Die Yasar Immobilien GmbH aus Pforzheim erhält kein reguläres Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Pforzheim hat einen von einer Gläubigerin gestellten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Immobiliengesellschaft mangels Masse abgewiesen.
Die Entscheidung erging am 31. August 2026. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 2 IN 200/26 geführt.
Die Yasar Immobilien GmbH hat ihre Geschäftsanschrift in der Lameystraße 8 a, 75173 Pforzheim und ist beim Amtsgericht Mannheim unter HRB 743563 im Handelsregister eingetragen. Geschäftsführer ist Egit Yasar.
An- und Verkauf von Immobilien sowie Maklergeschäfte
Der Unternehmensgegenstand der Yasar Immobilien GmbH ist vollständig auf den Immobilienbereich ausgerichtet.
Zum Geschäftszweck gehören der An- und Verkauf von Immobilien sowie die Vermittlung von Immobiliengeschäften als Makler.
Damit umfasst die Geschäftstätigkeit zwei unterschiedliche Bereiche. Zum einen kann die Gesellschaft Immobilien für eigene Rechnung erwerben und anschließend wieder veräußern. Zum anderen kann sie als Vermittlerin zwischen Verkäufern und Käufern beziehungsweise anderen Parteien eines Immobiliengeschäfts auftreten.
Welche Immobilien die Yasar Immobilien GmbH selbst erworben oder veräußert hat und welche Maklergeschäfte zuletzt vermittelt wurden, geht aus der Insolvenzbekanntmachung nicht hervor.
Gläubigerin stellte den Insolvenzantrag
Bei dem Verfahren handelt es sich ausdrücklich nicht um einen Eigenantrag der Yasar Immobilien GmbH.
Der Insolvenzantrag wurde von einer Gläubigerin gestellt. Deren Identität wird in der veröffentlichten Entscheidung nicht genannt.
Ebenso enthält die Bekanntmachung keine Angaben dazu, auf welcher Forderung der Insolvenzantrag beruhte oder wie hoch die geltend gemachte Forderung war.
Antrag mangels Masse abgewiesen
Das Amtsgericht Pforzheim hat den Gläubigerantrag am 31. August 2026 mangels Masse abgewiesen.
Eine solche Entscheidung erfolgt, wenn das voraussichtlich verfügbare und verwertbare Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken, und kein ausreichender Kostenvorschuss zur Verfügung steht.
Gerade bei einer Gesellschaft, deren Unternehmensgegenstand ausdrücklich den An- und Verkauf von Immobilien umfasst, stellt sich dabei die Frage, ob noch Grundstücke, Gebäude, Kaufpreisforderungen oder andere verwertbare Vermögenspositionen vorhanden sind.
Die Abweisung mangels Masse bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die Yasar Immobilien GmbH überhaupt keine Immobilien oder sonstigen Vermögenswerte mehr besitzt. Entscheidend ist, ob ausreichend freie und für das Insolvenzverfahren verwertbare Masse vorhanden ist.
Grundstücke und Immobilien können beispielsweise mit Grundpfandrechten oder anderen Rechten Dritter belastet sein. Ein vorhandener Immobilienwert steht deshalb nicht zwangsläufig in gleicher Höhe als freie Insolvenzmasse zur Verfügung.
Ob solche Umstände im konkreten Fall eine Rolle spielten, geht aus dem Beschluss nicht hervor.
Kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet
Mit der Entscheidung des Amtsgerichts Pforzheim wird aufgrund des vorliegenden Gläubigerantrags kein reguläres Insolvenzverfahren über das Vermögen der Yasar Immobilien GmbH eröffnet.
Damit endet das Verfahren 2 IN 200/26 zunächst mit der Abweisung mangels Masse. Für die antragstellende Gläubigerin bedeutet dies zugleich, dass ihre Forderung nicht im Rahmen eines aufgrund dieses Antrags eröffneten Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabelle angemeldet werden kann.
Die Entscheidung ist noch mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar.