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LEW Automotive GmbH aus Urbach unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die LEW Automotive GmbH mit Sitz in der Steinbeisstraße 12/1 in 73660 Urbach hat einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt. Das Amtsgericht Stuttgart ordnete daraufhin am 10. September 2026 um 11 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung an.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 12 IN 1709/26 geführt. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 281950 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Olaf Pisch vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa aus Stuttgart.

Anlagen zur technischen Ausstattung von Prüffeldern

Die LEW Automotive GmbH ist im Bereich des spezialisierten Anlagenbaus tätig. Gegenstand des Unternehmens sind die Planung und Ausführung hydraulischer, lufttechnischer und regeltechnischer Anlagen zur Konditionierung unterschiedlicher Prüffelder.

Solche technischen Systeme werden benötigt, um auf Prüfständen bestimmte Betriebs- und Umgebungsbedingungen herzustellen. Dazu können unter anderem die kontrollierte Versorgung mit Flüssigkeiten, die Be- und Entlüftung, die Temperaturregelung sowie die Steuerung und Überwachung der jeweiligen Prüfbedingungen gehören. Derartige Anlagen kommen insbesondere bei der Erprobung von Fahrzeugen, Motoren, Antrieben, Bauteilen oder anderen technischen Systemen zum Einsatz.

Die Leistungen des Unternehmens waren damit nicht mit einer klassischen Autowerkstatt oder dem Fahrzeughandel vergleichbar. Die LEW Automotive GmbH war vielmehr als technischer Anlagenbauer und Dienstleister im Umfeld von Entwicklungs- und Prüfständen aufgestellt. Ihr Tätigkeitsfeld umfasste nach dem eingetragenen Unternehmensgegenstand sowohl die Planung als auch die technische Umsetzung entsprechender Versorgungssysteme.

Konkrete Angaben zu Auftraggebern, ausgeführten Großprojekten, Beschäftigtenzahlen oder zuletzt erzielten Umsätzen sind öffentlich nicht belastbar feststellbar. Ebenso liegen bislang keine näheren Informationen zu den Ursachen des Insolvenzantrags vor.

Verfügungen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Nach der Entscheidung des Amtsgerichts Stuttgart darf die LEW Automotive GmbH nicht mehr uneingeschränkt über ihr Vermögen verfügen. Rechtsgeschäfte und Verfügungen sind grundsätzlich nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Die Gesellschaft darf insbesondere nicht mehr eigenständig über ihre Bankkonten und offenen Forderungen verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über Bankguthaben und Außenstände wurde insoweit auf Dr. Dietmar Haffa übertragen. Er ist berechtigt, Forderungen einzuziehen, eingehende Zahlungen entgegenzunehmen und erforderliche Sonderkonten einzurichten.

Kunden und andere Schuldner der LEW Automotive GmbH dürfen Zahlungen nicht mehr unmittelbar an die Gesellschaft leisten. Sie müssen die gerichtliche Anordnung beachten und Zahlungen grundsätzlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter richten.

Das Gericht untersagte zudem Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft, soweit davon keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Vollstreckungen werden einstweilen eingestellt.

Geschäftsbetrieb und Fortführungsaussichten werden geprüft

Der vorläufige Insolvenzverwalter soll das vorhandene Vermögen sichern und nachteilige Veränderungen verhindern. Er darf die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen betreten sowie Einsicht in Bücher, Verträge und Geschäftspapiere verlangen.

Zugleich wurde Dr. Dietmar Haffa als Sachverständiger beauftragt. Er soll feststellen, ob bei der LEW Automotive GmbH ein gesetzlicher Insolvenzgrund vorliegt und ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken.

Darüber hinaus sind die Aussichten auf eine Fortführung des Unternehmens zu untersuchen. Dabei dürfte insbesondere zu klären sein, ob laufende Kundenprojekte und Aufträge weitergeführt werden können, welche Forderungen noch bestehen und ob für den spezialisierten Anlagenbaubetrieb eine Sanierungs-, Investoren- oder Übernahmelösung möglich ist.

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet noch nicht, dass das Insolvenzverfahren endgültig eröffnet wurde oder der Geschäftsbetrieb eingestellt werden muss. Über die Eröffnung entscheidet das Amtsgericht Stuttgart erst nach Abschluss der Prüfungen und Vorlage des entsprechenden Gutachtens. Bis dahin steht die LEW Automotive GmbH unter der Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters.

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