Über das Vermögen der FT Beteiligung GmbH mit Sitz in Berlin ist ein Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Insolvenzbekanntmachung wurde am 25. September 2026 veröffentlicht.
Das Verfahren wird beim Amtsgericht Charlottenburg unter dem Aktenzeichen 3612 IN 1749/26 geführt.
Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Otto bestellt.
Die Gesellschaft ist unter HRB 245468 im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen.
Geschäftsführer sind nach den verfügbaren Registerinformationen Frank Klaus Teller und Torsten Nehls.
Was machte die FT Beteiligung GmbH?
Der Unternehmensgegenstand erscheint auf den ersten Blick wenig spektakulär. Die Gesellschaft beschäftigte sich mit dem Halten und der Verwaltung eigenen Vermögens.
Interessanter wird jedoch die Entwicklung des Unternehmens.
Die Gesellschaft trug in der Vergangenheit verschiedene Firmennamen, darunter Smart & Green Lion Timber GmbH, FT Lion Timber GmbH, FT C2C GmbH, Smart & Green C2C GmbH, Smart & Green Energy GmbH und Smart & Green Energy Solutions GmbH.
Hinzu kamen später weitere gesellschaftsrechtliche Veränderungen.
Im Jahr 2025 wurden mehrere Gesellschaften auf die heutige FT Beteiligung GmbH verschmolzen.
Dazu gehörte die Smart & Green Timber Solutions GmbH. Diese Gesellschaft beschäftigte sich mit der industriellen Produktion von Holzbauelementen und Holzmodulen für die Bauwirtschaft. Produziert werden sollten unter anderem Holztafelelemente und Holzmodule für Gebäude in Holz- oder Holzhybridbauweise.
Ebenfalls auf die FT Beteiligung GmbH verschmolzen wurde die Smart & Green Timber GmbH.
Damit übernahm die FT Beteiligung GmbH Vermögen sowie Rechte und Pflichten der verschmolzenen Gesellschaften.
Anlegerbezug derzeit nicht ausreichend nachgewiesen
Der Firmenname „Beteiligung GmbH“ darf nicht zu der Schlussfolgerung führen, dass automatisch Gelder von privaten Kapitalanlegern eingesammelt wurden.
Unsere Recherche hat bislang keinen ausreichenden Beleg dafür ergeben, dass die FT Beteiligung GmbH selbst öffentlich Anleihen, Genussrechte, Nachrangdarlehen oder vergleichbare Vermögensanlagen an Privatanleger angeboten hat.
Deshalb wäre die Aussage, Privatanleger hätten aufgrund dieser Insolvenz bereits einen bestimmten Kapitalverlust erlitten, derzeit nicht ausreichend belegt.
Anders kann die Situation für Gesellschafter, Darlehensgeber und sonstige Gläubiger aussehen. Diese müssen nun prüfen, welche Forderungen sie gegenüber der Gesellschaft besitzen.
Interessant ist der Insolvenzfall insbesondere aufgrund der zahlreichen gesellschaftsrechtlichen Veränderungen und Verschmelzungen innerhalb der früheren Smart-&-Green-Unternehmensstrukturen.
Für Gläubiger dürfte deshalb entscheidend sein, welche Verbindlichkeiten durch die Verschmelzungen auf die FT Beteiligung GmbH übergegangen sind und welche Vermögenswerte der Gesellschaft im Insolvenzverfahren noch vorhanden sind.