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MiCA kann schon bei einer einzigen App-Funktion greifen: Was Krypto-Start-ups jetzt prüfen müssen

Alexandra_Koch (CC0), Pixabay

Für Krypto-Start-ups kann bereits eine scheinbar kleine Funktion innerhalb einer App weitreichende rechtliche Folgen haben. Entscheidend ist nicht allein, ob sich ein Unternehmen als Technologie-, Software- oder Krypto-Unternehmen versteht. Maßgeblich ist vielmehr, welche konkreten Funktionen den Nutzern angeboten werden und welche Rolle das Unternehmen dabei übernimmt.

Im Mittelpunkt steht die europäische Markets in Crypto-Assets Regulation, kurz MiCAR. Sie sieht für bestimmte Kryptowerte-Dienstleistungen eine Zulassung vor. Dabei kann bereits eine einzelne einschlägige Tätigkeit entscheidend sein. Selbst wenn das eigentliche Kerngeschäft eines Start-ups nicht erlaubnispflichtig ist, kann eine später hinzugefügte Funktion die rechtliche Einordnung verändern.

Besonders aufmerksam sollten Unternehmen deshalb Funktionen wie Wallets und Schlüsselverwahrung, den Tausch von Kryptowerten, die Annahme und Weiterleitung von Aufträgen, Handelsplattformen, Transfers sowie individuelle Beratung und Portfolioverwaltung betrachten. Auch personalisierte Empfehlungen können rechtlich anders zu beurteilen sein als eine allgemeine Markt- oder Kursübersicht.

Dabei reicht es nicht unbedingt aus, eine Wallet beispielsweise als „non-custodial“ zu bezeichnen. Entscheidend ist die tatsächliche technische Ausgestaltung: Kann das Unternehmen auf Schlüssel oder Kryptowerte der Nutzer zugreifen? Wer führt Transaktionen aus? Und werden Kauf- und Verkaufsinteressen verschiedener Nutzer zusammengeführt?

Für Start-ups bedeutet das vor allem eines: Jedes einzelne Feature sollte vor seiner Einführung geprüft werden. Denn eine App kann zunächst außerhalb einer Erlaubnispflicht liegen und durch eine einzige neue Funktion plötzlich in einen regulierten Bereich geraten.

Besonders heikel können Funktionen zur Schlüsselverwahrung, zum Kryptotausch oder zur Weiterleitung von Aufträgen sein. Auch Transferdienste und automatisierte Anlageempfehlungen gehören zu den Bereichen, bei denen genauer hingesehen werden sollte.

Ergibt die Prüfung, dass eine Funktion unter die Regulierung fallen könnte, muss das nicht automatisch bedeuten, dass das gesamte Geschäftsmodell aufgegeben werden muss. Je nach Ausgestaltung kann eine Funktion verändert, über einen entsprechend zugelassenen Anbieter angeboten oder eine eigene Zulassung angestrebt werden.

Für Gründer und Entwickler steckt darin eine wichtige Botschaft: Die rechtliche Prüfung sollte nicht erst kurz vor dem Marktstart stattfinden. Neue Funktionen können die regulatorische Situation eines Unternehmens jederzeit verändern.

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