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Versicherungswechsel bei GARANTA: Was Kunden jetzt über ihr Kündigungsrecht wissen müssen

Peggy_Marco (CC0), Pixabay

Für Kunden der GARANTA Versicherungs-AG Österreich steht eine wichtige Veränderung bevor: Die GARANTA Versicherungs-AG mit Sitz in Nürnberg plant, den gesamten Versicherungsbestand ihrer österreichischen Zweigniederlassung auf die DONAU Versicherung AG Vienna Insurance Group in Wien zu übertragen.

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat die geplante Bestandsübertragung am 7. August 2026 öffentlich bekannt gemacht.

Was passiert mit den bestehenden Versicherungsverträgen?

Bei einer Bestandsübertragung werden die betroffenen Versicherungsverhältnisse auf einen anderen Versicherer übertragen. Im konkreten Fall soll damit die DONAU Versicherung AG Vienna Insurance Group die Verträge aus dem österreichischen Bestand der GARANTA übernehmen.

Für Versicherungsnehmer bedeutet das vor allem: Ihr Vertrag könnte künftig nicht mehr bei GARANTA, sondern bei DONAU geführt werden.

Gerade deshalb sollten betroffene Kunden entsprechende Mitteilungen ihres Versicherers in den kommenden Wochen besonders aufmerksam lesen.

Wichtig: Kunden können ein Kündigungsrecht haben

Der für Versicherte interessanteste Punkt der FMA-Mitteilung betrifft das Kündigungsrecht.

Die Behörde weist ausdrücklich darauf hin, dass gemäß § 20 Abs. 5 VAG in Verbindung mit § 31 Abs. 2 VAG 2016 bei im Inland belegenen Risiken ein Kündigungsrecht der Versicherungsnehmer besteht.

Das bedeutet: Kunden müssen einen Wechsel ihres Versicherers im Zuge der Bestandsübertragung nicht in jedem Fall einfach hinnehmen. Für Betroffene kann sich die Möglichkeit eröffnen, ihren bestehenden Vertrag zu beenden.

Nicht vorschnell kündigen

Ein Sonderkündigungsrecht bedeutet allerdings nicht automatisch, dass eine Kündigung wirtschaftlich sinnvoll ist. Versicherte sollten zunächst prüfen, welcher Vertrag betroffen ist, welche Leistungen und Konditionen bislang gelten und welche Alternativen am Markt tatsächlich verfügbar sind.

Besonders wichtig kann das sein, wenn ein bestehender Vertrag günstige oder heute nur noch schwer erhältliche Konditionen enthält.

GARANTA-Kunden sollten jetzt ihre Post im Blick behalten

Die geplante Übertragung betrifft nach der veröffentlichten Information den gesamten Bestand der österreichischen Zweigniederlassung. Damit handelt es sich nicht lediglich um einzelne Verträge oder Produktgruppen.

Für Kunden wird nun entscheidend sein, wann die Übertragung tatsächlich erfolgt und welche konkreten Informationen sie dazu erhalten. Wer von der Bestandsübertragung betroffen ist, sollte insbesondere auf Fristen für die Ausübung des Kündigungsrechts achten.

Was die Übertragung für Kunden bedeutet

Die Nachricht klingt zunächst nach einer rein unternehmerischen Transaktion zwischen zwei Versicherern. Für die einzelnen Versicherungsnehmer kann sie jedoch ganz praktische Folgen haben: Der Vertragspartner auf Versichererseite wechselt – und genau dieser Wechsel kann ein gesetzliches Kündigungsrecht auslösen.

Betroffene GARANTA-Kunden sollten deshalb nicht nur die bevorstehende Übertragung zur Kenntnis nehmen, sondern prüfen, ob sie ihren Vertrag bei der DONAU Versicherung fortsetzen möchten oder das bestehende Kündigungsrecht für einen Versichererwechsel nutzen wollen.

Wichtig: Die FMA-Mitteilung spricht von einer geplanten Bestandsübertragung. Aus dem vorliegenden Text geht noch nicht hervor, wann die Übertragung wirksam wird oder welche konkreten Fristen für einzelne Versicherungsnehmer zu laufen beginnen. Diese sollten daher nicht ohne weitere Prüfung genannt werden.

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