Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Guru Food Group GmbH mangels Masse abgewiesen. Der Beschluss erging am 2. September 2026 auf Grundlage von § 26 Absatz 1 der Insolvenzordnung.
Das Insolvenzantragsverfahren wird unter dem Aktenzeichen 810 IN 388/26 G-33- geführt.
Die Gesellschaft hat ihre Geschäftsanschrift in der Wiesenstraße 33 in 60385 Frankfurt am Main. Sie ist beim Amtsgericht Cottbus unter HRB 16358 im Handelsregister eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Mirko Reeh vertreten.
Geschäftstätigkeit der Guru Food Group GmbH
Gegenstand des Unternehmens ist der Großhandel mit Konsumgütern. Der Schwerpunkt liegt insbesondere auf Gewürzen, Getränken und weiteren Lebensmitteln.
Darüber hinaus gehört die Vergabe von Lizenzen für Produkte und Leistungen in diesen Geschäftsbereichen zum Unternehmensgegenstand. Die Gesellschaft darf zudem Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, andere Unternehmen erwerben und sich an ihnen beteiligen.
Vermögen reicht nicht für die Verfahrenskosten
Die Abweisung mangels Masse bedeutet, dass nach Einschätzung des Insolvenzgerichts nicht genügend verwertbares Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken. Dazu gehören insbesondere die Gerichtskosten und die Vergütung eines Insolvenzverwalters.
Aus diesem Grund wird kein Insolvenzverfahren eröffnet und kein Insolvenzverwalter bestellt. Die bestehenden Verbindlichkeiten verschwinden dadurch jedoch nicht. Für die Gläubiger besteht vielmehr das Risiko, dass ihre offenen Forderungen nicht oder nur zu einem sehr geringen Teil erfüllt werden können.
Mit der Rechtskraft der Abweisung mangels Masse wird eine GmbH grundsätzlich aufgelöst. Im Anschluss können die Abwicklung der Gesellschaft und schließlich ihre Löschung aus dem Handelsregister erfolgen.