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TM Property II. Projektgesellschaft mbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die TM Property II. Projektgesellschaft mbH aus Limburg an der Lahn ist von einem Insolvenzeröffnungsverfahren betroffen. Das Amtsgericht Limburg hat am 25. August 2026 um 9:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 9 IN 18/26 geführt.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Grabenstraße 13 in 65549 Limburg an der Lahn und ist beim Amtsgericht Limburg unter HRB 6078 im Handelsregister eingetragen. Geschäftsführer ist Tomislav Matic.

Die TM Property II. Projektgesellschaft mbH ist im Immobilienbereich tätig. Gegenstand des Unternehmens sind der An- und Verkauf, die Entwicklung sowie die Verwaltung von Grundbesitz jeglicher Art. Damit umfasst die Geschäftstätigkeit sowohl Immobilientransaktionen als auch die Entwicklung und Verwaltung eigener beziehungsweise von der Gesellschaft gehaltener Immobilienbestände.

Zur Sicherung des vorhandenen Vermögens hat das Insolvenzgericht Rechtsanwalt Dr. Thomas Thöne aus Limburg an der Lahn zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Die Gesellschaft kann seit der gerichtlichen Anordnung nicht mehr uneingeschränkt über ihr Vermögen verfügen. Rechtsgeschäfte und andere Verfügungen sind nur noch wirksam, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter ihnen zustimmt. Damit soll verhindert werden, dass sich die Vermögenslage während der Prüfung des Insolvenzantrags zum Nachteil der Gläubiger verändert.

Auch Schuldner der TM Property II. Projektgesellschaft mbH müssen die gerichtliche Anordnung beachten. Sie wurden aufgefordert, Leistungen nur noch unter Berücksichtigung des Beschlusses und der Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters zu erbringen.

Die vorläufige Insolvenzverwaltung bedeutet noch nicht die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens. In der nun laufenden Phase werden insbesondere die wirtschaftlichen Verhältnisse der Immobiliengesellschaft geprüft und das vorhandene Vermögen gesichert. Anschließend entscheidet das Insolvenzgericht darüber, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen.

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