Der Insolvenzantrag gegen den 1. Handballclub Crocodiles Kiel e.V. ist vom Amtsgericht Kiel mangels Masse abgewiesen worden. Die Entscheidung erging am 14. September 2026. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 25 IN 104/26 geführt.
Der Sportverein hat seinen Sitz in der Franziusallee 76 in 24148 Kiel und ist beim Amtsgericht Kiel unter der Vereinsregisternummer VR 3973 KI eingetragen. Vertreten wird der Verein durch den Vereinsvorsitzenden Jörg Peter Kassau Schmook.
Zweck des Vereins ist die Ausübung und Förderung des Handballsports. Darüber hinaus soll die körperliche Ertüchtigung der Mitglieder durch gemeinschaftliche sportliche Betätigung unterstützt werden. Der Verein widmet sich damit nicht nur dem organisierten Handball, sondern auch der Förderung von Bewegung, Gemeinschaft und sportlichem Zusammenhalt.
Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde nach den Angaben des Gerichts nicht vom Verein selbst, sondern von einer Gläubigerin gestellt. Wer die antragstellende Gläubigerin ist und welche Forderung dem Antrag zugrunde liegt, geht aus der veröffentlichten Entscheidung nicht hervor.
Das Amtsgericht Kiel lehnte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse ab. Dies bedeutet, dass nach Einschätzung des Gerichts nicht genügend verwertbares Vereinsvermögen vorhanden ist, um zumindest die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu bezahlen. Zu diesen Kosten gehören insbesondere die Gerichtskosten und die Vergütung eines Insolvenzverwalters.
Die Abweisung mangels Masse darf nicht mit einer Entlastung des Vereins verwechselt werden. Die gegen den Verein bestehenden Forderungen verschwinden dadurch nicht. Es findet jedoch kein geordnetes Insolvenzverfahren statt, in dem ein Insolvenzverwalter das Vermögen erfasst, verwertet und einen möglichen Erlös nach den insolvenzrechtlichen Regeln an die Gläubiger verteilt.
Für den 1. Handballclub Crocodiles Kiel e.V. ist die Entscheidung von erheblicher Tragweite. Mit der Rechtskraft einer Abweisung mangels Masse kann ein eingetragener Verein nach den gesetzlichen Regelungen als aufgelöst gelten. Ob und in welcher Form der Verein noch tätig ist, ob der Spielbetrieb fortgesetzt werden kann oder ob eine Abwicklung erfolgen muss, lässt sich der Insolvenzbekanntmachung nicht entnehmen.
Auch zur Höhe der Verbindlichkeiten, zur Zahl möglicher Gläubiger und zu den Ursachen der finanziellen Schwierigkeiten enthält der Beschluss keine Angaben. Ebenso bleibt offen, ob Mitgliedsbeiträge, laufende Verträge, Hallennutzungen oder sportliche Verpflichtungen von der wirtschaftlichen Lage betroffen sind.
Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Kiel eingelegt werden. Solange die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist, sind die endgültigen rechtlichen Folgen noch nicht abschließend eingetreten. Für Mitglieder, Spieler, Trainer und Geschäftspartner dürfte nun entscheidend sein, ob gegen den Beschluss ein Rechtsmittel eingelegt wird und wie die Verantwortlichen mit der wirtschaftlichen Situation des Vereins umgehen.