Die Verbraucherzentrale Thüringen hat am 16. September 2026 vor einer zunehmend professionellen Betrugsmasche auf dem Arbeitsmarkt gewarnt. Die Meldung wurde auch von weiteren Landesverbraucherzentralen übernommen. Da es sich um dieselbe Warnung handelt, wird sie hier nur einmal behandelt.
Beim sogenannten Jobscamming veröffentlichen Kriminelle gefälschte Stellenanzeigen. Diese können wie echte Angebote bekannter Unternehmen aussehen. Teilweise werden sogar professionell gestaltete Karriereseiten, erfundene Ansprechpartner und gefälschte Firmenidentitäten verwendet. Künstliche Intelligenz erleichtert es den Tätern zusätzlich, überzeugende Texte, Bilder und Internetseiten zu erstellen.
Das Ziel besteht häufig nicht darin, tatsächlich eine Arbeitskraft einzustellen. Die Täter wollen persönliche Daten erhalten. Dazu gehören Ausweiskopien, Kontodaten, Sozialversicherungsnummern, Anschriften und Unterschriften. Mit diesen Angaben können beispielsweise Bankkonten eröffnet, Kredite beantragt, Verträge abgeschlossen oder betrügerische Internetshops eingerichtet werden.
Besonders gefährlich wird es, wenn Bewerber zu einem Video-Ident-Verfahren aufgefordert werden. Als Begründung wird möglicherweise behauptet, das Verfahren sei für den Arbeitsvertrag, die Lohnzahlung oder eine angebliche betriebliche Legitimation erforderlich. Tatsächlich kann damit jedoch ein Bankkonto im Namen des Bewerbers eröffnet werden. Dieses Konto könnten die Täter anschließend für kriminelle Zahlungen oder Geldwäsche nutzen.
Auch vermeintliche Tätigkeiten als „Finanzagent“, „Zahlungsabwickler“ oder „Testkunde“ sind gefährlich. Betroffene sollen dabei Geld auf ihrem eigenen Konto empfangen und an andere Personen weiterleiten. Wer solche Zahlungen ausführt, kann in Ermittlungen wegen Geldwäsche geraten. Deshalb sollten niemals fremde Geldbeträge über das eigene Konto weitergeleitet werden.
Mehrere Merkmale können auf ein gefälschtes Stellenangebot hinweisen. Dazu gehören ein ungewöhnlich hohes oder genau festgelegtes Gehalt für eine einfache Tätigkeit, hundert Prozent Homeoffice ohne nachvollziehbaren Grund und ein Bewerbungsverfahren, bei dem weder Zeugnisse noch Qualifikationen verlangt werden. Misstrauen ist auch angebracht, wenn der gesamte Kontakt nur über Messenger oder Chatprogramme läuft und sehr früh Ausweise, Bankdaten oder Versicherungsunterlagen verlangt werden.
Die Verbraucherzentralen empfehlen, nicht nur die Stellenanzeige, sondern vor allem das angebliche Unternehmen zu überprüfen. Bewerber sollten kontrollieren, ob die Stelle auch auf der echten Internetseite des Unternehmens ausgeschrieben ist. Für Rückfragen sollten ausschließlich Kontaktdaten aus dem offiziellen Impressum oder von der offiziellen Unternehmensseite verwendet werden. Die Absenderadresse einer E-Mail muss genau geprüft werden, da bereits einzelne zusätzliche Buchstaben auf eine Fälschung hinweisen können.
Wer bereits Daten übermittelt oder ein Video-Ident-Verfahren durchgeführt hat, sollte sofort handeln. Empfehlenswert sind eine Strafanzeige bei der Polizei, die Benachrichtigung der eigenen Bank und die Sicherung aller Nachrichten, E-Mails, Rufnummern, Internetadressen und Vertragsunterlagen. Wurde möglicherweise ein fremdes Konto im Namen des Betroffenen eröffnet, sollte zusätzlich geprüft werden, welche weiteren Schritte zur Sperrung oder Beweissicherung erforderlich sind.
Gesichert ist, dass die Verbraucherzentralen vor dieser Betrugsform warnen und konkrete Merkmale zur Erkennung nennen. Ob eine einzelne Stellenanzeige tatsächlich betrügerisch ist, muss jedoch immer im Einzelfall geprüft werden. Nicht jedes Homeoffice-Angebot und nicht jedes digitale Bewerbungsverfahren ist automatisch unseriös. Entscheidend ist die Gesamtheit der Auffälligkeiten.