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BeVerdi UG: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die BeVerdi UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Bremen ist mit einem Insolvenzantrag konfrontiert worden. Das Amtsgericht Bremen hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 27. August 2026 mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 501 IN 6/26 geführt.

Die Gesellschaft hat ihre Geschäftsanschrift in der Turnerstraße 54, 28777 Bremen, und ist beim Amtsgericht Bremen unter HRB 40449 HB im Handelsregister eingetragen.

Geschäftsführer der BeVerdi UG ist Patricio Sebastiao Manuel.

Unternehmensführung und Verwaltungsdienstleistungen

Der Unternehmensgegenstand der BeVerdi UG ist vergleichsweise breit formuliert. Die Gesellschaft befasst sich mit dem Betrieb und der Führung von Unternehmen und Vereinen sowie mit der Erbringung von Verwaltungsdienstleistungen.

Damit ist das Unternehmen seinem Geschäftszweck zufolge auf Tätigkeiten ausgerichtet, bei denen organisatorische und administrative Aufgaben für Unternehmen oder Vereine übernommen werden können.

Zum Unternehmensgegenstand gehört ausdrücklich auch Leasing. Welche konkreten Gegenstände oder Wirtschaftsgüter Gegenstand entsprechender Leasinggeschäfte waren beziehungsweise sein sollten, wird in der Unternehmensbeschreibung nicht näher bestimmt.

Ebenso lässt sich aus dem eingetragenen Unternehmensgegenstand allein nicht feststellen, für welche Unternehmen oder Vereine die BeVerdi UG tatsächlich Verwaltungs- oder Führungsaufgaben übernommen hat.

Keine ausreichende Masse für ein Insolvenzverfahren

Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens führte nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Bremen wies ihn gemäß § 26 Abs. 1 InsO mangels Masse ab.

Eine Abweisung mangels Masse erfolgt, wenn das vorhandene beziehungsweise voraussichtlich verwertbare Vermögen des Schuldners nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken, und auch kein ausreichender Kostenvorschuss geleistet wird.

Die wirtschaftliche Situation ist damit so beschaffen, dass nicht einmal genügend freie Insolvenzmasse für die Finanzierung eines regulären Verfahrens festgestellt werden konnte.

Aus der vorliegenden Bekanntmachung lässt sich nicht zweifelsfrei entnehmen, wer den Insolvenzantrag gestellt hat. Die Rechtsmittelbelehrung spricht zwar von einer „Antragstellerin“, ohne diese in dem veröffentlichten Text eindeutig zu benennen. Deshalb sollte nicht ohne weitere Bekanntmachung von einem Eigen- oder Gläubigerantrag ausgegangen werden.

Fest steht: Aufgrund dieses Antrags wird kein reguläres Insolvenzverfahren über das Vermögen der BeVerdi UG (haftungsbeschränkt) eröffnet.

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