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Werbung in KI-Chats: Verbraucherzentrale NRW mahnt zu Datenschutz und kritischer Prüfung

geralt (CC0), Pixabay

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat am 22. September 2026 erläutert, worauf Nutzer bei Werbeanzeigen in ChatGPT achten sollten. Anlass ist die Einführung bezahlter Anzeigen in mehreren europäischen Ländern. Nach der Mitteilung betrifft dies zunächst den kostenlosen Zugang und den günstigeren Go-Tarif.

Nach den von der Verbraucherzentrale wiedergegebenen Angaben von OpenAI soll die Werbung im Europäischen Wirtschaftsraum zum Start nicht anhand eines umfassenden persönlichen Werbeprofils ausgewählt werden. Der Inhalt des gerade geführten Gesprächs kann jedoch beeinflussen, welche Anzeige erscheint. Wer sich in einem Chat beispielsweise über ein Produkt informiert oder Angebote vergleicht, könnte Werbung erhalten, die thematisch zu diesem Gespräch passt.

Das ist besonders relevant, weil viele Menschen KI-Chatbots nicht nur für harmlose Alltagsfragen nutzen. Sie schildern dort gesundheitliche Beschwerden, finanzielle Schwierigkeiten, Rechtsprobleme oder private Konflikte. OpenAI gibt nach Darstellung der Verbraucherzentrale an, keine Werbung neben Gesprächen über sensible oder regulierte Themen wie Gesundheit oder Politik zu zeigen. Die Verbraucherschützer empfehlen dennoch, keine vertraulichen oder besonders sensiblen Informationen in einen KI-Chat einzugeben.

Ein weiteres Problem ist die mögliche Verwechslung von Werbung und neutraler Auskunft. Anzeigen sollen zwar gekennzeichnet und von den eigentlichen Antworten getrennt dargestellt werden. Erscheint jedoch ausgerechnet ein beworbenes Produkt neben einer Kaufberatung, können Nutzer den Eindruck gewinnen, es handele sich um die beste oder von der KI empfohlene Lösung. Tatsächlich ist eine Anzeige kommerzielle Kommunikation, für deren Platzierung bezahlt wurde.

Gesicherte Angaben: Die Verbraucherzentrale NRW veröffentlichte ihre Hinweise am 22. September 2026. Sie beschreibt kontextbezogene Werbung, die sich am aktuellen Gespräch orientieren kann, und verweist auf eine werbefreie Einstellungsmöglichkeit, die mit zusätzlichen Einschränkungen beim Nachrichtenlimit verbunden sein soll. Ob eine konkrete Anzeige alle rechtlichen Anforderungen erfüllt, müsse jeweils im Einzelfall geprüft werden.

Einordnung und Bewertung: Die Auswahl anhand des aktuellen Chats ist nicht mit einer umfassenden Profilbildung gleichzusetzen. Datenschutzfragen verschwinden dadurch aber nicht. Schon ein einzelnes Gespräch kann sehr persönliche Informationen enthalten. Zudem kann die besondere Autorität, die manche Nutzer einer flüssig formulierten KI-Antwort zuschreiben, die Wirkung einer danebenstehenden Anzeige verstärken.

Praktisch empfiehlt sich eine klare Trennung: KI-Antworten können als Ausgangspunkt dienen, sollten bei Kauf-, Gesundheits-, Rechts- oder Finanzentscheidungen aber durch unabhängige Quellen überprüft werden. Eine gekennzeichnete Anzeige ist weder ein Qualitätssiegel noch ein Beleg dafür, dass das beworbene Angebot günstig, geeignet oder neutral ausgewählt wurde.

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