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Gebrauchtwagenkauf mit Haken: Warum beim Kauf plötzlich die Gewährleistung fehlen kann
EOS Windpark Masendorf mit bilanzieller Überschuldung: Fast 1,9 Millionen Euro ungedeckte Verluste – Konzernmutter stützt Gesellschaft mit Patronatserklärung
HBG GmbH & Co. KG: Allgemeines Verfügungsverbot gegen hessische Bau- und Immobiliengesellschaft angeordnet

EOS Windpark Masendorf mit bilanzieller Überschuldung: Fast 1,9 Millionen Euro ungedeckte Verluste – Konzernmutter stützt Gesellschaft mit Patronatserklärung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Der Jahresabschluss 2024 der EOS Windpark Masendorf GmbH & Co. KG sticht aus den EOS-Windparkgesellschaften besonders hervor. Die Gesellschaft selbst spricht im Anhang ausdrücklich von negativem Eigenkapital und einer buchmäßigen Überschuldung. Ein Insolvenzantrag wurde dennoch nicht gestellt: Die Gesellschafterin EOS Wind Deutschland GmbH hat nach Angaben des Abschlusses Rangrücktrittserklärungen und eine unbefristete, der Höhe nach nicht limitierte Patronatserklärung abgegeben.

Gleichzeitig hat sich die Situation gegenüber 2023 in einem entscheidenden Punkt deutlich verbessert. Der auf der Aktivseite ausgewiesene „nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteil der Kommanditisten“ sinkt von 2,409 Millionen Euro auf 1,894 Millionen Euro – eine Verbesserung um mehr als eine halbe Million Euro. Zugleich steigt das Bankguthaben kräftig von 1,295 auf 1,971 Millionen Euro.

Das ist deshalb kein gewöhnlicher Krisenabschluss. Masendorf zeigt vielmehr eine ungewöhnliche Kombination aus massiv negativem Kapitalkonto beziehungsweise ungedeckten Verlustanteilen, sehr hohen Gesellschafterdarlehen, Konzernstützung und gleichzeitig fast zwei Millionen Euro Liquidität.

Fast 1,9 Millionen Euro Verlustanteile sind nicht durch Einlagen gedeckt

Die spektakulärste Position findet sich auf der Aktivseite.

Dort stehen zum 31. Dezember 2024:

1.894.431,54 Euro nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditisten.

Ein Jahr zuvor waren es sogar 2.409.321,16 Euro.

Der Betrag ist damit um

514.889,62 Euro beziehungsweise rund 21,4 Prozent

zurückgegangen.

Das ist eine deutliche Verbesserung.

Hinzu kommen unverändert 14.062,52 Euro nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen der Kommanditisten.

Zusammen ergeben diese beiden Aktivposten zum Jahresende 2024 rund 1,908 Millionen Euro.

Das ist außergewöhnlich hoch: Diese beiden Positionen entsprechen zusammen rund 44,6 Prozent der gesamten Bilanzsumme.

Wichtig ist dabei die handelsrechtliche Darstellung. Die 1,894 Millionen Euro sind kein gewöhnlicher Vermögensgegenstand wie Bankguthaben oder eine Forderung gegen einen Kunden. Die Position entsteht aus der besonderen Eigenkapitaldarstellung einer Personenhandelsgesellschaft, wenn Verlustanteile der Kommanditisten deren Kapitalkonten übersteigen.

Deshalb wäre es falsch, diese 1,894 Millionen Euro bei einer Liquiditätsanalyse wie verfügbares Vermögen zu behandeln.

Der Anhang spricht ausdrücklich von negativem Eigenkapital

Besonders bemerkenswert ist, dass die Gesellschaft die Situation selbst ungewöhnlich deutlich beschreibt:

„Die Gesellschaft weist ein negatives Eigenkapital aus.“

Nach den Angaben des Unternehmens sei dieses insbesondere auf die degressive Abschreibung des Anlagevermögens zurückzuführen.

Damit muss zwischen zwei Darstellungen unterschieden werden.

