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Osilo UG: Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzantragsverfahren aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Bei der Osilo UG (haftungsbeschränkt) aus Berlin hat sich im laufenden Insolvenzantragsverfahren eine Veränderung ergeben. Das Amtsgericht Charlottenburg hat die zuvor nach § 21 InsO angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3607 IN 3395/26 geführt. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 250956 im Handelsregister eingetragen. Als Geschäftsführer wird Tobias Octavian-Ilie Kunz genannt.

Als Anschrift ist c/o Michaela Sieker, Muthesiusstraße 6, 12163 Berlin, angegeben.

Beteiligungen gehören zum Unternehmensgegenstand

Nach den vorliegenden Angaben umfasst der Unternehmensgegenstand der Osilo UG das Erbringen von Managementservice- und Kreativdienstleistungen sowie das Halten von Beteiligungen.

Damit ist die Gesellschaft unter anderem als Beteiligungsunternehmen einzustufen und fällt in diesen Bereich.

Daneben existieren Angaben, wonach Tätigkeiten im Bautenschutz, Trockenbau, bei Bodenlegerarbeiten sowie Reinigungsdienstleistungen ausgeübt werden beziehungsweise wurden. Zum tatsächlichen Umfang der geschäftlichen Aktivitäten liegen jedoch keine näheren Informationen vor.

Insolvenzgericht hebt Sicherungsmaßnahmen auf

Das Amtsgericht Charlottenburg teilte mit Beschluss vom 25. August 2026 mit, dass die zuvor gemäß § 21 InsO angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben werden.

Wichtig ist dabei: Aus dieser Entscheidung allein geht nicht hervor, warum die Sicherungsmaßnahmen aufgehoben wurden. Ebenso lässt sich dem vorliegenden Beschluss nicht entnehmen, ob der Insolvenzantrag anschließend zurückgenommen, abgewiesen oder das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

Fest steht lediglich, dass die im Insolvenzeröffnungsverfahren angeordneten vorläufigen Sicherungsmaßnahmen seit dem Beschluss nicht mehr bestehen.

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