Mit der geplanten Frühstartrente will der Staat Kinder frühzeitig an eine kapitalgedeckte Altersvorsorge heranführen. Ab dem 1. Januar 2027 sollen zunächst Kinder des Geburtsjahrgangs 2020 vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr monatlich zehn Euro vom Staat erhalten. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hält die Grundidee für sinnvoll, sieht in der geplanten Umsetzung jedoch erhebliche Risiken für Eltern und Kinder.
Besonders kritisch bewertet die Verbraucherzentrale, dass privaten Finanzanbietern zunächst die Möglichkeit eingeräumt werden soll, eigene Vorsorgeprodukte an die Familien zu vermitteln. Sie fordert deshalb, die vorgesehene kollektive Anlage bei der Deutschen Bundesbank von Anfang an zur Standardlösung zu machen.
10 Euro im Monat vom Staat
Nach den derzeitigen Plänen beginnt die Förderung mit dem Geburtsjahrgang 2020. Kinder dieses Jahrgangs sollen ab 2027 monatlich zehn Euro erhalten. Jüngere Jahrgänge sollen jeweils hinzukommen, sobald sie das sechste Lebensjahr vollendet haben. Ältere Kinder und Jugendliche sollen nach dem vorliegenden Entwurf dagegen keinen Anspruch auf die Förderung erhalten.
Die staatlichen Zahlungen sollen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgen. Bei zwölf Jahren Förderung kommen damit allein aus den monatlichen Einzahlungen 1.440 Euro zusammen. Entscheidend ist allerdings weniger dieser Betrag als vielmehr die langfristige Anlage des Geldes. Durch den sehr langen Zeitraum bis zum Rentenalter können sich selbst geringe Beträge durch Wertentwicklung und Zinseszinseffekte deutlich vermehren.
Genau darin sieht auch die Verbraucherzentrale einen grundsätzlich richtigen Ansatz. Sie fordert jedoch, dass das Geld breit gestreut, kostengünstig und möglichst unabhängig von politischen und kommerziellen Interessen am Aktienmarkt angelegt wird.
Schutz vor hohen Abschluss- und Vertriebskosten
Positiv bewertet die Verbraucherzentrale wichtige Schutzvorschriften im Referentenentwurf. Für die Frühstartrente sollen ausschließlich standardisierte Depots zugelassen werden.
Besonders wichtig ist eine weitere Regelung: Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sollen keine Abschluss- und Vertriebskosten anfallen dürfen.
Damit soll verhindert werden, dass ein erheblicher Teil der staatlichen Förderung durch Provisionen und andere Vertriebskosten aufgezehrt wird. Die Verbraucherzentrale sieht darin auch eine Konsequenz aus den Problemen früherer staatlich geförderter Altersvorsorgemodelle wie der Riester-Rente.
Das staatliche Geld soll tatsächlich beim Kind ankommen und nicht teilweise zur Finanzierung von Provisionen und Vertrieb verwendet werden.
Bundesbank soll Geld für Kinder anlegen
Der Gesetzentwurf sieht auch eine Lösung für Familien vor, die selbst keinen Vertrag mit einem privaten Anbieter abschließen.
In diesem Fall soll das Geld kollektiv über eine von der Deutschen Bundesbank verwaltete Lösung angelegt und breit gestreut am Aktienmarkt investiert werden.
Genau diese Variante hält die Verbraucherzentrale für besonders geeignet. Nach ihrer Vorstellung sollte sie nicht lediglich eine Auffanglösung sein, sondern der Regelfall.
Eltern müssten sich dann nicht zunächst mit unterschiedlichen Finanzprodukten, Anbietern, Kostenstrukturen und Vertragsbedingungen beschäftigen. Wer ausdrücklich eine andere zugelassene Lösung möchte, könnte sich weiterhin dafür entscheiden.
Warum soll die Bundesbank-Lösung erst nach zwölf Monaten greifen?
An diesem Punkt entzündet sich die Kritik der Verbraucherschützer.
Nach dem Referentenentwurf soll die kollektive Auffanglösung nämlich erst zwölf Monate nach Vollendung des sechsten Lebensjahres greifen. Zunächst sollen Eltern Gelegenheit bekommen, für ihr Kind einen Vertrag bei einem privaten Anbieter abzuschließen.
Die Verbraucherzentrale sieht darin einen entscheidenden Nachteil. Während dieses Zeitraums könnten Banken, Versicherungen und andere Finanzanbieter gezielt um die Eltern werben.
Finanzexperte Niels Nauhauser kritisiert, dass damit die einfache öffentliche Lösung zunächst zurückgestellt und dem privaten Finanzvertrieb ein Zeitfenster für Verkaufsgespräche eröffnet werde. Gleichzeitig gehe ein Jahr möglicher Anlagezeit verloren.
Die Forderung der Verbraucherzentrale ist deshalb eindeutig: Die kollektive Anlage bei der Deutschen Bundesbank sollte unmittelbar mit Vollendung des sechsten Lebensjahres beginnen.
Sorge vor einer neuen Verkaufswelle
Noch weiter geht die Kritik hinsichtlich möglicher Folgegeschäfte.
Die Verbraucherzentrale befürchtet, dass die staatliche Frühstartrente von Finanzunternehmen als Türöffner genutzt werden könnte. Eltern beschäftigen sich durch die Förderung zwangsläufig mit der Altersvorsorge ihrer Kinder. Damit entsteht für Anbieter eine attraktive Gelegenheit, zusätzlich andere Spar-, Anlage- oder Altersvorsorgeprodukte anzubieten.
Die staatlichen zehn Euro könnten somit zum Ausgangspunkt wesentlich umfangreicherer Verkaufsgespräche werden.
Die Verbraucherzentrale warnt deshalb davor, den politischen Appell, frühzeitig für Kinder vorzusorgen, mit kommerziellen Interessen zu vermischen. Gerade bei langfristigen Finanzprodukten könnten Kosten, Provisionen und komplizierte Vertragsbedingungen erhebliche Auswirkungen auf das spätere Vermögen haben.
Besonders problematisch wäre aus Sicht der Verbraucherschützer, wenn die Frühstartrente nach dem 18. Geburtstag dazu genutzt würde, jungen Erwachsenen weitere kostenintensive Altersvorsorgeprodukte zu verkaufen.
Verbraucherzentrale fordert öffentliche Lösung als Regelfall
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg lehnt die Frühstartrente damit nicht grundsätzlich ab. Im Gegenteil: Die langfristige Anlage kleiner Beträge für Kinder wird ausdrücklich als sinnvoll angesehen.
Der Streit dreht sich vielmehr um die konkrete Ausgestaltung.
Die Verbraucherschützer wollen eine einfache Struktur: Das staatliche Geld soll ab dem sechsten Geburtstag automatisch in eine breit gestreute, kostengünstige kollektive Anlage fließen. Die Bundesbank-Lösung soll nicht erst dann einspringen, wenn Eltern innerhalb eines Jahres keinen privaten Vertrag abgeschlossen haben, sondern von Beginn an die Standardlösung darstellen.
Damit könnte nach Auffassung der Verbraucherzentrale verhindert werden, dass aus einer staatlichen Förderung für Kinder gleichzeitig ein neuer Absatzmarkt für Finanz- und Altersvorsorgeprodukte entsteht.
Die zentrale Forderung lautet daher: Die Frühstartrente soll in erster Linie Vermögen für Kinder aufbauen und nicht den Finanzvertrieb fördern.