Nach Angaben der Bundesanwaltschaft erfolgte der Zugriff in Zusammenarbeit mit den kroatischen Behörden in Pula. Bei dem Beschuldigten handelt es sich nach übereinstimmenden Medienberichten um den Ukrainer Wolodymyr Z. Ihm wird vorgeworfen, als Taucher unmittelbar an der Vorbereitung beziehungsweise Durchführung der Pipeline-Sabotage beteiligt gewesen zu sein.
Die Bundesanwaltschaft verdächtigt ihn unter anderem des gemeinschaftlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, der verfassungsfeindlichen Sabotage und der Zerstörung von Bauwerken. Dabei handelt es sich bislang um Tatvorwürfe; eine strafrechtliche Schuld ist nicht festgestellt.
Besonders bemerkenswert: Der Beschuldigte ist den Ermittlern keineswegs unbekannt. Bereits Ende September 2025 war Wolodymyr Z. in Polen festgenommen worden. Damals lehnte ein polnisches Gericht jedoch seine Auslieferung nach Deutschland ab.
Nun erfolgte der erneute Zugriff in Kroatien.
Der Verdacht: Taucher sollen Sprengladungen angebracht haben
Die deutschen Ermittler gehen davon aus, dass eine Gruppe im September 2022 mit einer Segelyacht von Rostock aus in die Ostsee gefahren ist. Nach bisherigen Ermittlungsergebnissen sollen Taucher anschließend Sprengsätze an den Pipelines Nord Stream 1 und Nord Stream 2 angebracht haben.
Am 26. September 2022 detonierten die Sprengsätze. Drei der vier Pipeline-Stränge wurden schwer beschädigt.
Der Anschlag hatte enorme politische Tragweite. Nord Stream 1 war über Jahre eine der wichtigsten direkten Verbindungen für russisches Erdgas nach Deutschland gewesen. Nord Stream 2 war zwar fertiggestellt, aber nach dem russischen Angriff auf die Ukraine nicht in Betrieb gegangen.
Die Explosionen machten die Pipelines schlagartig zum Gegenstand internationaler Ermittlungen und politischer Spekulationen.
Bereits Anklage gegen einen weiteren Ukrainer
Die Festnahme in Kroatien steht nicht isoliert.
Die Bundesanwaltschaft hat inzwischen gegen einen weiteren ukrainischen Staatsangehörigen, Serhii K., Anklage erhoben. Sie wirft ihm vor, die Operation auf der verwendeten Segelyacht koordiniert und andere Besatzungsmitglieder befehligt beziehungsweise beaufsichtigt zu haben.
Damit erreicht das Verfahren inzwischen eine neue Phase: Aus jahrelangen Ermittlungen und internationalen Haftbefehlen entstehen konkrete Strafverfahren.
Das ist juristisch bedeutsam. In einem öffentlichen Gerichtsverfahren könnte erstmals detaillierter aufgearbeitet werden, welche Beweise die deutschen Ermittler für ihre Rekonstruktion des Anschlags besitzen.
Die größte Frage bleibt unbeantwortet
Selbst wenn sich der Verdacht gegen einzelne Mitglieder der Gruppe erhärten sollte, wäre damit allerdings eine der politisch wichtigsten Fragen noch nicht beantwortet:
Wer stand hinter der Operation?
Die Feststellung, wer eine Sprengladung transportiert, angebracht oder gezündet hat, ist etwas anderes als der Nachweis, wer einen solchen Anschlag geplant, finanziert oder möglicherweise angeordnet hat.
Genau an diesem Punkt ist Zurückhaltung wichtig. Die bisherigen strafrechtlichen Vorwürfe gegen ukrainische Staatsangehörige sind kein Beweis dafür, dass die ukrainische Regierung den Anschlag angeordnet hat.
Zwischen der mutmaßlichen Täterschaft einzelner Personen und einer möglichen staatlichen Verantwortung liegt juristisch wie politisch ein erheblicher Unterschied.
Warum der Fall für Deutschland so brisant ist
Sollten deutsche Gerichte die Ermittlerthese bestätigen, hätte der Fall eine außergewöhnliche Dimension.
Deutschland unterstützt die Ukraine seit Beginn des russischen Angriffskrieges politisch, finanziell und militärisch. Gleichzeitig ermittelt die deutsche Justiz gegen ukrainische Staatsangehörige wegen der Zerstörung einer zentralen europäischen Energieinfrastruktur.
Die Strafverfolgungsbehörden stehen deshalb vor einer schwierigen Aufgabe: Sie müssen einen Fall mit enormer außenpolitischer Bedeutung behandeln, dürfen sich davon bei der strafrechtlichen Bewertung aber grundsätzlich nicht beeinflussen lassen.
Der Bundesgerichtshof hat bereits im Zusammenhang mit einem Nord-Stream-Beschuldigten deutlich gemacht, dass die deutsche Strafjustiz den Anschlag als strafrechtlich verfolgbaren Sachverhalt behandelt.
Vom geopolitischen Rätsel zum Strafprozess
Die neue Festnahme könnte deshalb einen Wendepunkt markieren.
Lange war die öffentliche Debatte über Nord Stream von Theorien darüber geprägt, welcher Staat technisch und politisch überhaupt zu einer solchen Operation fähig gewesen wäre. Inzwischen zeichnet die Bundesanwaltschaft ein wesentlich konkreteres Bild einer mutmaßlichen Tätergruppe.
Doch auch vier Jahre nach den Explosionen bleibt die entscheidende Ebene ungeklärt: Handelte die Gruppe eigenständig, im Auftrag anderer Personen oder sogar mit staatlicher Unterstützung?
Die Festnahme in Kroatien bringt die Ermittler der mutmaßlichen ausführenden Gruppe möglicherweise einen wichtigen Schritt näher. Ob damit irgendwann auch geklärt werden kann, wer den Nord-Stream-Anschlag tatsächlich in Auftrag gegeben hat, bleibt die zentrale offene Frage.