Die AK Fehmarn GmbH & Co. KG mit Sitz im Inselweg 16 in 23769 Fehmarn befindet sich in einem Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Eutin ordnete am 10. September 2026 um 16 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 51 IN 69/26 geführt.
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Lübeck unter HRA 8730 HL eingetragen. Vertreten wird sie durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die AK Fehmarn Verwaltungs GmbH, und deren Geschäftsführer Andreas Kornfuß.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellte das Gericht Rechtsanwältin Ute Nitschke aus Kiel.
Weltweiter Dienstleister für Windenergieanlagen
Die AK Fehmarn GmbH & Co. KG ist ein spezialisierter Dienstleister der Windenergiebranche. Gegenstand des Unternehmens sind die Montage und Demontage von Windkraftanlagen, deren Recycling sowie der Handel mit gebrauchten Anlagen und Ersatzteilen. Hinzu kommen damit zusammenhängende Service-, Wartungs-, Transport- und Logistikleistungen.
Die tatsächliche Geschäftstätigkeit ging deutlich über den allgemein formulierten Registergegenstand hinaus. Das Unternehmen bot insbesondere folgende Leistungen an:
- vollständige Montage und Demontage von Onshore-Windkraftanlagen unterschiedlicher Hersteller,
- Rückbau von Türmen, Fundamenten und Zuwegungen,
- Demontage ausgebrannter oder beschädigter Anlagen,
- Wartung, Inspektion und Reparatur von Windkraftanlagen,
- Austausch von Großkomponenten wie Getrieben, Generatoren und Lagern,
- Prüfung elektrischer Anlagen und persönlicher Schutzausrüstungen,
- Handel und Vermittlung gebrauchter Windkraftanlagen,
- Verkauf neuer, gebrauchter und aufgearbeiteter Ersatzteile,
- Schwer- und Spezialtransporte sowie
- Recycling von Stahl, Beton, Kupfer, Elektronik und Rotorblättern.
Die Gesellschaft erstellte darüber hinaus Hub-, Rückbau-, Transport- und Sicherheitskonzepte. Zum Angebot gehörten auch die technische Beratung bei der Auswahl und Nachrüstung von Ersatzteilen sowie ein Notfall- und Überwachungsservice für Windkraftanlagen.
Vom Einzelunternehmen zum international tätigen Spezialisten
Nach eigenen Unternehmensangaben begann die Geschäftstätigkeit Anfang 2013 zunächst unter der Bezeichnung AK Dienstleistungen. Bereits im ersten Jahr sollen 15 Windkraftanlagen demontiert und teilweise gemeinsam mit anderen Unternehmen wieder aufgebaut worden sein.
Im Jahr 2017 wurde der Betrieb in die AK Fehmarn GmbH & Co. KG überführt. Ab 2019 baute das Unternehmen zusätzlich den Bereich Wartung und Instandhaltung aus. Zuletzt stellte sich die Gesellschaft als international tätiger Windenergiedienstleister mit Standorten beziehungsweise Einsatzpunkten in Deutschland, Österreich und Costa Rica dar.
Bis 2025 will das Unternehmen nach eigenen Angaben an der Montage oder Demontage von mehr als 1.000 Windkraftanlagen beteiligt gewesen sein. Genannt wurden zuletzt mehr als 35 Beschäftigte weltweit. Diese Unternehmensangaben lassen sich aus der Insolvenzbekanntmachung jedoch nicht unabhängig bestätigen.
Konkrete Rückbau- und Wartungsprojekte
Zu den öffentlich dargestellten Arbeiten gehörte im Sommer 2024 die Demontage von vier Windkraftanlagen des Typs Enercon E66 in Aurich. Das Projekt befand sich nach Angaben des Unternehmens in einem Naturschutzgebiet und musste deshalb unter besonderen Umweltauflagen ausgeführt werden. Die demontierten Komponenten wurden mit Ausnahme der Türme für eine weitere Verwendung auf dem Gebrauchtanlagenmarkt aufbereitet.
Ebenfalls im Jahr 2024 tauschte das Unternehmen an einer älteren Windkraftanlage des Typs Micon NM 48 den vollständigen Antriebsstrang aus. Dazu gehörten Hauptwelle, Getriebe und Generator. Neben der Demontage und dem Einbau einer aufgearbeiteten Einheit übernahm AK Fehmarn auch die Kran- und Logistikplanung sowie den abschließenden Testlauf.
Im Frühjahr 2025 demontierte das Unternehmen eine Enercon-E44-Anlage auf dem Gotthardpass. Die Komponenten wurden zerlegt und für einen Weiterverkauf auf dem Zweitmarkt vorbereitet. Wegen der Höhenlage waren dabei besondere Anforderungen an Transport, Kraneinsatz und Arbeitssicherheit zu bewältigen.
Weitere veröffentlichte Projekte betrafen die Vermarktung, Demontage und den Transport einer Enercon E40 in Hagen, den Rückbau einer zuvor durch einen Brand beschädigten Windkraftanlage in Körle sowie den Austausch eines Azimutlagers an einer Anlage in Costa Rica.
Die Gesellschaft war damit sowohl an älteren Windkraftanlagen als auch an internationalen Service- und Rückbauprojekten beteiligt. Ein wichtiger Teil des Geschäftsmodells bestand darin, noch verwendbare Anlagen und Bauteile nach einer Demontage aufzubereiten und einer weiteren Nutzung zuzuführen.
Verfügungen nur noch mit Zustimmung
Nach dem Beschluss des Amtsgerichts Eutin sind Verfügungen der AK Fehmarn GmbH & Co. KG über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Das gilt ausdrücklich auch für den Einzug offener Forderungen.
Ute Nitschke soll das Vermögen der Gesellschaft sichern und prüfen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt. Darüber hinaus ist festzustellen, ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken und ob eine Fortführung des Geschäftsbetriebs möglich ist.
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet noch nicht, dass das Insolvenzverfahren endgültig eröffnet oder der Betrieb eingestellt wurde. Ob laufende Montage-, Wartungs- und Rückbauprojekte fortgeführt werden, geht aus der gerichtlichen Bekanntmachung nicht hervor.
Auch verbundene Windkraftgesellschaft betroffen
Am selben Standort ist die AK Ecostrom Fehmarn GmbH & Co. KG ansässig. Über deren Vermögen hatte das Amtsgericht Eutin bereits am 9. September 2026 eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 51 IN 122/26 geführt. Auch dort wurde Rechtsanwältin Ute Nitschke zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt.
Die beiden Gesellschaften sind rechtlich voneinander zu unterscheiden. Während die AK Fehmarn GmbH & Co. KG vor allem Montage-, Wartungs-, Rückbau- und Handelsleistungen erbrachte, war die AK Ecostrom Fehmarn GmbH & Co. KG nach ihrem Unternehmensgegenstand auf die Planung, Errichtung, den Erwerb und den Betrieb von Windkraftanlagen ausgerichtet.
Dass innerhalb kurzer Zeit für beide Gesellschaften vorläufige Insolvenzverwaltungen angeordnet wurden, deutet auf wirtschaftliche Verbindungen innerhalb der Unternehmensstruktur hin. Welche konkreten Ursachen zu den Insolvenzanträgen führten und ob wechselseitige Forderungen oder gemeinsame Finanzierungen bestehen, wurde bislang nicht öffentlich bekannt gegeben.