Ein Inkassobrief über mehrere Hundert Euro, obwohl man sich an keinen Vertrag erinnern kann – genau davon berichten derzeit zahlreiche Verbraucher. Im Mittelpunkt steht Culpa Inkasso aus Stuttgart, das Forderungen unter anderem für angebliche Abonnements bei Dating-Portalen und anderen Online-Diensten geltend macht.
Nach einem aktuellen Bericht von COMPUTER BILD vom 25. August 2026 bewegen sich die verlangten Beträge häufig zwischen 200 und 300 Euro. Besonders verunsichernd für die Empfänger: In den Schreiben ist offenbar auch von möglichen Schufa-Folgen, gerichtlichen Schritten oder einer späteren Zwangsvollstreckung die Rede.
Das Entscheidende: Culpa Inkasso ist kein erfundenes Unternehmen
Anders als bei vielen betrügerischen Inkassoschreiben handelt es sich bei Culpa Inkasso um ein tatsächlich existierendes Inkassounternehmen mit Sitz in Stuttgart.
Genau deshalb ist die Situation für Betroffene komplizierter. Ein Schreiben sollte nicht allein deshalb bezahlt werden, weil ein echtes Inkassounternehmen dahintersteht. Gleichzeitig ist es aber auch keine gute Idee, die Post einfach ungeöffnet beiseitezulegen.
Die zentrale Frage lautet: Existiert die zugrunde liegende Forderung überhaupt?
„Ich habe nie ein Abo abgeschlossen“ – dann Nachweise verlangen
Wer sich sicher ist, keinen kostenpflichtigen Vertrag geschlossen zu haben, sollte die Forderung nach Darstellung von COMPUTER BILD ausdrücklich bestreiten und einen Nachweis verlangen.
Das Inkassounternehmen beziehungsweise der ursprüngliche Anbieter müsste dann nachvollziehbar machen können, auf welcher Grundlage das Geld verlangt wird.
Gerade bei Online-Diensten kann entscheidend sein, wann und wie ein Vertrag zustande gekommen sein soll, welche Leistungen bestellt wurden und welche Kosten dabei angezeigt wurden.
COMPUTER BILD empfiehlt außerdem, einen angeblich bestehenden Vertrag vorsorglich zu kündigen.
Telefonieren ist möglicherweise die schlechteste Idee
Betroffene sollten möglichst schriftlich reagieren. Der Bericht empfiehlt eine Kontaktaufnahme per E-Mail und zusätzlich per Einschreiben.
Von einem Telefonat wird abgeraten. Der Grund: Am Telefon lässt sich später nur schwer beweisen, was tatsächlich gesagt oder vereinbart wurde. Zudem können Verbraucher unter Zeit- oder Zahlungsdruck geraten.
Ein schriftlicher Widerspruch schafft dagegen eine nachvollziehbare Dokumentation.
Nicht jede Mahnung ist ein Gerichtsschreiben
Ein wichtiger Unterschied wird häufig übersehen: Weitere Zahlungsaufforderungen eines Inkassounternehmens sind nicht dasselbe wie ein gerichtlicher Mahnbescheid.
Kommt dagegen tatsächlich ein gelber Umschlag vom Gericht, sollte dieser keinesfalls ignoriert werden. COMPUTER BILD weist darauf hin, dass gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen Widerspruch eingelegt werden muss, wenn die Forderung bestritten wird.
Gerade hier kann Untätigkeit problematisch werden, weil das gerichtliche Mahnverfahren sonst weiterlaufen kann.
Vorsicht vor dem reflexartigen Bezahlen
Auch sofort zu zahlen ist nicht automatisch die richtige Lösung. Wer eine Forderung begleicht, obwohl noch unklar ist, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag besteht, kann seine Position unnötig verschlechtern.
Zudem kann bei einem angeblich laufenden Abonnement die nächste Forderung folgen, wenn das Vertragsverhältnis nicht geklärt oder beendet wurde.
Deshalb sollte zunächst festgestellt werden: Was wurde angeblich bestellt? Wann soll das passiert sein? Und kann der Anbieter den Vertrag tatsächlich nachweisen?
Der Inkassobrief ist noch kein Beweis für die Forderung
Der Fall zeigt einen wichtigen Unterschied zu klassischen Fake-Inkassoschreiben: Ein echtes Inkassounternehmen kann durchaus eine Forderung geltend machen – trotzdem muss diese Forderung nicht automatisch berechtigt sein.
Für Betroffene heißt das daher weder „sofort zahlen“ noch „einfach ignorieren“.
Die sinnvollste Reaktion ist zunächst eine dritte: Forderung prüfen, gegebenenfalls schriftlich bestreiten und Belege verlangen.
Denn aus einem überraschenden Brief über 200 oder 300 Euro sollte nicht allein durch Angst vor Schufa oder Gericht eine Zahlung werden, deren Grundlage möglicherweise nie bestanden hat.
(Ehemalige GEZ) jetzt Rundfunkgebühreneinzug ARD etc. haben angeblich eine Inkassofirma in Bahrain beauftragt, Ummeldegebühren einzuziehen. Adresse: Rundfunkbeitragshilfe L.L.C · Brahim Hussain Ali Ahli Building · Dubai · VAE
Lizenz-Nr.: 1518500 · info@rundfunkbeitrag-service.de
Handelsregister: Dubai Free Zone Authority
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