Auf der Passivseite erscheinen formal 33.797,11 Euro Eigenkapital, bestehend aus der unveränderten Gewinnrücklage. Gleichzeitig werden die nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteile und Entnahmen auf der Aktivseite ausgewiesen.

Die formale Passivposition von 33.797 Euro darf deshalb nicht zu der Schlussfolgerung führen, die Gesellschaft verfüge wirtschaftlich einfach über positives Eigenkapital von 33.797 Euro. Der Anhang bezeichnet die Eigenkapitalsituation ausdrücklich als negativ.

Rein rechnerisch ergibt sich ein erheblicher Fehlbetrag

Betrachtet man die ausgewiesenen ungedeckten Positionen zusammen mit der verbliebenen Rücklage, wird die Größenordnung sichtbar.

Nicht gedeckter Verlustanteil:

1.894.431,54 Euro

Nicht gedeckte Entnahmen:

14.062,52 Euro

zusammen:

1.908.494,06 Euro

Dem steht die ausgewiesene Rücklage von lediglich 33.797,11 Euro gegenüber.

Die Gesellschaft selbst verwendet deshalb folgerichtig den Begriff der buchmäßigen Überschuldung.

Das ist allerdings noch nicht gleichbedeutend mit einer insolvenzrechtlichen Überschuldung im Sinne einer abschließend festgestellten Insolvenzantragspflicht.

Und genau diese Unterscheidung ist bei Masendorf entscheidend.

Konzernmutter gibt Rangrücktritt und Patronatserklärung

Der Abschluss erklärt ausdrücklich, wie mit der Situation umgegangen wird.

Die Gesellschafterin EOS Wind Deutschland GmbH hat nach Angaben des Anhangs Rangrücktrittserklärungen sowie eine Patronatserklärung zugunsten der Windparkgesellschaft abgegeben.

Die Formulierung geht sogar noch weiter.

Die Patronatserklärung wird als

„unbefristetes, der Höhe nach nicht limitiertes Versprechen“

beschrieben.

Dadurch soll die Gesellschaft laut Abschluss in die Lage versetzt werden, ihren finanziellen Verpflichtungen jederzeit gerecht zu werden.

Das ist für die Beurteilung des Abschlusses von zentraler Bedeutung.

Die Muttergesellschaft stellt sich damit nach der Darstellung im Anhang ausdrücklich hinter die Finanzierung der Projektgesellschaft.

Kein Insolvenzantrag gestellt

Auch diesen Punkt spricht die Geschäftsführung offen an.

Da aufgrund der positiven Entwicklung der vergangenen Jahre davon ausgegangen werde, dass die Fortführung der Gesellschaft überwiegend wahrscheinlich sei, wurde nach Angaben des Anhangs kein Insolvenzantrag gestellt.

Der Jahresabschluss wurde entsprechend unter der Annahme der Unternehmensfortführung – also zu Fortführungswerten – aufgestellt.

Diese Formulierungen sollte man sehr genau lesen.

Sie bedeuten nicht, dass Masendorf insolvent ist. Sie bedeuten ebenso wenig, dass eine Insolvenz völlig ausgeschlossen wäre.

Belegt ist vielmehr: Es besteht nach eigener Darstellung eine buchmäßige Überschuldung, gegen die der Gesellschafter mit Rangrücktrittserklärungen und einer Patronatserklärung absichert. Auf dieser Grundlage und aufgrund der erwarteten Fortführung wurde kein Insolvenzantrag gestellt.

Und gleichzeitig liegen fast zwei Millionen Euro auf dem Bankkonto

Gerade deshalb wirkt die Aktivseite auf den ersten Blick überraschend.

Das Bankguthaben steigt von

1.294.517,62 Euro auf 1.971.231,83 Euro.

Das entspricht einem Zuwachs um

676.714,21 Euro beziehungsweise rund 52,3 Prozent.

Die Liquidität hat sich also innerhalb eines Jahres massiv verbessert.

Fast 46 Prozent der gesamten Bilanzsumme bestehen Ende 2024 aus Bank- und Kassenbeständen.

