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RenditeKompass UG: Zahlungsunfähig und überschuldet – Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die RenditeKompass UG (haftungsbeschränkt) i.L. mit Sitz in Lübeck ist zahlungsunfähig und überschuldet. Dennoch wird kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Lübeck hat den Eigenantrag des Unternehmens mangels Masse abgewiesen.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 53c IN 166/26 geführt. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Nuelsenstraße 2A, 23556 Lübeck und ist beim Amtsgericht Lübeck unter HRB 25242 HL eingetragen. Vertreten wird die bereits in Liquidation befindliche Gesellschaft durch den Liquidator Björn Bentien.

Handel mit Finanzinstrumenten gehörte zum Geschäftszweck

Die RenditeKompass UG ist aufgrund ihres Unternehmensgegenstandes dem Bereich Finanzanlagen und Vermögensverwaltung zuzuordnen.

Geschäftszweck war die Verwaltung eigenen Vermögens. Ausdrücklich eingeschlossen war dabei der Handel mit Finanzinstrumenten wie Optionen. Die Geschäfte sollten ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erfolgen und nicht als Dienstleistung für Dritte. Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz waren ausdrücklich ausgeschlossen.

Damit betrieb die Gesellschaft zwar keine Finanz- oder Anlageberatung für Kunden, war aber selbst im Bereich der Finanzinstrumente und Kapitalanlage tätig.

Kein Vermögen zur Finanzierung des Insolvenzverfahrens

Besonders aufschlussreich sind die vom Amtsgericht genannten Gründe für die Abweisung. Nach den Ermittlungen des Gerichts verfügt die Gesellschaft über kein Vermögen, das ausreichen würde, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu bezahlen.

Das Gericht stützt sich dabei auf das Gutachten des Sachverständigen Marcus Janca vom 31. Juli 2026. Danach ist die RenditeKompass UG sowohl zahlungsunfähig als auch überschuldet.

Eine frei verwertbare Insolvenzmasse konnte demnach nicht festgestellt werden. Gleichzeitig würden für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens Kosten in Höhe von 3.021,30 Euro entstehen.

Da auch kein entsprechender Vorschuss zur Deckung dieser Verfahrenskosten eingezahlt wurde, blieb dem Gericht nach § 26 InsO nur die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse.

Für mögliche Gläubiger ist die Entscheidung besonders einschneidend: Es kommt trotz festgestellter Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter und Forderungsanmeldung.

Der Beschluss des Amtsgerichts Lübeck erging am 24. August 2026.

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