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AGH Gebäude- und Dienstleistungs-Service GmbH: Nachtragsverteilung nach Gewerbesteuererstattung angeordnet
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AGH Gebäude- und Dienstleistungs-Service GmbH: Nachtragsverteilung nach Gewerbesteuererstattung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im bereits aufgehobenen Insolvenzverfahren über das Vermögen der AGH Gebäude- und Dienstleistungs-Service GmbH hat das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein eine Nachtragsverteilung angeordnet. Anlass ist eine nachträgliche Gewerbesteuererstattung der Stadt Speyer in Höhe von 1.660,75 Euro. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3 c IN 292/19 Sp geführt.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Farrenturmgasse 14 in 67346 Speyer und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein unter HRB 53244 eingetragen. Als Geschäftsführer ist Andreas Hess angegeben.

Gebäudereinigung und Schädlingsbekämpfung als Geschäftstätigkeit

Die AGH Gebäude- und Dienstleistungs-Service GmbH war als Anbieterin verschiedener Leistungen rund um die Reinigung, Pflege und Betreuung von Gebäuden tätig. Zum eingetragenen Unternehmensgegenstand gehörten insbesondere:

  • Glas-, Teppichboden-, Fassaden- und Unterhaltsreinigungen,
  • die Desinfektion von Gebäuden,
  • Schädlingsbekämpfung,
  • Brandschadensanierung,
  • Hausmeisterservice und
  • Tätigkeiten im Bereich der Hausverwaltung.

Öffentlich zugängliche Brancheneinträge führten die Gesellschaft vor allem als Gebäudereinigungsunternehmen. Daneben wurde sie als Fachbetrieb für Schädlingsbekämpfung geführt, wobei insbesondere die Bekämpfung von Insekten und Wespen sowie Vergrämungsmaßnahmen genannt wurden. Damit lässt sich zumindest belegen, dass die Gesellschaft nicht nur einen breit formulierten Unternehmensgegenstand besaß, sondern tatsächlich im Bereich der Gebäudereinigung und Schädlingsbekämpfung am Markt auftrat.

Über einzelne betreute Gebäude, größere Auftraggeber, Beschäftigtenzahlen oder den zuletzt erreichten Umsatz liegen keine belastbaren öffentlich zugänglichen Angaben vor.

Gewerbesteuerguthaben gehört weiterhin zur Insolvenzmasse

Der Schlusstermin in dem Insolvenzverfahren war bereits durchgeführt und das Verfahren anschließend aufgehoben worden. Am 7. August 2026 erstattete die Stadt Speyer jedoch ein Guthaben aus der von der Gesellschaft für das Jahr 2019 und möglicherweise weitere Jahre gezahlten Gewerbesteuer.

Obwohl das Insolvenzverfahren zu diesem Zeitpunkt bereits beendet war, gehört die Erstattung weiterhin zur Insolvenzmasse. Nach § 203 der Insolvenzordnung kann eine Nachtragsverteilung angeordnet werden, wenn nachträglich Vermögenswerte entdeckt oder Zahlungen vereinnahmt werden, die wirtschaftlich der früheren Insolvenzmasse zuzurechnen sind.

Das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein ordnete deshalb mit Beschluss vom 9. September 2026 die Nachtragsverteilung über die eingegangenen 1.660,75 Euro an. Mit deren Durchführung wurde der frühere Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Thorsten Konrad, beauftragt.

Verfahrenskosten werden zuerst beglichen

Das Gewerbesteuerguthaben wird nicht automatisch vollständig an die Insolvenzgläubiger ausgeschüttet. Nach der gerichtlichen Entscheidung sind aus dem Betrag zunächst die mit der Nachtragsverteilung verbundenen Verfahrenskosten und die gesonderte Vergütung des Insolvenzverwalters zu bezahlen. Nur ein danach noch verbleibender Betrag kann entsprechend dem früheren Verteilungsverzeichnis an die Gläubiger ausgekehrt werden.

Die genaue Höhe der festgesetzten Vergütung wurde in der öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 64 Absatz 2 Insolvenzordnung nicht genannt. Wegen des vergleichsweise geringen Guthabens ist daher noch offen, ob nach Abzug sämtlicher Kosten überhaupt ein nennenswerter Betrag für eine zusätzliche Ausschüttung an die Insolvenzgläubiger verbleibt.

Die angeordnete Nachtragsverteilung bedeutet weder die Eröffnung eines neuen Insolvenzverfahrens noch eine Wiederaufnahme des früheren Geschäftsbetriebs. Sie dient ausschließlich dazu, das nachträglich eingegangene Gewerbesteuerguthaben abzurechnen und einen möglicherweise verbleibenden Überschuss an die berechtigten Gläubiger zu verteilen.

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