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Krypto-Steuer vor dem Umbruch: Klingbeil nimmt Bitcoin-Anleger ins Visier

amhnasim (CC0), Pixabay

Für deutsche Krypto-Anleger könnte eine der wichtigsten Steuerregeln fallen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil plant nach einem Gesetzentwurf, Gewinne aus Bitcoin und anderen Kryptowerten künftig grundsätzlich mit 25 Prozent zu besteuern. Besonders brisant: Auch die bisher entscheidende Haltedauer von zwölf Monaten soll Anleger demnach nicht mehr vor der Besteuerung schützen.

Damit könnte sich für langfristige Krypto-Investoren zum 1. Januar einiges ändern.

Das Ende der Ein-Jahres-Regel?

Bislang hat die Haltedauer bei privat gehaltenen Kryptowerten eine enorme steuerliche Bedeutung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Veräußerungsgewinne steuerfrei bleiben, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt.

Genau diesen Vorteil will Klingbeil nach den vorliegenden Angaben beseitigen. Künftig sollen Gewinne aus Kryptowerten steuerlich stärker wie Aktiengewinne behandelt und mit 25 Prozent besteuert werden – unabhängig davon, ob die Coins wenige Monate oder mehrere Jahre gehalten wurden.

Das könnte vor allem Anleger treffen, die Bitcoin, Ether oder andere Kryptowerte bewusst langfristig gekauft haben.

Plötzlich werden alte Krypto-Gewinne interessant

Besonders spannend ist deshalb die Frage, was mit bereits bestehenden Krypto-Beständen geschieht.

Wer beispielsweise vor mehreren Jahren Bitcoin gekauft hat und heute auf erheblichen Buchgewinnen sitzt, konnte bislang unter bestimmten Voraussetzungen davon ausgehen, einen späteren Verkauf nach Ablauf der Jahresfrist steuerfrei durchführen zu können.

Ob diese Altbestände von der geplanten Neuregelung erfasst werden oder ob Übergangs- beziehungsweise Bestandsschutzregelungen vorgesehen sind, lässt sich aus den bislang vorliegenden Angaben nicht entnehmen.

Genau hier dürfte sich entscheiden, wie weitreichend die Reform für Millionen private Anleger tatsächlich wird.

Bitcoin soll steuerlich näher an die Aktie rücken

Hinter dem Vorhaben steht offenbar ein grundlegender Systemwechsel: Kryptowährungen sollen bei Veräußerungsgewinnen stärker in Richtung klassischer Kapitalanlagen gerückt werden.

Bei Aktien führt eine lange Haltedauer heute grundsätzlich nicht dazu, dass Kursgewinne automatisch steuerfrei werden. Bei Kryptowerten sieht die steuerliche Behandlung bislang anders aus.

Sollte der Gesetzentwurf umgesetzt werden, würde diese Besonderheit erheblich eingeschränkt.

Für Anleger beginnt das Warten auf die Details

Noch ist die Reform nicht beschlossen. Entscheidend wird daher der genaue Gesetzestext und das weitere parlamentarische Verfahren sein.

Vor allem drei Fragen dürften Krypto-Anleger beschäftigen: Welche Kryptowerte werden erfasst? Was passiert mit bereits vor der Reform gekauften Coins? Und gibt es Übergangsregelungen für Altbestände?

Fest steht nach den vorliegenden Plänen: Sollte die bisherige Zwölf-Monats-Regel tatsächlich fallen, wäre das ein tiefgreifender Einschnitt in die steuerliche Behandlung privater Krypto-Investments in Deutschland.

Aus einer bislang für viele Anleger entscheidenden Strategie – kaufen, länger als ein Jahr halten und anschließend unter den gesetzlichen Voraussetzungen steuerfrei verkaufen – könnte damit schon bald Geschichte werden.

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