Die RA Power GmbH aus Papenburg erhält kein reguläres Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Meppen hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 26. August 2026 mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 9 IN 109/26 geführt.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz am Mittelkanal rechts 22 B in 26871 Papenburg und ist beim Amtsgericht Osnabrück unter HRB 218265 im Handelsregister eingetragen. Vertreten wird das Unternehmen durch die Geschäftsführer Sehmus Cetin und Hüsne Cetin.
Die RA Power GmbH ist im Bereich der Solarenergie beziehungsweise Photovoltaik tätig. Gegenstand des Unternehmens ist die Montage von Solarmodulen. Damit gehört die Gesellschaft zu den Unternehmen, die an der praktischen Errichtung von Photovoltaikanlagen beteiligt sind.
Das Amtsgericht Meppen hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach § 26 Abs. 1 InsO mangels Masse abgewiesen. Ein reguläres Insolvenzverfahren über das Vermögen der RA Power GmbH wird damit nicht eröffnet.
Eine Abweisung mangels Masse erfolgt grundsätzlich dann, wenn das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken, und kein ausreichender Vorschuss für die Verfahrenskosten geleistet wird.
Für die Gläubiger der RA Power GmbH ist diese Entscheidung besonders einschneidend. Da kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird, gibt es auch kein gewöhnliches Insolvenzverfahren, in dem ein Insolvenzverwalter das Vermögen ermittelt und verwertet, Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet werden und eine vorhandene Insolvenzmasse gemeinschaftlich unter den Gläubigern verteilt wird.
Der Fall betrifft damit ein weiteres Unternehmen aus dem Photovoltaik- und Solarbereich, das in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Besonders schwer wiegt dabei, dass es nicht lediglich bei einem Insolvenzantrag geblieben ist: Mit der Abweisung mangels Masse steht fest, dass die Voraussetzungen für ein reguläres, aus dem vorhandenen Vermögen finanziertes Insolvenzverfahren nicht gegeben sind.