Am 27. September 2026 sind mehrere Änderungen in Kraft getreten, die Verbraucher in Deutschland und Österreich unmittelbar betreffen. Auch in der Schweiz und in Liechtenstein gibt es Themen, die für Konsumenten wichtig sind. Unsere Auswertung aktueller Medienberichte zeigt: Besonders wichtig sind heute neue Informationspflichten beim Einkauf, strengere Vorgaben für Umweltwerbung und weiterhin bestehende Produktrisiken.
Neue Hinweise auf Gewährleistung und Garantie beim Einkauf
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft praktisch jeden Verbraucher, der beispielsweise ein Smartphone, einen Fernseher, eine Waschmaschine oder andere Waren kauft.
Seit heute müssen Händler Verbraucher deutlicher auf ihre gesetzlichen Rechte aufmerksam machen. Dafür gibt es ein neues Gewährleistungslabel. Es soll darauf hinweisen, dass Verbraucher bei mangelhafter Ware grundsätzlich mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistungsrechte haben.
Liegt tatsächlich ein Gewährleistungsfall vor, können Verbraucher insbesondere kostenlose Reparatur oder Ersatz verlangen. Das neue Label soll verhindern, dass gesetzliche Gewährleistung und eine freiwillige Herstellergarantie miteinander verwechselt werden.
Daneben kommt das sogenannte GARAN-Label zum Einsatz. Es betrifft bestimmte freiwillige Haltbarkeitsgarantien von Herstellern. Verbraucher sollen damit leichter erkennen können, wie lange ein Hersteller zusätzlich für die Haltbarkeit eines Produktes einsteht.
Die Kennzeichnungen sind europaweit einheitlich gestaltet.
Schluss mit pauschalen grünen Werbeversprechen
Eine zweite wesentliche Neuerung betrifft Werbung mit Begriffen wie „grün“, „umweltfreundlich“, „nachhaltig“ oder „klimaneutral“.
Seit dem 27. September gelten strengere europäische Regeln gegen sogenanntes Greenwashing. Unternehmen dürfen allgemeine Umweltversprechen künftig nicht mehr einfach verwenden, wenn sie diese nicht ausreichend belegen können.
Auch bei Nachhaltigkeitssiegeln gelten strengere Anforderungen. Erlaubt bleiben insbesondere Siegel, die auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen vergeben werden.
Besonders wichtig ist das für Verbraucher, weil Umweltargumente inzwischen bei vielen Kaufentscheidungen eine Rolle spielen. Ein Produkt soll nicht allein durch geschickte Werbung umweltfreundlicher erscheinen, als es tatsächlich ist.
Österreich: Unternehmen müssen Umweltbehauptungen belegen
Auch österreichische Medien berichten heute ausführlich über die neuen Vorschriften.
Unternehmen müssen Aussagen wie „bienenfreundlich“, „CO₂-frei“ oder andere konkrete Umweltversprechen nachvollziehbar belegen können. Nach Angaben des ORF können dafür beispielsweise Zertifikate oder nachvollziehbare Dokumentationen erforderlich sein.
Bei irreführenden Umweltangaben können unter anderem Wettbewerber, Konsumentenschützer oder die Arbeiterkammer rechtlich tätig werden.
Für Verbraucher bedeutet dies: Wer wegen eines Umweltversprechens einen höheren Preis bezahlt, soll sich künftig stärker darauf verlassen können, dass hinter der Aussage mehr steckt als nur Marketing.
Rückruf von VW, Audi und Seat bleibt für Autofahrer wichtig
Auch wenn der große Fahrzeugrückruf bereits vor wenigen Tagen bekannt wurde, bleibt er an diesem Wochenende ein wichtiges Verbraucherthema.
Bei zahlreichen Fahrzeugen des Volkswagen-Konzerns kann eine Befestigungsschraube an der Lenkung korrodieren. Im schlimmsten Fall besteht die Gefahr eines Lenkungsausfalls.
Allein in Deutschland sind nach den veröffentlichten Angaben fast eine Million Fahrzeuge betroffen. Die betroffene Verschraubung soll in der Werkstatt kostenlos ersetzt werden. Für VW, Audi und Seat gibt es unterschiedliche Rückrufcodes.
In Österreich sind nach Angaben des ORF rund 95.000 Fahrzeuge des Volkswagen-Konzerns betroffen. Die Fahrzeughalter sollen schriftlich verständigt und in die Servicebetriebe gerufen werden.
Auch in der Schweiz hat der Rückruf erhebliche Auswirkungen. SRF berichtete von rund 65.000 betroffenen Fahrzeugen in der Schweiz.
Wer ein möglicherweise betroffenes Fahrzeug besitzt, sollte eine Rückrufaufforderung deshalb nicht ignorieren.
Schweiz: Aktuell keine neue große Rückrufwarnung vom heutigen Tag
Bei der Recherche der Schweizer Medien und offiziellen Verbraucherschutzinformationen fand sich bis zum Nachmittag des 27. September keine neue größere Produkt- oder Lebensmittelwarnung mit heutigem Veröffentlichungsdatum.
Die Schweizer Behörden führen allerdings weiterhin bestehende Rückrufe. Dazu gehört unter anderem ein am 24. September veröffentlichter Rückruf eines Cornhole-Wurf-Sets von Smyths Toys AG wegen Asbestrückständen.
Verbraucher sollten deshalb beachten: Eine Warnung verliert nicht automatisch ihre Bedeutung, nur weil sie einige Tage alt ist. Befindet sich ein betroffenes Produkt noch im Haushalt, gilt die Rückrufempfehlung weiterhin.
Liechtenstein: Keine neue größere Verbraucherwarnung festgestellt
Auch für Liechtenstein konnte bei der heutigen Recherche bis zum Nachmittag keine neue größere Lebensmittel- oder Produktrückrufwarnung vom 27. September festgestellt werden.
Liechtenstein orientiert sich bei zahlreichen Lebensmittel- und Produktsicherheitswarnungen eng an den entsprechenden Schweizer Warnsystemen. Die Landesverwaltung verweist Verbraucher ausdrücklich auf die öffentlichen Warnungen und Rückrufe des Schweizer Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen sowie auf RecallSwiss.
Fazit: Der 27. September bringt Verbrauchern mehr Transparenz
Der heutige Tag ist aus Verbrauchersicht vor allem wegen der neuen europäischen Einkaufs- und Werberegeln wichtig.
Verbraucher sollen deutlicher erkennen können, welche gesetzlichen Rechte sie bei mangelhaften Produkten besitzen. Gleichzeitig sollen freiwillige Herstellergarantien verständlicher dargestellt werden.
Mindestens ebenso wichtig sind die neuen Regeln gegen Greenwashing. Begriffe wie „klimaneutral“, „grün“ oder „umweltfreundlich“ dürfen nicht mehr beliebig als Verkaufsargument eingesetzt werden.
Für Verbraucher ist das eine wichtige Entwicklung: Werbung soll überprüfbarer werden, gesetzliche Rechte sollen sichtbarer werden und freiwillige Garantien sollen sich klarer von der gesetzlichen Gewährleistung unterscheiden.
Für Deutschland, Österreich, die Schweiz und Liechtenstein bleibt außerdem wichtig, aktuelle Rückrufmeldungen zu beachten. Gerade der umfangreiche Rückruf von Fahrzeugen des Volkswagen-Konzerns zeigt, dass Verbraucherwarnungen nicht nur finanzielle, sondern auch unmittelbar sicherheitsrelevante Bedeutung haben können.