht allerdings: Für die vorhandenen Gesellschafter und Gläubiger ist die wirtschaftliche Situation ernst. Im Insolvenzverfahren wird nun festgestellt, welche Vermögenswerte tatsächlich noch vorhanden sind und in welcher Höhe Forderungen gegen die Gesellschaft bestehen.

Erst daraus wird sich ergeben, welche Quote die Insolvenzgläubiger möglicherweise erhalten.

Für Kommanditisten stellt sich zusätzlich die Frage, wie hoch ihre geleisteten Einlagen waren und welche gesellschaftsrechtlichen Ansprüche beziehungsweise Risiken im konkreten Fall bestehen.

Die Insolvenz zeigt erneut, dass bei Immobiliengesellschaften nicht allein der Wert vorhandener Immobilien oder sonstiger Vermögensgegenstände entscheidend ist. Ebenso wichtig ist die Höhe der aufgenommenen Verbindlichkeiten.

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