Damit unterscheidet sich die Situation fundamental von einer Gesellschaft, deren buchmäßige Überschuldung gleichzeitig mit einem leeren Bankkonto verbunden wäre.

Masendorf verfügt am Bilanzstichtag über einen erheblichen Zahlungsmittelbestand.

Operativ verwertbares Umlaufvermögen wächst stark

Auch das gesamte Umlaufvermögen steigt.

2023 waren es:

1.557.194,70 Euro

2024:

2.160.056,31 Euro

Der Zuwachs beträgt 602.861,61 Euro beziehungsweise rund 38,7 Prozent.

Dabei entwickelt sich die Struktur positiv in Richtung Liquidität.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gehen von 262.677,08 Euro auf 188.824,48 Euro zurück.

Das entspricht einem Minus von 73.852,60 Euro beziehungsweise 28,1 Prozent.

Gleichzeitig wächst der Bankbestand um 676.714 Euro.

Damit steckt ein wesentlich größerer Teil des Umlaufvermögens unmittelbar in liquiden Mitteln.

Aber: 3,8 Millionen Euro Verbindlichkeiten

Der hohen Liquidität steht eine enorme Verbindlichkeitensumme gegenüber.

Zum Jahresende weist Masendorf 3.800.385,87 Euro Verbindlichkeiten aus.

Im Vorjahr waren es 3.801.518,51 Euro.

Damit sind die Verbindlichkeiten praktisch unverändert geblieben. Sie sinken lediglich um 1.132,64 Euro beziehungsweise rund 0,03 Prozent.

Das ist auf den ersten Blick der problematischste Teil der Bilanz.

Denn sämtliche Verbindlichkeiten besitzen laut Anhang eine Restlaufzeit von höchstens einem Jahr.

Rein formal stehen also fast 3,8 Millionen Euro kurzfristige Verbindlichkeiten in der Bilanz.

Doch fast die gesamte Verschuldung hängt am Gesellschafter

Die Zusammensetzung verändert die Bewertung allerdings erheblich.

Allein 3.724.066,17 Euro bestehen gegenüber verbundenen Unternehmen beziehungsweise dem Gesellschafter.

Davon entfallen:

3.677.632,46 Euro auf kurzfristige Darlehen

und

46.433,71 Euro auf laufende Verrechnungen.

Hinzu kommen innerhalb der sonstigen Verbindlichkeiten weitere gesellschafterbezogene Positionen aus Zinsverrechnungen von 15.628,12 Euro sowie laufenden Verrechnungen von 3.961,53 Euro.

Damit ist die Gesellschaft in außerordentlich hohem Umfang vom Gesellschafter finanziert.

Allein die ausdrücklich als Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen genannten 3,724 Millionen Euro entsprechen rund 98 Prozent der gesamten Verbindlichkeiten.

Die Finanzierung ist also fast vollständig konzernintern geprägt.

Rangrücktritt verändert die wirtschaftliche Risikobetrachtung

Genau hier werden die erwähnten Rangrücktrittserklärungen besonders wichtig.

Ein Rangrücktritt kann dazu führen, dass bestimmte Gesellschafterforderungen gegenüber anderen Gläubigern zurücktreten. Welche konkrete rechtliche Reichweite die Erklärungen im Fall Masendorf haben, lässt sich aus dem veröffentlichten Anhang allerdings nicht vollständig bestimmen, weil der Wortlaut der Vereinbarungen nicht vorliegt.

Deshalb sollte man nicht pauschal behaupten, sämtliche 3,8 Millionen Euro Verbindlichkeiten seien wirtschaftlich bedeutungslos oder müssten nicht zurückgezahlt werden.

Das wäre falsch.

Man kann aber feststellen, dass die Finanzierungsstruktur mit einer gewöhnlichen kurzfristigen Bankverschuldung nicht vergleichbar ist.

Die Gesellschaft wird im Wesentlichen vom eigenen Konzern beziehungsweise Gesellschafter finanziert, und dieser hat zusätzlich Rangrücktritts- und Patronatserklärungen abgegeben.

