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Rentenkürzungen bei privaten Versicherungen: Verbraucherzentrale sieht für viele Kunden Chancen auf Nachzahlungen
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Rentenkürzungen bei privaten Versicherungen: Verbraucherzentrale sieht für viele Kunden Chancen auf Nachzahlungen

blickpixel (CC0), Pixabay

Für Besitzer privater und betrieblicher Rentenversicherungen könnte eine aktuelle Entwicklung erhebliche finanzielle Bedeutung haben. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Gerichte Klauseln zur nachträglichen Absenkung des sogenannten Rentenfaktors zunehmend für unwirksam erklären.

Der Rentenfaktor bestimmt vereinfacht gesagt, wie viel monatliche Rente ein Versicherter später für sein angespartes Vertragsguthaben erhält. Wird dieser Faktor während der Vertragslaufzeit abgesenkt, kann die spätere Rente deutlich geringer ausfallen als ursprünglich erwartet.

Ausgangspunkt ist unter anderem ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Dezember 2025. Dabei ging es um fondsgebundene Riester-Verträge. Beanstandet wurde eine Vertragsregelung, nach der der Versicherer den Rentenfaktor bei ungünstiger Entwicklung von Lebenserwartung oder Zinsen reduzieren konnte. Gleichzeitig bestand jedoch keine entsprechende Verpflichtung, den Rentenfaktor bei einer späteren Verbesserung der Bedingungen wieder anzuheben.

Inzwischen beschäftigen sich weitere Gerichte mit vergleichbaren Vertragsklauseln. Das Oberlandesgericht Köln erklärte am 28. August 2026 ebenfalls eine entsprechende Regelung in einem anderen Versicherungsvertrag für unwirksam. Diese Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Die finanziellen Auswirkungen können erheblich sein. Bei einem von der Verbraucherzentrale genannten Fall wurde der Rentenfaktor beispielsweise von 37,34 Euro auf 27,97 Euro je 10.000 Euro Vertragsguthaben abgesenkt. In einem anderen Fall sank der Faktor von 38,74 Euro auf 30,84 Euro.

Betroffen sein können nicht nur Riester-Verträge. Vergleichbare Klauseln können auch in privaten fondsgebundenen Rentenversicherungen, Rürup- beziehungsweise Basisrenten und Verträgen der betrieblichen Altersversorgung enthalten sein.

Versicherte sollten deshalb ihre Vertragsunterlagen und insbesondere spätere Mitteilungen ihres Versicherers überprüfen. Wichtig ist die Frage, ob der ursprünglich vereinbarte Rentenfaktor nach Vertragsabschluss herabgesetzt wurde und welche konkrete Vertragsklausel der Versicherer dafür verwendet hat.

Ist eine solche Klausel unwirksam, können möglicherweise Ansprüche auf Neuberechnung der Rente und gegebenenfalls Nachzahlung bereits zu niedrig ausgezahlter Rentenbeträge bestehen. Ob dies tatsächlich der Fall ist, muss jedoch anhand des jeweiligen Versicherungsvertrages geprüft werden.

Bei den Lebensmittelwarnungen ist gegenüber den bereits von mir gemeldeten Rückrufen derzeit keine neue Warnung hinzugekommen. Bereits behandelte Rückrufe und Verbraucherwarnungen werde ich künftig nicht wiederholen.

Die Artikel stelle ich Ihnen ab jetzt wie gewünscht ohne sichtbare Quellenangaben, Links oder Quellenverzeichnis ein.

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