Die Gaißmayer Holding GmbH aus Engen erhält kein reguläres Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Konstanz hat den von der Gesellschaft selbst gestellten Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen. Die Entscheidung erging am 31. August 2026.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen Si 42 IN 328/26 geführt.
Die Gaißmayer Holding GmbH hat ihre Geschäftsanschrift in der Gottlieb-Daimler-Straße 7, 78234 Engen und ist beim Amtsgericht Freiburg unter HRB 721992 im Handelsregister eingetragen. Geschäftsführer ist Rudolf Gaißmayer.
Holdinggesellschaft für Unternehmensbeteiligungen
Der Unternehmensgegenstand der Gaißmayer Holding GmbH ist klar auf Unternehmensbeteiligungen ausgerichtet.
Gegenstand der Gesellschaft sind der Erwerb, die Veräußerung sowie das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen.
Damit besteht die Aufgabe der Holding insbesondere darin, Gesellschaftsanteile an anderen Unternehmen zu erwerben, diese im eigenen Vermögen zu halten und gegebenenfalls wieder zu veräußern.
Anders als bei einem klassischen operativen Unternehmen müssen die wesentlichen wirtschaftlichen Werte einer solchen Holding daher nicht aus Maschinen, Warenbeständen oder einem eigenen Produktionsbetrieb bestehen. Von besonderer Bedeutung können vielmehr die von ihr gehaltenen Unternehmensbeteiligungen und daraus resultierende Ansprüche sein.
Welche Gesellschaften zum Beteiligungsportfolio der Gaißmayer Holding GmbH gehören oder zuletzt gehörten, geht aus der vorliegenden Insolvenzbekanntmachung nicht hervor.
Gesellschaft stellte selbst Insolvenzantrag
Bei dem Verfahren handelt es sich ausdrücklich um einen Eigenantrag.
Die Gaißmayer Holding GmbH beantragte selbst die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen. Das Amtsgericht Konstanz kam jedoch zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für eine Eröffnung aufgrund fehlender ausreichender Insolvenzmasse nicht gegeben sind.
Der Antrag wurde deshalb mangels Masse abgewiesen.
Abweisung bei einer Beteiligungsgesellschaft besonders auffällig
Bei einer Gesellschaft, deren Geschäftszweck ausdrücklich im Erwerb und Halten von Unternehmensbeteiligungen besteht, wirft eine Abweisung mangels Masse naturgemäß die Frage auf, welchen wirtschaftlichen Wert vorhandene Beteiligungen noch besitzen.
Die gerichtliche Entscheidung bedeutet allerdings nicht automatisch, dass die Gaißmayer Holding GmbH überhaupt keine Unternehmensbeteiligungen oder sonstigen Vermögenswerte mehr besitzt.
Für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kommt es darauf an, ob genügend freie und verwertbare Masse vorhanden ist, um zumindest die Kosten des Verfahrens zu decken.
Eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung kann zwar auf dem Papier bestehen, wirtschaftlich jedoch nur einen geringen oder überhaupt keinen realisierbaren Wert mehr haben. Auch Belastungen, Rechte Dritter oder eine schwierige Verwertbarkeit können eine Rolle spielen.
Ob dies bei der Gaißmayer Holding GmbH der Fall ist und welche Beteiligungen bei der Prüfung berücksichtigt wurden, lässt sich der gerichtlichen Bekanntmachung nicht entnehmen.
Kein reguläres Insolvenzverfahren
Mit der Abweisung mangels Masse wird aufgrund des Eigenantrags kein reguläres Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gaißmayer Holding GmbH eröffnet.
Damit endet das Insolvenzantragsverfahren zunächst mit einem für eine Beteiligungsgesellschaft bemerkenswerten Ergebnis: Obwohl der Geschäftszweck gerade auf den Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen ausgerichtet ist, reicht die für ein Insolvenzverfahren zur Verfügung stehende Masse nach der Entscheidung des Amtsgerichts Konstanz nicht zur Deckung der Verfahrenskosten aus.