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FC Viktoria 1889 Berlin Fußball GmbH in vorläufiger Insolvenz – Profifußball-Gesellschaft aus Berlin betroffen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die FC Viktoria 1889 Berlin Fußball GmbH befindet sich in einem Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 2. September 2026 um 10:00 Uhr Sicherungsmaßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Martin Herrmann aus Berlin zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3602 IN 3175/26 geführt.

Betroffen ist die Gesellschaft, die den sportlichen und wirtschaftlichen Betrieb von Fußballmannschaften im Amateur- und Profibereich organisiert und dabei insbesondere auch auf die Teilnahme am professionellen und semiprofessionellen Ligabetrieb ausgerichtet ist.

Fußballbetrieb von Amateur- bis Profibereich

Der Unternehmensgegenstand der FC Viktoria 1889 Berlin Fußball GmbH ist außergewöhnlich umfangreich und unmittelbar auf den Fußballbetrieb ausgerichtet.

Er umfasst insbesondere den sportlichen und wirtschaftlichen Betrieb von Fußballmannschaften im Amateur- und Profibereich.

Dazu gehört auch die Unterhaltung einer Fußballlizenzspielerabteilung auf Grundlage der Satzungen und Ordnungen von DFL, DFB, NOFV und Berliner Fußball-Verband.

Die Gesellschaft ist darauf ausgerichtet, die für den jeweiligen Spielbetrieb erforderlichen Zulassungen, Lizenzen und Teilnahmeberechtigungen zu erwerben und zu halten.

Der Unternehmensgegenstand umfasst dabei ausdrücklich Wettbewerbe von der Bundesliga und 2. Bundesliga über die 3. Liga bis hin zu regionalen Ligen der 4. Spielklasse sowie weitere nationale und internationale Wettbewerbe.

Fortführung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs von FC Viktoria 1889

Der Gesellschaftszweck sieht außerdem ausdrücklich die Fortführung und Fortentwicklung des bisherigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs des FC Viktoria 1889 Berlin Lichterfelde-Tempelhof e.V. vor.

Besonders im Mittelpunkt stehen dabei die Fußballmannschaften des Vereins.

Damit ist die GmbH wirtschaftlich eng mit dem Vereinsbereich verbunden, während der gemeinnützige Sportbereich des Vereins rechtlich davon zu unterscheiden ist.

Die Gesellschaft soll Trägerin derjenigen Rechte, Zulassungen und Teilnahmeberechtigungen sein, die für die Teilnahme der jeweiligen Mannschaften an nationalen und internationalen Fußballwettbewerben erforderlich sind.

Marketing, Sponsoring und Merchandising

Die FC Viktoria 1889 Berlin Fußball GmbH ist nicht nur für den sportlichen Betrieb zuständig.

Der Unternehmensgegenstand umfasst ausdrücklich auch die Entwicklung und Durchführung von Marketing- und Rechteverwertungskonzepten.

Dazu gehören insbesondere:

Merchandising

Handel mit Sport- und Bekleidungsartikeln

Verkauf von Fanartikeln

Sponsorenverträge

Lizenzverträge

Verträge mit Ausrüstern

Öffentlichkeitsarbeit

Damit können neben sportlichen Einnahmen auch Sponsoring, Werbung, Merchandising und sonstige Vermarktungsrechte wesentliche wirtschaftliche Bestandteile des Unternehmens darstellen.

Auch Kapitalbeschaffung vorgesehen

Bemerkenswert ist zudem, dass der Gesellschaftszweck ausdrücklich verschiedene Formen der Kapitalbeschaffung zulässt.

Dritte können unter anderem als typisch oder atypisch stille Gesellschafter beteiligt werden.

Auch die Ausgabe beziehungsweise Nutzung von Genussscheinen ist nach dem Unternehmensgegenstand vorgesehen.

Ob solche Finanzierungsinstrumente tatsächlich eingesetzt wurden und ob daraus im Insolvenzverfahren Forderungen bestehen, geht aus der gerichtlichen Bekanntmachung nicht hervor.

Gemeinnütziger Vereinsbereich soll unterstützt werden

Der Unternehmensgegenstand umfasst außerdem die finanzielle Unterstützung der Vereinsaktivitäten des FC Viktoria beziehungsweise seines gemeinnützigen Sportbereichs.

Genannt werden ausdrücklich unter anderem:

Amateurfußball

Juniorenmannschaften

Blindenfußball

Frauen- und Mädchenfußball

Nachwuchsförderung und Ausbildung

Damit bestehen wirtschaftliche Berührungspunkte zwischen der Fußball-GmbH und dem gemeinnützigen Vereinsbereich.

Die aktuelle Insolvenzbekanntmachung betrifft allerdings ausdrücklich die FC Viktoria 1889 Berlin Fußball GmbH und nicht automatisch den eingetragenen Verein selbst.

Sitz in Berlin

Die Gesellschaft hat ihre Anschrift in der Krahmerstraße 15, 12207 Berlin und ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 212019 im Handelsregister eingetragen.

Geschäftsführer ist Zeljko Karajica.

Wer den Insolvenzantrag gestellt hat, lässt sich aus der veröffentlichten Entscheidung nicht eindeutig erkennen.

