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Wassermann Ingenieur Gesellschaft mbH aus Potsdam im vorläufigen Insolvenzverfahren

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die Wassermann Ingenieur Gesellschaft mbH mit Sitz in Potsdam ist von einem Insolvenzantragsverfahren betroffen. Das Amtsgericht Potsdam hat am 21. August 2026 um 15 Uhr umfangreiche Sicherungsmaßnahmen angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwaltung eingesetzt.

Das Verfahren wird beim Amtsgericht Potsdam unter dem Aktenzeichen 650 IN 181/26 geführt. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Walter-Funcke-Straße 6, 14469 Potsdam und ist beim Amtsgericht Potsdam unter HRB 37432 P im Handelsregister eingetragen.

Geschäftsführer ist Sven Reinicke. In der gerichtlichen Bekanntmachung wird ausdrücklich angegeben, dass sich der Geschäftsführer derzeit unbekannten Aufenthalts befindet.

Unternehmen für Gas, Wasser, Sanitär und Heizung tätig

Die Wassermann Ingenieur Gesellschaft mbH ist im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung und Versorgungstechnik tätig.

Zum Unternehmensgegenstand gehören die Planung, Beratung und der Bau von Anlagen der Versorgungstechnik. Dabei umfasst das Leistungsspektrum insbesondere die Bereiche Gas, Wasser, Sanitär und Heizung.

Darüber hinaus gehören der Kundendienst für Versorgungstechnik sowie der Schwimmbadbau zum Geschäftszweck. Damit verbindet das Unternehmen Ingenieur- und Planungsleistungen mit praktischen Bau- und Servicetätigkeiten.

Gericht verhängt allgemeines Verfügungsverbot

Das Amtsgericht Potsdam hat besonders weitreichende Sicherungsmaßnahmen getroffen. Der Gesellschaft wurde ein allgemeines Verfügungsverbot nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 1 InsO auferlegt.

Die Wassermann Ingenieur Gesellschaft mbH darf damit grundsätzlich nicht mehr selbst über Gegenstände ihres Vermögens verfügen. Das Verbot umfasst ausdrücklich auch die Einziehung von Außenständen.

Auch Schuldner des Unternehmens dürfen grundsätzlich nicht mehr unmittelbar an die Gesellschaft zahlen, sofern der vorläufige Insolvenzverwalter einer solchen Zahlung nicht zustimmt.

Dr. Jürgen D. Spliedt zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Gericht Rechtsanwalt Dr. Jürgen D. Spliedt aus Berlin bestellt.

Zusätzlich ordnete das Gericht an, dass Verfügungen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Die wirtschaftliche Handlungsfreiheit der Wassermann Ingenieur Gesellschaft mbH ist damit während des Insolvenzantragsverfahrens erheblich eingeschränkt.

Ob das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Potsdamer Unternehmens tatsächlich eröffnet wird, steht derzeit noch nicht fest. Die gerichtlichen Maßnahmen dienen zunächst der Sicherung des vorhandenen Vermögens bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag.

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