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Aedificia Stadthagen KG: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Aedificia Stadthagen KG mangels Masse abgewiesen. Der Beschluss erging am 7. September 2026 auf Grundlage von § 26 Absatz 1 der Insolvenzordnung.

Das Insolvenzantragsverfahren wird beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter dem Aktenzeichen 810 IN 1520/25 A-82- geführt.

Die Gesellschaft hat ihre Geschäftsanschrift in der Gotenstraße 78 in 65929 Frankfurt am Main und ist beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRA 48399 im Handelsregister eingetragen.

Als persönlich haftender Gesellschafter wird Seyed Abdol Hossein Rasouli Nia, Am Kesselhaus 6 in 65795 Hattersheim, genannt.

Geschäftstätigkeit des Unternehmens

Gegenstand der Aedificia Stadthagen KG ist der Betrieb eines Geschäfts mit Immobilien. Welche konkreten Tätigkeiten die Gesellschaft innerhalb der Immobilienwirtschaft ausgeübt hat, geht aus der vorliegenden Unternehmensbeschreibung nicht näher hervor.

Kein ausreichendes Vermögen für ein Insolvenzverfahren

Die Abweisung mangels Masse bedeutet, dass nach Einschätzung des Insolvenzgerichts voraussichtlich nicht genügend verwertbares Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu bezahlen. Zu diesen Kosten gehören insbesondere die Gerichtsgebühren und die Vergütung eines Insolvenzverwalters.

Deshalb wird kein Insolvenzverfahren eröffnet und kein Insolvenzverwalter eingesetzt. Die offenen Verbindlichkeiten der Gesellschaft erlöschen dadurch nicht. Für die Gläubiger besteht jedoch das erhebliche Risiko, dass ihre Forderungen nicht oder nur zu einem sehr geringen Teil beglichen werden können.

Bei einer Kommanditgesellschaft führt die rechtskräftige Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse grundsätzlich zur Auflösung der Gesellschaft. Anschließend kann die Abwicklung erfolgen. Nach deren Abschluss kann die Gesellschaft aus dem Handelsregister gelöscht werden.

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