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CH Sport Betreiber GmbH scheitert mit Insolvenzverfahren mangels Masse

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht München hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der CH Sport Betreiber GmbH mangels Masse abgewiesen. Der Beschluss erging am 15. September 2026. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 1501 IN 738/26 geführt.

Die Gesellschaft hat ihren Firmensitz in der Bahnhofstraße 18 in 85774 Unterföhring und ist beim Amtsgericht München unter der Handelsregisternummer HRB 300789 eingetragen. Vertreten wird das Unternehmen durch den Geschäftsführer Senad Mecavica.

Gegenstand des Unternehmens ist der Aufbau und der Betrieb einer professionellen American Football Mannschaft in Köln. Zum Geschäftsfeld gehören außerdem sämtliche Tätigkeiten, die mit dem Betrieb einer solchen Mannschaft in Verbindung stehen. Dazu können grundsätzlich die sportliche Organisation, die wirtschaftliche Verwaltung des Spielbetriebs, die Vermarktung der Mannschaft sowie die Zusammenarbeit mit Sponsoren und Geschäftspartnern gehören. Welche dieser Tätigkeiten die Gesellschaft tatsächlich ausgeübt hat, geht aus der Insolvenzbekanntmachung nicht hervor.

Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde von einer Gläubigerin gestellt. Die CH Sport Betreiber GmbH hat das Verfahren somit nach den veröffentlichten Angaben nicht selbst beantragt. Wer die Gläubigerin ist, welche Forderung sie geltend gemacht hat und wie hoch die Verbindlichkeiten der Gesellschaft sind, wird in dem gerichtlichen Beschluss nicht mitgeteilt.

Das Amtsgericht München hat den Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen. Dies bedeutet, dass nach der gerichtlichen Prüfung nicht genügend verwertbares Gesellschaftsvermögen vorhanden ist, um zumindest die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu bezahlen. Zu diesen Kosten gehören insbesondere die Gerichtsgebühren und die Vergütung eines Insolvenzverwalters.

Eine Abweisung mangels Masse ist für ein Unternehmen besonders schwerwiegend. Sie bedeutet nicht, dass keine Schulden mehr bestehen oder die Forderungen der Gläubiger erloschen sind. Vielmehr wird kein reguläres Insolvenzverfahren durchgeführt, in dem ein Insolvenzverwalter das vorhandene Vermögen ermittelt, verwertet und den Erlös nach den insolvenzrechtlichen Vorschriften verteilt.

Für Gläubiger kann dies bedeuten, dass ihre Forderungen ganz oder weitgehend unbezahlt bleiben, sofern keine weiteren pfändbaren Vermögenswerte gefunden werden. Auch offene Verpflichtungen gegenüber Spielern, Beschäftigten, Dienstleistern, Vermietern oder Geschäftspartnern könnten betroffen sein. Ob solche Forderungen tatsächlich bestehen, lässt sich der Bekanntmachung jedoch nicht entnehmen.

Mit der Rechtskraft der Abweisung mangels Masse gilt eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung grundsätzlich als aufgelöst. Eine sofortige Löschung aus dem Handelsregister ist damit allerdings nicht automatisch verbunden. Zunächst können noch Abwicklungsmaßnahmen und weitere registerrechtliche Schritte notwendig werden.

Welche Auswirkungen die Entscheidung auf die geplante oder bereits betriebene professionelle American Football Mannschaft in Köln hat, bleibt offen. Die gerichtliche Veröffentlichung enthält keine Angaben dazu, ob ein laufender Spielbetrieb betroffen ist, ob Verträge mit Spielern oder Sponsoren bestehen und ob eine Fortsetzung des Sportprojekts durch andere Verantwortliche möglich ist.

Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht München eingelegt werden. Solange die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist, sind die endgültigen rechtlichen Folgen für die CH Sport Betreiber GmbH noch nicht vollständig eingetreten.

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