Bankguthaben deckt etwa die Hälfte der gesamten Verbindlichkeiten

Vergleicht man die liquiden Mittel mit sämtlichen Verbindlichkeiten, ergibt sich:

Bankguthaben:

1.971.231,83 Euro

Verbindlichkeiten:

3.800.385,87 Euro

Damit deckt der Geldbestand rund 51,9 Prozent der gesamten Verbindlichkeiten.

Die Differenz beträgt rund 1,829 Millionen Euro.

Eine solche Gegenüberstellung würde bei klassischen kurzfristigen Fremdgläubigern Fragen aufwerfen.

Hier muss jedoch erneut berücksichtigt werden, dass nahezu die gesamte Verbindlichkeitensumme konzernintern ist und zusätzlich die beschriebenen Stützungsmaßnahmen bestehen.

Eine Zahlungsunfähigkeit lässt sich aus dem Bilanzvergleich deshalb nicht ableiten.

Rückstellungen steigen um 25,7 Prozent

Neben den Verbindlichkeiten steigen auch die Rückstellungen deutlich.

Sie erhöhen sich von

357.321,32 Euro auf 449.185,76 Euro.

Das entspricht einem Plus von 91.864,44 Euro beziehungsweise rund 25,7 Prozent.

Welche konkreten Risiken oder Verpflichtungen dahinterstehen, wird nicht näher aufgeschlüsselt.

Der Anhang erläutert lediglich, dass erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen berücksichtigt sowie zukünftige Preis- und Kostensteigerungen einbezogen werden.

Bei langfristigen Rückstellungen erfolgt eine Abzinsung.

Eine konkrete Zuordnung etwa zu Rückbau, Wartung oder anderen Verpflichtungen wäre ohne weitere Angaben Spekulation.

Die Bilanzsumme steigt leicht

Trotz der negativen Eigenkapitalsituation wächst die Bilanzsumme von

4.192.636,94 Euro auf 4.283.368,74 Euro.

Das entspricht einem Plus von 90.731,80 Euro beziehungsweise rund 2,2 Prozent.

Das Wachstum wird allerdings nicht durch zusätzliches Anlagevermögen getragen.

Vielmehr steckt die wesentliche positive Entwicklung im gestiegenen Bankbestand.

Sachanlagevermögen fast vollständig abgeschrieben

Das eigentliche Sachanlagevermögen besitzt Ende 2024 nur noch einen Buchwert von 17.966,82 Euro.

Im Vorjahr waren es 17.481,42 Euro.

Der Buchwert steigt damit sogar geringfügig um 485,40 Euro beziehungsweise 2,8 Prozent.

Der Anhang weist Nutzungsdauern zwischen sieben und 16 Jahren sowie geometrisch-degressive Abschreibungen aus.

Dass der Nettobuchwert trotz Abschreibungen leicht zunimmt, spricht rechnerisch dafür, dass es weitere Bewegungen – etwa Zugänge – gegeben haben muss, die die Abschreibungen überkompensiert haben. Ohne Anlagenspiegel lässt sich der genaue Grund aber nicht feststellen.

Fest steht: Gemessen an einer Bilanzsumme von 4,283 Millionen Euro spielt der handelsrechtliche Restbuchwert der Sachanlagen kaum noch eine Rolle.

Er entspricht gerade einmal rund 0,4 Prozent der Bilanzsumme.

Genau darin liegt ein Teil des Problems

Der Anhang erklärt die negative Eigenkapitalsituation ausdrücklich insbesondere mit der degressiven Abschreibung des Anlagevermögens.

Das ist ein wichtiger Hinweis.

Abschreibungen reduzieren den handelsrechtlichen Gewinn und damit über die Jahre das bilanzielle Eigenkapital beziehungsweise die Kapitalkonten. Sie sind jedoch im jeweiligen Abschreibungsjahr kein Zahlungsmittelabfluss.

Ein Windpark kann deshalb bilanziell hohe kumulierte Verluste beziehungsweise negative Kapitalkonten aufweisen und gleichzeitig positive operative Cashflows generieren.

