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MAGNA Portfolio Management GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die MAGNA Portfolio Management GmbH aus Hamburg erhält kein reguläres Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Hamburg hat den Antrag der Gesellschaft auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Beschluss vom 26. August 2026 mangels Masse abgewiesen. Gleichzeitig wurden die bereits im August 2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 67c IN 319/25 geführt.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Großen Elbstraße 61 in 22767 Hamburg und ist beim Amtsgericht Hamburg unter HRB 143105 im Handelsregister eingetragen. Gesetzlich vertreten wird das Unternehmen durch die Geschäftsführer Klaus Götsch und Bianca Isolde Weber-Ediger.

Die MAGNA Portfolio Management GmbH ist im Immobilienbereich tätig. Gegenstand des Unternehmens ist insbesondere der An- und Verkauf sowie die Bestandshaltung eigener Immobilien. Zum Tätigkeitsbereich gehören der Kauf und Verkauf eigener Gewerbegrundstücke und Nichtwohngebäude sowie von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen. Darüber hinaus wird die Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte als Geschäftstätigkeit geführt.

Der Insolvenzantrag war bereits am 15. August 2025 beim Amtsgericht Hamburg eingegangen. Wenige Tage später, am 21. August 2025, ordnete das Gericht Sicherungsmaßnahmen an, um das vorhandene Vermögen während der Prüfung des Insolvenzantrags vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.

Diese Prüfung dauerte ungewöhnlich lange. Erst mehr als ein Jahr nach Eingang des Insolvenzantrags fiel die abschließende Entscheidung: Am 26. August 2026 wies das Amtsgericht Hamburg den Antrag mangels Masse ab.

Eine Abweisung mangels Masse bedeutet, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nach der gerichtlichen Prüfung nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken, sofern auch kein ausreichender Vorschuss zur Verfügung gestellt wird. Ein reguläres Insolvenzverfahren wird deshalb nicht eröffnet.

Mit dieser Entscheidung wurden folgerichtig auch die seit dem 21. August 2025 bestehenden Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Die Aufhebung bedeutet in diesem Fall also nicht, dass sich die wirtschaftlichen Schwierigkeiten erledigt hätten. Vielmehr steht nun fest, dass das beantragte Insolvenzverfahren gerade wegen fehlender kostendeckender Masse nicht eröffnet wird.

Für Gläubiger der MAGNA Portfolio Management GmbH ist diese Entwicklung besonders relevant. Da kein Insolvenzverfahren eröffnet wird, gibt es auch keinen Insolvenzverwalter, der im Rahmen eines regulären Verfahrens Vermögenswerte verwertet, Forderungen prüft und eine vorhandene Insolvenzmasse nach den gesetzlichen Regeln an die Gläubiger verteilt.

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