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Hotels by HR Flensburg GmbH: Abstimmung über Insolvenzplan angesetzt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hotels by HR Flensburg GmbH steht eine wichtige Entscheidung bevor. Das Amtsgericht Charlottenburg hat einen Termin zur Erörterung und Abstimmung über den von der Gesellschaft vorgelegten Insolvenzplan bestimmt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3618 IN 397/26 geführt.

Die Gesellschaft hat ihre Geschäftsanschrift in der Hauptstraße 66 in 12159 Berlin und ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 178135 B im Handelsregister eingetragen. Vertreten wird sie durch die Geschäftsführer Dr. Gordon Geiser, Robert Kalman Kennedy und Dr. Benedikt de Bruyn.

Gegenstand des Unternehmens sind der Betrieb von Hotels sowie die erlaubnisfreie Unternehmensberatung, insbesondere für Hotelbetriebe in Flensburg. Die Gesellschaft gehört zur Hotelbranche und betrieb nach verfügbaren Unternehmensangaben unter anderem das Hotel des Nordens in Harrislee bei Flensburg.

Das Insolvenzverfahren wurde bereits am 1. April 2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Das Gericht ordnete Eigenverwaltung an. Damit blieb die Unternehmensleitung grundsätzlich verfügungsbefugt, wird jedoch durch den gerichtlich bestellten Sachwalter Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther überwacht.

Die Schuldnerin legte am 4. September 2026 einen Insolvenzplan vor. Über diesen soll am Donnerstag, dem 22. Oktober 2026, um 10.30 Uhr im Saal 119/120 des Amtsgerichts Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1 in 14057 Berlin, beraten und abgestimmt werden.

In dem Termin werden außerdem nachträglich angemeldete Forderungen geprüft und die Stimmrechte der Beteiligten erörtert. Der Insolvenzplan kann aufgrund der Beratungen noch verändert werden. Über eine angepasste Fassung darf noch im selben Termin abgestimmt werden.

Der Insolvenzplan und seine Anlagen liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Verfahrensbeteiligten aus. Dies gilt auch für eingehende Stellungnahmen.

An dem Termin können Insolvenzgläubiger mit angemeldeten Forderungen, absonderungsberechtigte Gläubiger, beteiligte Personen, der Sachwalter und die Schuldnerin teilnehmen. Wer abstimmen möchte, sollte einen Personalausweis oder Reisepass mitbringen und wegen der Zugangskontrollen am Gericht zusätzliche Zeit einplanen.

Ein Insolvenzplan kann die Sanierung und Fortführung eines Unternehmens ermöglichen. Er regelt insbesondere, welchen Anteil ihrer Forderungen die Gläubiger erhalten und wie die Gesellschaft nach Abschluss des Verfahrens wirtschaftlich und rechtlich aufgestellt werden soll. Welche konkreten Zahlungen oder sonstigen Regelungen der Plan der Hotels by HR Flensburg GmbH vorsieht, geht aus der öffentlichen Bekanntmachung nicht hervor.

Wer später gegen eine gerichtliche Bestätigung des Plans vorgehen möchte, muss dem Plan spätestens im Abstimmungstermin widersprechen und gegen ihn stimmen. Zusätzlich muss glaubhaft gemacht werden, dass der Betroffene durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird als ohne Insolvenzplan.

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