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Voß & Kirchberg Wohnungsbaugesellschaft mbH & Co. KG unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die Voß & Kirchberg Wohnungsbaugesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz im Heiligen Bruch 35 in 47509 Rheurdt befindet sich in einem Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Kleve ordnete am 10. September 2026 um 14.27 Uhr vorläufige Sicherungsmaßnahmen an.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 38 IN 43/26 geführt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Axel Schwentker aus Oberhausen.

Insolvenz betrifft die Kommanditgesellschaft

Die gerichtliche Bekanntmachung betrifft ausdrücklich die Voß & Kirchberg Wohnungsbaugesellschaft mbH & Co. KG. Diese ist von der ähnlich benannten Voß & Kirchberg Wohnungsbaugesellschaft mit beschränkter Haftung zu unterscheiden.

Die GmbH fungiert als persönlich haftende Gesellschafterin und übernimmt damit eine Leitungs- und Vertretungsfunktion für die Kommanditgesellschaft. Sie wird durch den Geschäftsführer Reinhart Voß vertreten. In der Insolvenzbekanntmachung werden außerdem Knut Voß und Reinhart Voß als persönlich haftende Gesellschafter der betroffenen Kommanditgesellschaft aufgeführt.

Aus der Anordnung gegen die GmbH & Co. KG folgt nicht automatisch, dass auch über das Vermögen der Komplementär-GmbH ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde. Hierfür wäre ein eigenständiges Verfahren erforderlich.

Wohnungsbau und Immobilienverwaltung als Geschäftstätigkeit

Die Voß & Kirchberg Wohnungsbaugesellschaft war beziehungsweise ist im Immobilien- und Baugeschäft tätig. Ihr Tätigkeitsbereich umfasst die Errichtung und Verwaltung von Wohn- und Geschäftshäusern sowie die Übernahme der damit verbundenen Bauarbeiten.

Zum Unternehmensgegenstand gehören außerdem:

  • der Erwerb bebauter und unbebauter Grundstücke,
  • der Verkauf von Grundstücken und Immobilien,
  • der Erwerb und die Veräußerung grundstücksgleicher Rechte,
  • die Verwaltung von Wohn- und Gewerbeimmobilien,
  • Beteiligungen an anderen Unternehmen und
  • die Übernahme von Geschäftsführungs- und Komplementärfunktionen.

Die Geschäftstätigkeit verbindet damit Elemente eines Wohnungsbauunternehmens, einer Immobilienbestandsgesellschaft und eines Bauträgers. Die Gesellschaft konnte Grundstücke erwerben, darauf eigene Wohn- oder Geschäftsgebäude errichten, Bauleistungen übernehmen und die fertiggestellten Objekte anschließend halten, verwalten oder veräußern.

Historisch wurde die Gesellschaft unter der Anschrift Karlsplatz 26 in 47798 Krefeld geführt. Unter derselben Adresse waren weitere Unternehmen aus dem Umfeld der Bau- und Immobilienwirtschaft ansässig. Zuletzt wurde die Geschäftsanschrift nach Rheurdt verlegt.

Ein früherer Brancheneintrag ordnete die Gesellschaft dem Immobiliengeschäft zu. Eine ausführliche, öffentlich zugängliche Darstellung konkreter eigener Bauvorhaben oder eines aktuellen Immobilienbestandes ist jedoch nicht feststellbar. Deshalb lässt sich derzeit nicht belastbar benennen, welche Wohn- oder Geschäftshäuser noch zum Vermögen der Gesellschaft gehören und ob zuletzt neue Bauprojekte ausgeführt wurden.

Verfügungen nur noch mit Zustimmung

Nach der Entscheidung des Amtsgerichts Kleve darf die Voß & Kirchberg Wohnungsbaugesellschaft mbH & Co. KG nicht mehr uneingeschränkt über ihr Vermögen verfügen. Sämtliche Verfügungen über Vermögensgegenstände sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Axel Schwentker ist berechtigt, Bankguthaben und andere Forderungen der Gesellschaft einzuziehen sowie eingehende Zahlungen entgegenzunehmen. Mietern, Käufern, Auftraggebern und anderen Schuldnern der Gesellschaft wurde untersagt, weiterhin unmittelbar an die Schuldnerin zu zahlen. Zahlungen dürfen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung geleistet werden.

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wurden grundsätzlich untersagt beziehungsweise bereits begonnene Maßnahmen einstweilen eingestellt. Davon ausgenommen sind allerdings Vollstreckungen in unbewegliche Vermögensgegenstände.

Gerade bei einer Wohnungsbau- und Immobiliengesellschaft kann diese Ausnahme von erheblicher Bedeutung sein. Sollten Grundstücke oder Gebäude mit Grundschulden beziehungsweise Hypotheken belastet sein, können die Rechte entsprechend gesicherter Gläubiger gesondert zu prüfen sein.

Folgen für Mieter und Vertragspartner

Die vorläufige Insolvenzverwaltung führt nicht automatisch zur Beendigung bestehender Mietverhältnisse. Mieter müssen ihre Verträge daher grundsätzlich weiterhin erfüllen. Aufgrund des gerichtlichen Zahlungsverbots sollten Mietzahlungen jedoch nur noch entsprechend den Anweisungen des vorläufigen Insolvenzverwalters geleistet werden.

Auch laufende Bau-, Kauf- und Verwaltungsverträge enden nicht automatisch mit der gerichtlichen Anordnung. Ob noch Bauvorhaben bestehen, Wohnungen oder Gewerberäume verwaltet werden oder Kaufverträge abzuwickeln sind, geht aus der veröffentlichten Entscheidung nicht hervor.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zunächst den Immobilienbestand, vorhandene Bankguthaben, offene Forderungen und Verbindlichkeiten sowie mögliche laufende Projekte prüfen müssen. Dazu gehört auch die Feststellung, ob das Vermögen ausreicht, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken.

Die Anordnung vom 10. September 2026 bedeutet noch nicht, dass das Insolvenzverfahren endgültig eröffnet wurde. Erst nach Abschluss der Prüfung entscheidet das Amtsgericht Kleve über die weitere Entwicklung des Verfahrens.

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