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Neue Regel ab 2027: Einige arbeitende Rentner verlieren Anspruch auf Krankengeld

stux (CC0), Pixabay

Ab 1. Januar 2027 ändert sich eine wichtige Regel für Menschen, die bereits eine Altersrente beziehen und trotzdem weiterarbeiten.

Betroffen sind vor allem Rentner, die eine sogenannte Teilrente erhalten.

Was ist eine Teilrente?

Teilrente bedeutet ganz einfach:

Man lässt sich nicht die komplette Altersrente, sondern nur einen bestimmten Teil davon auszahlen.

Beispiel: Ein Rentner hätte eigentlich Anspruch auf 1.500 Euro Rente. Er kann sich davon beispielsweise nur 1.000 Euro auszahlen lassen. Der Rest wird zunächst nicht ausgezahlt.

Bisher gab es dabei einen besonderen Vorteil. Manche arbeitenden Rentner ließen sich deshalb sogar 99,99 Prozent ihrer Rente auszahlen. Obwohl fast die gesamte Rente gezahlt wurde, galt dies rechtlich noch als Teilrente.

Dadurch konnten sie unter bestimmten Voraussetzungen ihren Anspruch auf Krankengeld behalten.

Genau das ändert sich 2027

Ab 2027 gilt eine neue Grenze:

Wer eine Teilrente von mehr als zwei Dritteln seiner vollständigen Altersrente bekommt, hat grundsätzlich keinen Krankengeldanspruch mehr aus dieser Beschäftigung.

Die bisherige Möglichkeit mit einer 99,99-Prozent-Teilrente funktioniert dann also nicht mehr.

Das kann für Menschen wichtig sein, die trotz Rente weiterarbeiten.

Wer länger krank wird, erhält zunächst normalerweise bis zu sechs Wochen seinen Lohn vom Arbeitgeber weiter. Danach kann bei entsprechendem Versicherungsschutz Krankengeld von der Krankenkasse gezahlt werden.

Genau dieser Krankengeldanspruch kann bei einer entsprechend hohen Teilrente ab 2027 wegfallen.

Die normale Altersrente wird nicht gekürzt

Wichtig ist: Es wird nicht allen Rentnern die Rente gekürzt.

Die Änderung betrifft hauptsächlich Menschen, die gleichzeitig

arbeiten, eine Altersrente beziehen und diese als Teilrente erhalten.

Wer beispielsweise eine 99,99-Prozent-Teilrente gewählt hat, um seinen Krankengeldanspruch zu erhalten, sollte seine Situation deshalb noch vor dem 1. Januar 2027 überprüfen.

Die Teilrente selbst wird nicht abgeschafft. Geändert wird lediglich die Regel, wann zusätzlich noch ein Anspruch auf Krankengeld bestehen kann.

Einfach gesagt: Wer ab 2027 mehr als zwei Drittel seiner Altersrente bezieht und gleichzeitig weiterarbeitet, kann bei längerer Krankheit seinen bisherigen Anspruch auf Krankengeld verlieren.

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