Die Capella Projektgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Peine ist mit einem Insolvenzantrag gescheitert. Das Amtsgericht Gifhorn hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 25. August 2026 mangels Masse abgewiesen.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 35 IN 101/26 geführt. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Hopfenstraße 13, 31224 Peine und ist beim Amtsgericht Hildesheim unter HRA 202453 im Handelsregister eingetragen.
Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Taurus GmbH mit Sitz ebenfalls in der Hopfenstraße 13 in Peine. Sie wird durch die Geschäftsführer Reinhard Kellner und Jens Segler vertreten.
Immobilienprojekte gehören zum Kerngeschäft
Die Capella Projektgesellschaft mbH & Co. KG ist eindeutig dem Immobilienbereich zuzuordnen. Gegenstand des Unternehmens sind die Projektierung sowie der Erwerb und Verkauf bebauter und unbebauter Grundstücke.
Darüber hinaus umfasst die Geschäftstätigkeit die Bebauung von Grundstücken, die Sanierung von Immobilien und deren anschließenden Vertrieb. Damit handelt es sich um eine klassische Immobilien-Projektgesellschaft, die Grundstücke und Gebäude entwickelt beziehungsweise verwertet.
Vermögen reicht nicht für die Kosten eines Insolvenzverfahrens
Besonders deutlich ist die Entscheidung des Amtsgerichts: Der Insolvenzantrag wurde nach § 26 Abs. 1 InsO mangels Masse abgewiesen.
Eine solche Entscheidung bedeutet, dass zwar ein Insolvenzantrag vorlag, das vorhandene Vermögen des Unternehmens aber voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu bezahlen, und kein ausreichender Kostenvorschuss geleistet wurde.
Damit kommt es zunächst nicht zur Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens über die Capella Projektgesellschaft mbH & Co. KG.
Die Gesellschaft gehört aufgrund ihrer Tätigkeit in der Projektentwicklung, Grundstücksentwicklung, Bebauung, Immobiliensanierung sowie dem An- und Verkauf von Grundstücken und Immobilien eindeutig zu den relevanten Immobilienunternehmen.