Ob das bei Masendorf tatsächlich in ausreichendem Umfang der Fall ist, kann anhand des vorliegenden Abschlusses nicht vollständig geprüft werden, weil die Gewinn- und Verlustrechnung und eine Kapitalflussrechnung fehlen.

Die Gesellschaft selbst verweist jedoch ausdrücklich auf eine positive Entwicklung in den letzten Jahren.

Verlustanteil verbessert sich um mehr als eine halbe Million Euro

Gerade deshalb ist die Veränderung des ungedeckten Verlustanteils interessant.

Er sinkt von 2.409.321,16 Euro auf 1.894.431,54 Euro.

Verbesserung:

514.889,62 Euro.

Das bedeutet, dass sich die negative Position 2024 um gut ein Fünftel reduziert hat.

Das ist ein deutlich positives Signal innerhalb der Bilanz.

Aber auch hier gilt: Daraus lässt sich nicht automatisch ein Jahresüberschuss von exakt 514.889,62 Euro ableiten. Änderungen der Kapitalkonten können weitere Ursachen haben.

Ohne Ergebnisrechnung sollte diese Differenz deshalb nicht einfach als „Gewinn 2024“ bezeichnet werden.

1,3 Millionen Euro zukünftige Vertragsverpflichtungen

Neben der Bilanz bestehen weitere finanzielle Verpflichtungen von 1.298.452 Euro.

Im Vorjahr waren es noch 2.051.980 Euro.

Damit sind sie um

753.528 Euro beziehungsweise rund 36,7 Prozent

gesunken.

Das ist eine erhebliche Entlastung.

Die verbleibenden Verpflichtungen bestehen aus 576.000 Euro Miet- und Pachtverträgen sowie 722.452 Euro langfristigen Wartungs- und Betriebsführungsverträgen.

Davon werden 2025 insgesamt 666.452 Euro fällig:

144.000 Euro aus Miete und Pacht sowie 522.452 Euro aus Wartung und Betriebsführung.

Diese Beträge sind nicht mit den bilanzierten Verbindlichkeiten gleichzusetzen. Es handelt sich um zukünftige vertragliche Verpflichtungen.

2025 stehen mindestens 666.000 Euro Vertragsbelastungen an

Die Größenordnung ist im Verhältnis zur vorhandenen Liquidität durchaus relevant.

Die für 2025 angegebenen Verpflichtungen von 666.452 Euro entsprechen rund 33,8 Prozent des Bankguthabens von Ende 2024.

Anders als bei einigen anderen untersuchten Windparkgesellschaften erscheint dieser Betrag gemessen an knapp zwei Millionen Euro Cash zunächst gut abdeckbar.

Allerdings ist auch das nur eine Stichtagsbetrachtung. Andere Kosten, Steuern, Zinsen und operative Zahlungsströme kommen hinzu.

Gleichzeitig erwirtschaftet der Windpark laufende Einnahmen, deren Höhe in den vorgelegten Unterlagen nicht genannt wird.

Zinsen auf Gesellschafterfinanzierung steigen

Innerhalb der sonstigen Verbindlichkeiten steigen die Zinsverrechnungen gegenüber Gesellschaftern von

10.220,85 Euro auf 15.628,12 Euro.

Das entspricht einem Zuwachs um 5.407,27 Euro beziehungsweise rund 52,9 Prozent.

Der Betrag ist im Verhältnis zur gesamten Gesellschafterfinanzierung zwar klein. Er zeigt aber, dass die konzerninterne Finanzierung offenbar mit Zinsverrechnungen verbunden ist.

Welche Zinssätze oder Konditionen für die Darlehen gelten, wird im vorliegenden Anhang nicht genannt.

Bemerkenswert: 3,68 Millionen Euro Darlehen verändern sich überhaupt nicht

Besonders interessant ist, dass die kurzfristigen Gesellschafterdarlehen sowohl 2023 als auch 2024 exakt

3.677.632,46 Euro

betragen.

Trotz der deutlichen Verbesserung des Bankguthabens um 676.714 Euro wurde dieser Darlehensbetrag zum Bilanzstichtag also nicht reduziert.

Das kann unterschiedliche wirtschaftliche Gründe haben.

