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Lebensgarten-Grebin GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die Lebensgarten-Grebin GmbH mit Sitz im Behler Weg 20 in 24329 Grebin befindet sich in einem Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Neumünster ordnete am 10. September 2026 um 14 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 94 IN 47/26 geführt.

Der Insolvenzantrag wurde von der Gesellschaft selbst gestellt. Vertreten wird die Lebensgarten-Grebin GmbH durch ihre Geschäftsführerin Renate Jark. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter HRB 28625 KI eingetragen.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellte das Gericht Rechtsanwältin Malin Schmeling aus Neumünster.

Tagespflege für Senioren als Geschäftstätigkeit

Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Tagespflege für Senioren sowie die Erbringung aller damit verbundenen Dienstleistungen. Die Lebensgarten-Grebin GmbH betreibt beziehungsweise betrieb am Behler Weg 20 eine Tagespflege, die organisatorisch in das Angebot des Wohnparks Grebin eingebunden ist.

Eine Tagespflege betreut ältere oder pflegebedürftige Menschen während des Tages, während diese weiterhin in ihrer eigenen Wohnung oder bei ihren Angehörigen leben. Das Angebot dient zugleich dazu, pflegende Familienmitglieder zeitweise zu entlasten.

Der Wohnpark Grebin stellte öffentlich ein kombiniertes Angebot aus Tagespflege, betreutem Wohnen und einer Wohngruppe ohne Betreuung dar. Zur Tagespflege gehörte auch ein Abhol- und Bringdienst für die betreuten Senioren. Als Betreiberin der Tagespflege wurde die Lebensgarten-Grebin GmbH geführt.

Konkrete Angaben zur Zahl der Tagespflegeplätze, zur aktuellen Belegung oder zur Zahl der Beschäftigten liegen öffentlich nicht vor.

Tagespflege und Wohnpark rechtlich zu unterscheiden

Die Lebensgarten-Grebin GmbH wurde erst im Jahr 2025 gegründet. Das Senioren- und Wohnangebot am Standort besteht jedoch bereits deutlich länger. Unter der Bezeichnung Wohnpark Grebin traten neben der GmbH auch Renate, Peter und Stefan Jark beziehungsweise die Jark GbR auf.

Die verschiedenen Tätigkeiten am Behler Weg 20 müssen rechtlich voneinander getrennt betrachtet werden. Nach den verfügbaren Angaben ist die Lebensgarten-Grebin GmbH insbesondere für die Tagespflege zuständig. Die Jark GbR wird dagegen im Zusammenhang mit dem Wohnpark, dessen Vermietung und den weiteren Wohnangeboten genannt.

Das Insolvenzeröffnungsverfahren betrifft ausdrücklich nur die Lebensgarten-Grebin GmbH. Daraus folgt nicht automatisch, dass auch die Jark GbR, das betreute Wohnen oder die Wohngruppe insolvent sind. Ob und in welchem Umfang diese Angebote wirtschaftlich oder organisatorisch von der Tagespflege abhängig sind, geht aus der gerichtlichen Bekanntmachung nicht hervor.

Verfügungen nur noch mit Zustimmung

Nach der Entscheidung des Amtsgerichts darf die Lebensgarten-Grebin GmbH nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin über ihr Vermögen verfügen. Der Zustimmungsvorbehalt erfasst ausdrücklich auch den Einzug offener Forderungen.

Malin Schmeling soll das Vermögen der Gesellschaft sichern und verhindern, dass sich die wirtschaftliche Lage bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag weiter verschlechtert. Sie wird insbesondere die Bankguthaben, offenen Forderungen, laufenden Verträge und sonstigen Vermögenswerte prüfen.

Zugleich ist zu untersuchen, ob ein gesetzlicher Insolvenzgrund vorliegt und ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken. Auch die Möglichkeiten einer Fortführung der Tagespflege dürften Gegenstand der Prüfung sein.

Auswirkungen auf Senioren noch nicht bekannt

Die gerichtliche Bekanntmachung enthält keine Mitteilung darüber, ob der Betrieb der Tagespflege eingeschränkt oder eingestellt wurde. Die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet grundsätzlich noch keine Schließung der Einrichtung.

Für die betreuten Senioren und deren Angehörige ist entscheidend, ob die Tagespflege zunächst fortgeführt werden kann und wie die Betreuung während des Eröffnungsverfahrens sichergestellt wird. Angaben hierzu liegen bislang ebenso wenig vor wie Informationen zu möglichen Insolvenzursachen.

Das Amtsgericht Neumünster hat das Insolvenzverfahren noch nicht endgültig eröffnet. Zunächst werden die wirtschaftliche Lage, die Finanzierung des weiteren Betriebs und die vorhandene Insolvenzmasse geprüft. Erst danach entscheidet das Gericht, ob das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet wird oder eine andere Entscheidung über den Antrag ergeht.

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