Verfügungen nur noch mit Zustimmung

Das Amtsgericht Charlottenburg hat einen allgemeinen Zustimmungsvorbehalt angeordnet.

Verfügungen der FC Viktoria 1889 Berlin Fußball GmbH über Vermögensgegenstände sind deshalb nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Martin Herrmann wirksam.

Die Geschäftsführung bleibt grundsätzlich im Amt, steht aber unter insolvenzrechtlicher Kontrolle.

Bankkonten und Außenstände unter Kontrolle des Verwalters

Besonders weitreichend ist die Anordnung bezüglich der finanziellen Mittel.

Der Gesellschaft wurde untersagt, selbst über Bankkonten und Außenstände zu verfügen.

Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über Bankguthaben und Forderungen ist auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen.

Martin Herrmann darf Bankguthaben und sonstige Forderungen einziehen und eingehende Gelder entgegennehmen.

Er ist außerdem berechtigt, Sonderkonten für die künftige Insolvenzmasse einzurichten und darüber zu verfügen.

Sponsoren und andere Vertragspartner müssen Beschluss beachten

Auch Schuldner der Gesellschaft dürfen nicht mehr unmittelbar an die FC Viktoria 1889 Berlin Fußball GmbH zahlen.

Sie werden vom Gericht aufgefordert, Leistungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen.

Das kann insbesondere für Sponsoren, Lizenznehmer, Geschäftspartner oder andere Vertragspartner relevant sein, sofern offene Zahlungen bestehen.

Welche konkreten Forderungen vorhanden sind, wird allerdings nicht veröffentlicht.

Bedeutung für den laufenden Spielbetrieb

Bei der Insolvenz einer Fußballgesellschaft stellt sich unmittelbar die Frage nach den sportlichen Folgen.

Die vorläufige Insolvenzverwaltung bedeutet jedoch nicht automatisch, dass der Spielbetrieb eingestellt wird.

Aus dem Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg ergibt sich keine Anordnung, wonach Mannschaften vom Spielbetrieb zurückgezogen werden oder Spiele nicht mehr stattfinden dürfen.

Ob und in welchem Umfang sich das Verfahren auf Mannschaften, Spielbetrieb, Lizenzierungsfragen oder Teilnahmeberechtigungen auswirkt, hängt von weiteren sportrechtlichen und wirtschaftlichen Entscheidungen ab.

Diese sind in der vorliegenden Insolvenzbekanntmachung nicht enthalten.

Lizenzen und Teilnahmeberechtigungen können besonders wichtig werden

Anders als bei gewöhnlichen Unternehmen können bei einer Fußballgesellschaft neben klassischen Vermögenswerten auch sportrechtliche Rechte und wirtschaftliche Nutzungsrechte von erheblicher Bedeutung sein.

Dazu können beispielsweise Teilnahmeberechtigungen, Markenrechte, Sponsoringrechte, Merchandisingrechte oder sonstige Vermarktungspositionen gehören.

Wie diese im konkreten Fall ausgestaltet sind und welche Werte ihnen zukommen, muss im weiteren Verfahren geprüft werden.

Spieler- und Arbeitsverträge im Blick

Auch Arbeitsverträge mit Spielern, Trainern, Betreuern und sonstigen Beschäftigten können im weiteren Verfahren eine wichtige Rolle spielen.

Die Insolvenzbekanntmachung enthält jedoch keine Angaben darüber, wie viele Personen bei der Gesellschaft beschäftigt sind, ob Gehälter ausstehen oder welche Mannschaften unmittelbar der GmbH zugeordnet sind.

Deshalb lässt sich derzeit noch keine belastbare Aussage über personelle Folgen treffen.

Zwangsvollstreckungen gestoppt

Das Gericht hat neue Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft grundsätzlich untersagt.

Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind.

Damit soll verhindert werden, dass einzelne Gläubiger während des Eröffnungsverfahrens auf Vermögenswerte zugreifen und dadurch die mögliche Insolvenzmasse zulasten der Gläubigergesamtheit geschmälert wird.

Noch keine endgültige Insolvenzeröffnung

Der Beschluss vom 2. September 2026 bedeutet noch nicht, dass das Insolvenzverfahren endgültig eröffnet worden ist.

Die FC Viktoria 1889 Berlin Fußball GmbH befindet sich derzeit im vorläufigen Insolvenzverfahren.

Der vorläufige Insolvenzverwalter muss nun insbesondere die wirtschaftliche Lage, vorhandene Vermögenswerte, offene Forderungen und Verbindlichkeiten sowie die Voraussetzungen für eine reguläre Insolvenzeröffnung prüfen.

Von besonderem Interesse dürfte dabei sein, ob und unter welchen Bedingungen der Fußballbetrieb fortgeführt werden kann.

Fest steht bislang: Mit der FC Viktoria 1889 Berlin Fußball GmbH steht seit dem 2. September 2026 eine Gesellschaft unter vorläufiger Insolvenzverwaltung, deren Geschäftszweck unmittelbar auf den professionellen und amateurbezogenen Fußballbetrieb, Sponsoring, Rechteverwertung und Merchandising ausgerichtet ist. Welche konkreten sportlichen Folgen das Verfahren haben wird, geht aus der bisherigen gerichtlichen Bekanntmachung noch nicht hervor.

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