Gerade wegen des bestehenden Rangrücktritts könnte die Finanzierung langfristig anders behandelt werden, obwohl sie bilanziell als kurzfristige Verbindlichkeit ausgewiesen ist. Ohne die zugrunde liegenden Darlehens- und Rangrücktrittsvereinbarungen lässt sich das jedoch nicht abschließend beurteilen.

Die Bilanz enthält gewissermaßen zwei Geschichten

Masendorf ist deshalb ein gutes Beispiel dafür, warum eine Bilanz nicht anhand einer einzigen Kennzahl bewertet werden sollte.

Die erste Geschichte klingt alarmierend:

negatives Eigenkapital, buchmäßige Überschuldung, 1,9 Millionen Euro ungedeckte Verlustanteile und 3,8 Millionen Euro kurzfristige Verbindlichkeiten.

Die zweite Geschichte klingt wesentlich stabiler:

fast zwei Millionen Euro Cash, Verbesserung der ungedeckten Verlustposition um 515.000 Euro, sinkende außerbilanzielle Verpflichtungen, fast sämtliche Schulden gegenüber dem Gesellschafter sowie eine unbefristete und betragsmäßig nicht limitierte Patronatserklärung.

Beide Geschichten stehen gleichzeitig in demselben Jahresabschluss.

Die Patronatserklärung ist deshalb der Schlüssel

Ohne die Unterstützung des Gesellschafters wäre die Bilanz deutlich kritischer zu beurteilen.

Die Gesellschaft selbst stellt ausdrücklich den Zusammenhang zwischen der buchmäßigen Überschuldung und den abgegebenen Rangrücktritts- beziehungsweise Patronatserklärungen her.

Damit hängt die Fortführungsannahme zumindest nach Darstellung im Anhang wesentlich mit der Konzernunterstützung und der erwarteten positiven Entwicklung zusammen.

Für einen externen Analysten wäre deshalb besonders wichtig zu wissen, wie die Rangrücktrittserklärungen genau formuliert sind und welche Forderungen sie erfassen.

Auch der exakte Wortlaut der Patronatserklärung wäre relevant.

Der veröffentlichte Anhang nennt zwar ihre zentralen Eigenschaften – unbefristet und der Höhe nach nicht limitiert –, veröffentlicht aber nicht den vollständigen Vertragstext.

Keine Mitarbeiter

Wie mehrere andere EOS-Windparkgesellschaften beschäftigte auch Masendorf 2024 keine Arbeitnehmer.

Die Geschäftsführung erfolgt über die EOS Windpark Masendorf Verwaltungsgesellschaft mbH, vertreten durch Patrick Béguin, Thierry Lainé und Bertrand Hubert Frederic Chaillot.

Eigentümerin ist die EOS Wind Deutschland GmbH. Obergesellschaft des Konzerns ist laut Anhang die EOS Holding SA im schweizerischen Lausanne.

Gerade bei Masendorf ist diese Konzernverbindung nicht nur organisatorisch interessant, sondern finanziell zentral: Die Gesellschafterin ist zugleich die wesentliche Finanzierungs- und Stützungsquelle.

Die entscheidende GuV fehlt

Für die wirtschaftliche Beurteilung fehlt dennoch eine entscheidende Information: Wie viel Geld verdient der Windpark tatsächlich?

Der vorgelegte Abschluss nennt weder Umsatz noch Jahresüberschuss beziehungsweise Jahresfehlbetrag.

Auch Abschreibungen, operative Aufwendungen, Stromerlöse, Zinsen und Cashflow sind nicht vollständig ersichtlich.

Deshalb lässt sich beispielsweise nicht sicher sagen, warum sich der ungedeckte Verlustanteil um 514.890 Euro verbessert hat oder wodurch der Bankbestand um 676.714 Euro gestiegen ist.

Die Aussage der Gesellschaft, dass die negative Eigenkapitalsituation insbesondere aus degressiven Abschreibungen resultiere, ist wichtig. Für eine unabhängige quantitative Überprüfung wären aber die vollständigen Ergebnisrechnungen mehrerer Jahre erforderlich.

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