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Seit Jahren nur 255 Euro: Einbürgerungsgebühr in Deutschland könnte deutlich steigen

ChristophMeinersmann (CC0), Pixabay

Wer die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten möchte, muss derzeit grundsätzlich 255 Euro Verwaltungsgebühr bezahlen. Dieser Betrag ist gesetzlich im Staatsangehörigkeitsgesetz festgelegt.

Angesichts stark gestiegener Personal- und Verwaltungskosten wird inzwischen über eine deutliche Anhebung der Gebühr diskutiert.

Dabei ist allerdings eine wichtige Unterscheidung notwendig:

Die deutsche Staatsangehörigkeit kostet nicht einfach 255 Euro.

Die 255 Euro sind lediglich die Verwaltungsgebühr für das Einbürgerungsverfahren. Wer Deutscher werden möchte, muss unabhängig davon die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen.

255 Euro sind gesetzlich festgelegt

In § 38 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist derzeit ausdrücklich geregelt, dass für eine Einbürgerung eine Gebühr von 255 Euro erhoben wird.

Für minderjährige Kinder, die gemeinsam mit ihren Eltern eingebürgert werden und keine eigenen Einkünfte haben, reduziert sich die Gebühr auf 51 Euro.

Daneben gibt es bestimmte Fälle, in denen eine Einbürgerung gebührenfrei erfolgt. Außerdem kann aus Billigkeitsgründen oder im öffentlichen Interesse eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung möglich sein.

Zahl der Einbürgerungen erreicht Rekordniveau

Die Diskussion über die Gebühren fällt in eine Zeit stark gestiegener Einbürgerungszahlen.

Nach vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2025 insgesamt 467.400 Einbürgerungsanträge gestellt.

Im gleichen Jahr erhielten 332.500 Menschen die deutsche Staatsangehörigkeit.

Damit wurde ein neuer Höchststand erreicht.

2024 waren rund 292.000 Menschen eingebürgert worden, 2023 waren es noch rund 200.000.

Die Zahl der Einbürgerungen ist damit innerhalb von nur zwei Jahren erheblich gestiegen.

255 Euro decken nicht automatisch die tatsächlichen Verwaltungskosten

Die entscheidende Frage lautet deshalb, ob die derzeitige Gebühr noch angemessen ist.

Ein Einbürgerungsverfahren verursacht Verwaltungsaufwand. Anträge müssen geprüft, Unterlagen kontrolliert und gesetzliche Voraussetzungen festgestellt werden.

Wenn Personal-, Sach- und IT-Kosten steigen, erhöhen sich zwangsläufig auch die tatsächlichen Kosten eines solchen Verfahrens.

Genau deshalb wird über eine höhere Einbürgerungsgebühr diskutiert.

Eine Anhebung auf beispielsweise 500 Euro würde nahezu einer Verdoppelung entsprechen.

Einbürgerung kann man nicht für 255 Euro „kaufen“

Missverständlich ist dagegen die Formulierung, für 255 Euro könne man Deutscher werden.

Denn die Zahlung der Gebühr führt selbstverständlich nicht automatisch zur deutschen Staatsangehörigkeit.

Antragsteller müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Die zuständige Behörde prüft diese Voraussetzungen im Einbürgerungsverfahren.

Die Gebühr bezahlt deshalb nicht die Staatsangehörigkeit selbst, sondern das Verwaltungsverfahren.

Das ist ein wesentlicher Unterschied.

Vergleich mit anderen Ländern nur eingeschränkt möglich

Auch internationale Vergleiche sollten vorsichtig betrachtet werden.

Wenn beispielsweise für Großbritannien wesentlich höhere Beträge genannt werden, muss geprüft werden, welche Leistungen darin enthalten sind.

Gebühren für Einbürgerung, Aufenthaltsstatus, Prüfungen oder andere notwendige Verfahrensschritte können sich von Land zu Land erheblich unterscheiden.

Deshalb lässt sich aus der bloßen Gegenüberstellung zweier Geldbeträge nicht automatisch ableiten, dass eine Einbürgerung in Deutschland besonders „billig“ ist.

Höhere Gebühr wäre angesichts des Verwaltungsaufwands nachvollziehbar

Dass nach vielen Jahren über eine Anpassung der Einbürgerungsgebühr gesprochen wird, ist grundsätzlich nachvollziehbar.

Wenn eine Verwaltungsleistung heute wesentlich höhere Personal- und Sachkosten verursacht als bei der ursprünglichen Festlegung der Gebühr, stellt sich berechtigterweise die Frage, ob weiterhin der gleiche Betrag verlangt werden sollte.

Ob die Gebühr tatsächlich auf 500 Euro oder einen anderen Betrag steigt, ist allerdings eine andere Frage.

Solange keine entsprechende gesetzliche Änderung beschlossen und in Kraft getreten ist, gilt weiterhin:

Die reguläre Gebühr für eine Einbürgerung beträgt 255 Euro.

Und ebenso wichtig:

255 Euro sind nicht der Kaufpreis für einen deutschen Pass, sondern die gesetzlich festgelegte Verwaltungsgebühr eines Einbürgerungsverfahrens.

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