Die Tecplast Recycling GmbH mit Sitz in der Berliner Chaussee 36, 39307 Genthin, befindet sich in einem Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Verfahren wird beim Amtsgericht Stendal unter dem Aktenzeichen 7 IN 166/26 geführt.
Das Gericht ordnete am 10. September 2026 um 8.35 Uhr die vorläufige Verwaltung des Gesellschaftsvermögens an. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger von White & Case, Hegelstraße 4, 39104 Magdeburg, bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen sind seit der Anordnung nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Personen und Unternehmen, die der Tecplast Recycling GmbH Geld schulden, dürfen Zahlungen ebenfalls nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses leisten.
Die Bezeichnung des Unternehmens als „Antragsgegnerin“ deutet darauf hin, dass der Insolvenzantrag nicht von der Gesellschaft selbst, sondern von einem Gläubiger gestellt wurde. Wer den Antrag eingereicht hat und auf welcher Forderung er beruht, geht aus der veröffentlichten Bekanntmachung jedoch nicht hervor.
Eingetragener Gegenstand nennt lediglich Maschinenhandel
Die Tecplast Recycling GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 32436 eingetragen. Geschäftsführer ist Cafer Önen. Die Gesellschaft wurde im Februar 2023 eingetragen. Das Stammkapital wurde 2024 von ursprünglich 25.000 Euro auf 36.000 Euro erhöht.
Als Unternehmensgegenstand ist lediglich der Handel mit gebrauchten Maschinen eingetragen. Die nach außen dargestellte Geschäftstätigkeit ging jedoch deutlich darüber hinaus: Das Unternehmen präsentierte sich zuletzt als Betreiber eines Kunststoffrecyclingwerks und als Hersteller von recyceltem PET-Material.
Aufbereitung von PET-Flaschen zu Kunststoffflakes
Nach eigenen Angaben hatte sich die Tecplast Recycling GmbH auf die Aufbereitung gebrauchter PET-Flaschen spezialisiert. PET steht für Polyethylenterephthalat, einen Kunststoff, der unter anderem zur Herstellung von Getränkeflaschen verwendet wird.
Die ausgedienten Flaschen sollten in der Genthiner Anlage sortiert, zerkleinert und gewaschen werden. Am Ende des Aufbereitungsprozesses entstehen sogenannte PET-Flakes – kleine, gereinigte Kunststoffteilchen, die erneut als Rohstoff in der industriellen Produktion verwendet werden können.
Das Unternehmen bezeichnete die Umwandlung gebrauchter PET-Flaschen in wiederverwendbare Flakes als sein Hauptgeschäft. Öffentlich gezeigte Aufnahmen dokumentierten eine Heißwaschanlage zur Reinigung des zerkleinerten Materials. Weitere Unternehmensvideos befassten sich mit Recycling- und Kunststoffverarbeitungsanlagen.
Die Gesellschaft erklärte, durch die Wiederverwertung von PET-Flaschen den Einsatz neuer, auf Erdöl basierender Kunststoffe zu verringern und Kunststoffabfälle erneut in den Produktionskreislauf zurückzuführen. Als mögliche Arbeitsbereiche nannte das Unternehmen die Produktion im Recyclingwerk, die Bedienung der Maschinen und Anlagen, die Materialforschung sowie den Vertrieb von Recyclingprodukten.
Verbindung zum Handel mit Recyclingmaschinen
Geschäftsführer Cafer Önen ist bereits seit vielen Jahren im Handel mit gebrauchten Maschinen für die Kunststoffindustrie tätig. Unter der Bezeichnung Tecplast Machinery wurden insbesondere gebrauchte Anlagen für Kunststoffverarbeitung und Recycling international angeboten. Dazu gehörten Maschinen zum Zerkleinern, Waschen, Aufbereiten und Weiterverarbeiten von Kunststoffen.
Diese Vorgeschichte erklärt den knapp formulierten Registergegenstand der Tecplast Recycling GmbH. Die tatsächliche Tätigkeit am Standort Genthin entwickelte sich jedoch erkennbar vom reinen Handel mit Gebrauchtmaschinen hin zur eigenen Verarbeitung von Kunststoffabfällen. Der Maschinenhandel und der Betrieb einer PET-Recyclinganlage waren damit sachlich eng miteinander verbunden.
Die öffentlich zugängliche Unternehmensseite war zum Zeitpunkt der Recherche noch erreichbar. Sie führte weiterhin die Berliner Chaussee 36 in Genthin als Standort auf und warb für die Herstellung hochwertiger PET-Flakes. Daraus lässt sich allerdings nicht ableiten, ob die Recyclinganlage derzeit noch in Betrieb ist und in welchem Umfang zuletzt produziert wurde.
Eröffnung des Verfahrens noch nicht beschlossen
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet noch nicht, dass das Insolvenzverfahren bereits eröffnet oder das Unternehmen geschlossen ist. Der vorläufige Insolvenzverwalter soll zunächst das vorhandene Vermögen sichern und die wirtschaftliche Lage untersuchen.
Dabei wird insbesondere geprüft, ob ein Insolvenzgrund besteht, genügend Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden ist und eine Fortführung beziehungsweise Sanierung des Betriebs möglich erscheint.
Zu den Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten, zur Höhe der Verbindlichkeiten, zur Produktionsmenge und zur Zahl der betroffenen Beschäftigten enthält die gerichtliche Bekanntmachung keine Angaben. Ob das Recyclingwerk während des Eröffnungsverfahrens weiterarbeitet, ist ebenfalls nicht bekannt. Über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheidet das Amtsgericht Stendal nach Abschluss der vorläufigen Prüfung.