Auf der Ostseeinsel Usedom geht die Gemeinde Trassenheide gegen Ferienwohnungen vor, die nach ihren Erkenntnissen nicht als solche genutzt werden dürfen. In einer Siedlung wurden 17 Ferienobjekte identifiziert, deren Nutzung als Urlaubsunterkunft offenbar nicht zulässig ist.
Der Fall ist für die Gemeinde besonders brisant, weil es sich bei den betroffenen Immobilien um Wohnraum handelt – und genau dieser wird dringend benötigt.
17 Ferienobjekte im Visier der Gemeinde
Ferienwohnungen gehören auf Usedom zum alltäglichen Bild. Die Ostseeinsel zählt zu den bedeutenden Urlaubsregionen Mecklenburg-Vorpommerns, entsprechend groß ist die Nachfrage nach Unterkünften für Touristen.
Doch nicht jede Wohnung darf automatisch an Urlauber vermietet werden. Entscheidend ist unter anderem, welche Nutzung für ein Gebäude beziehungsweise das betreffende Gebiet baurechtlich vorgesehen und genehmigt ist.
In Trassenheide ist die Gemeinde nun auf 17 Objekte innerhalb einer Siedlung aufmerksam geworden, die nach ihren Erkenntnissen illegal als Ferienunterkünfte genutzt werden.
Feriengäste statt dauerhafter Bewohner
Hinter dem Konflikt steckt ein grundsätzliches Problem vieler stark vom Tourismus geprägter Orte: Wohnungen können für Eigentümer als Ferienunterkünfte wirtschaftlich interessant sein. Gleichzeitig fehlen sie dann möglicherweise Menschen, die dauerhaft in der Gemeinde leben und arbeiten möchten.
Genau deshalb bekommt der Fall in Trassenheide eine zusätzliche Bedeutung. Bei den betroffenen Objekten handelt es sich um Wohnraum, der vor Ort dringend gebraucht wird.
Die Gemeinde will deshalb offenbar nicht hinnehmen, dass regulärer Wohnraum ohne entsprechende Grundlage dauerhaft für touristische Übernachtungen genutzt wird.
Tourismus trifft auf Wohnraummangel
Damit zeigt sich auf Usedom ein Spannungsfeld, das zahlreiche Ferienregionen kennen. Touristen sorgen für Einnahmen bei Vermietern, Gastronomie, Einzelhandel und anderen Unternehmen. Gleichzeitig benötigen Einheimische und Beschäftigte bezahlbare Wohnungen.
Werden immer mehr Wohnungen ausschließlich oder überwiegend an Urlaubsgäste vermietet, kann sich das Angebot für dauerhaft Wohnungssuchende zusätzlich verknappen.
Für Kommunen stellt sich deshalb die schwierige Aufgabe, die Interessen des Tourismus mit dem Bedarf der eigenen Bevölkerung an Wohnraum in Einklang zu bringen.
Trassenheide will sich wehren
Mit den 17 identifizierten Ferienobjekten macht die Gemeinde deutlich, dass sie gegen nicht genehmigte Nutzungen vorgehen will. Dabei geht es nicht grundsätzlich darum, Ferienwohnungen aus dem Urlaubsort zu verdrängen. Entscheidend ist vielmehr, wo touristische Vermietung zulässig ist und wo Wohnungen für dauerhaftes Wohnen vorgesehen sind.
Der Fall könnte deshalb auch für andere touristisch geprägte Gemeinden interessant sein. Denn je attraktiver ein Urlaubsort wird, desto größer kann der wirtschaftliche Anreiz sein, Wohnungen kurzfristig an Feriengäste statt langfristig an Einwohner zu vermieten.
In Trassenheide wird dieser Konflikt nun besonders sichtbar: 17 mutmaßlich illegal genutzte Ferienobjekte stehen einem Ort gegenüber, der seinen vorhandenen Wohnraum dringend selbst benötigt.