Bei der Safeguard Solution GmbH mit Sitz in Braunschweig gibt es eine wichtige Entwicklung im laufenden Insolvenzantragsverfahren. Das Amtsgericht Braunschweig hat die zuvor angeordnete vorläufige Insolvenzverwaltung sowie die weiteren Sicherungsmaßnahmen nach §§ 21 und 22 InsO aufgehoben.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 273 IN 166/26 geführt. Die Gesellschaft hat ihren Sitz am Westbahnhof 5, 38118 Braunschweig und ist beim Amtsgericht Braunschweig unter HRB 212201 im Handelsregister eingetragen. Geschäftsführer ist Aizanat Ramazan.
Unternehmen bietet Sicherheitsdienstleistungen an
Gegenstand der Safeguard Solution GmbH ist die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen sowie allgemeinen Dienstleistungen. Das Unternehmen gehört damit insbesondere zur Sicherheits- und Dienstleistungsbranche.
Sicherungsmaßnahmen bestanden seit Juni
Das Amtsgericht Braunschweig hatte bereits am 9. Juni 2026 eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und weitere Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens nach §§ 21 und 22 InsO getroffen.
Diese Maßnahmen wurden mit der nun veröffentlichten Entscheidung aufgehoben. Der Beschluss stammt vom 25. August 2026.
Wichtig ist dabei: Aus der Aufhebung der vorläufigen Insolvenzverwaltung allein lässt sich nicht sicher ableiten, aus welchem Grund die Sicherungsmaßnahmen beendet wurden. Der vorliegende Beschluss nennt hierzu keine näheren Gründe. Insbesondere bedeutet die Aufhebung für sich genommen weder automatisch, dass das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, noch dass das Unternehmen nicht mehr von einer Insolvenz betroffen ist.
Für eine abschließende Beurteilung müsste eine weitere gerichtliche Entscheidung zum Insolvenzantrag vorliegen.