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Münchner Solarkraftwerk und Verwaltungs GmbH insolvent – auch Anleger der Solarkraft-Gruppe betroffen

Tumisu (CC0), Pixabay

Bei der Münchner Solarkraftwerk und Verwaltungs GmbH mit Sitz in Ottobrunn ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die entsprechende Bekanntmachung wurde am 25. September 2026 veröffentlicht.

Das Verfahren wird beim Amtsgericht München unter dem Aktenzeichen 1542 IN 282/26 geführt.

Die Gesellschaft wurde 2014 gegründet. Geschäftsführer ist Florian Genßler. Als Unternehmensgegenstand war die Verwaltung des eigenen Vermögens, die Investition in Solarprojekte sowie die Entwicklung, Errichtung und der Betrieb von Solaranlagen eingetragen.

Damit war die Gesellschaft ein wichtiger Bestandteil der Münchner-Solarkraft-Unternehmensgruppe. Sie fungierte außerdem bei zahlreichen Projektgesellschaften als persönlich haftende Gesellschafterin.

Anlegergelder innerhalb der Unternehmensgruppe

Für Anleger ist der Fall besonders interessant, weil innerhalb der Münchner-Solarkraft-Gruppe auch Kapital von Privatanlegern eingesammelt wurde.

Über die Crowdinvesting-Plattform WIWIN wurde beispielsweise das Nachrangdarlehen „Solarkraft Deutschland“ angeboten.

Emittentin war die M-Solarkraftwerk Nord 1 Finanz GmbH & Co. KG. Die Münchner Solarkraftwerk und Verwaltungs GmbH fungierte bei dieser Gesellschaft als persönlich haftende Gesellschafterin.

Anleger konnten sich bereits ab 500 Euro beteiligen. Vorgesehen war ein Gesamtvolumen von bis zu einer Million Euro. Angeboten wurde eine Verzinsung von 4,25 Prozent jährlich bei einer vorgesehenen Laufzeit bis Ende 2027.

Das Anlegerkapital sollte zur Finanzierung eines Portfolios aus Solarprojekten verwendet werden.

Bereits in den damaligen Anlegerinformationen wurde deutlich auf das hohe Risiko hingewiesen. Bei dem Investment handelte es sich um ein Nachrangdarlehen ohne gesetzliche Einlagensicherung. Im ungünstigsten Fall konnte das eingesetzte Kapital vollständig verloren gehen.

Auch die Emittentin ist insolvent

Für betroffene Anleger besonders wichtig: Nicht nur die Münchner Solarkraftwerk und Verwaltungs GmbH befindet sich inzwischen im Insolvenzverfahren.

Auch über das Vermögen der M-Solarkraftwerk Nord 1 Finanz GmbH & Co. KG, also der Emittentin des Nachrangdarlehens „Solarkraft Deutschland“, wurde bereits ein Insolvenzverfahren eröffnet.

Dieses Verfahren läuft beim Amtsgericht München unter dem Aktenzeichen 1542 IN 284/26.

Das Gericht stellte Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung fest.

Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ivo-Meinert Willrodt aus München bestellt.

Damit ist der Fall für Anleger wesentlich konkreter als bei einer bloßen Insolvenz einer verbundenen Verwaltungsgesellschaft. Wer der M-Solarkraftwerk Nord 1 Finanz GmbH & Co. KG über das Nachrangdarlehen Geld zur Verfügung gestellt hat, ist unmittelbar Gläubiger einer insolventen Gesellschaft.

Wie viel Geld Anleger letztlich zurückerhalten, lässt sich derzeit nicht seriös vorhersagen. Dies hängt insbesondere davon ab, welche Vermögenswerte vorhanden sind, welche Verbindlichkeiten bestehen und welchen Rang die jeweilige Forderung im Insolvenzverfahren besitzt.

Gerade bei Nachrangdarlehen kann die Situation für Anleger problematisch sein, weil ihre Forderungen aufgrund der vertraglich vereinbarten Nachrangregelungen gegenüber anderen Forderungen zurücktreten können.

Für Anleger der Münchner-Solarkraft-Gruppe dürfte deshalb entscheidend sein, genau zu prüfen, bei welcher Gesellschaft sie investiert haben und welche rechtliche Form ihre Kapitalanlage besitzt.

Die Insolvenz der Münchner Solarkraftwerk und Verwaltungs GmbH ist damit nicht nur eine gewöhnliche Unternehmensinsolvenz. Sie steht im Zusammenhang mit einer Unternehmensgruppe, innerhalb derer nachweislich Gelder von Privatanlegern zur Finanzierung von Solarprojekten eingeworben wurden.

Die Verbindung ist hier besonders gut dokumentiert: Die Anlegerbroschüre bezeichnet die M-Solarkraftwerk Nord 1 Finanz GmbH & Co. KG als Emittentin und Florian Genssler als Geschäftsführer der für sie handelnden Münchner Solarkraftwerk und Verwaltungs GmbH. Sie nennt ausdrücklich Schwarmfinanzierung, Nachrangdarlehen und Totalverlustrisiko.

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