Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten auf der Website magalo-investments.de. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht werden dort ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten.
Die BaFin veröffentlichte ihre Warnung am 17. August 2026. Die Betreiber der Website treten unter der Bezeichnung Magalo Investments S. A. auf und geben als Unternehmenssitz Ruggell in Liechtenstein an.
Magalo Investments behauptet Beaufsichtigung durch die FMA Liechtenstein
Besonders auffällig ist nach Angaben der BaFin, dass Magalo Investments S. A. auf der Website auf eine angebliche Beaufsichtigung durch die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) verweist.
Die BaFin stellt hierzu ausdrücklich fest: Diese Behauptung ist nach ihren Erkenntnissen falsch.
Damit sollten sich Anleger keinesfalls darauf verlassen, dass die auf der Website behauptete aufsichtsrechtliche Kontrolle tatsächlich besteht. Die Angabe eines Unternehmenssitzes in Liechtenstein oder der Verweis auf eine dortige Finanzaufsichtsbehörde ist kein Nachweis für eine entsprechende Zulassung.
Keine BaFin-Erlaubnis für die angebotenen Geschäfte
Wer in Deutschland gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreibt oder Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen erbringt, benötigt grundsätzlich eine entsprechende Erlaubnis.
Nach den Erkenntnissen der BaFin werden über magalo-investments.de solche erlaubnispflichtigen Leistungen angeboten, ohne dass die erforderliche Erlaubnis vorliegt.
Die Warnung der Finanzaufsicht basiert auf § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG).
Anleger sollten angebliche Lizenzen selbst überprüfen
Der Fall zeigt, dass Verbraucher bei Finanzangeboten im Internet nicht allein auf Angaben des jeweiligen Anbieters über angebliche Zulassungen oder behördliche Beaufsichtigungen vertrauen sollten.
Gerade der Hinweis auf eine bekannte europäische Finanzaufsichtsbehörde kann dazu dienen, einem Angebot einen seriösen und regulierten Eindruck zu verleihen. Ob tatsächlich eine Zulassung besteht, sollte deshalb direkt anhand der offiziellen Unternehmensregister der zuständigen Aufsichtsbehörden überprüft werden.
Im Fall von Magalo Investments S. A. ist dies besonders wichtig: Die ausdrücklich behauptete Beaufsichtigung durch die FMA Liechtenstein trifft laut BaFin nicht zu.
BaFin warnt generell vor Finanzbetrug im Internet
Die BaFin sowie das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten bei Online-Geldanlagen zu besonderer Vorsicht. Anleger sollten vor einer Überweisung prüfen, welches Unternehmen tatsächlich hinter einer Website steht, ob die angegebenen Adressen und Kontaktdaten stimmen und ob für die angebotenen Dienstleistungen eine behördliche Erlaubnis besteht.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Anbieter mit angeblichen behördlichen Lizenzen werben, die sich bei einer unabhängigen Überprüfung nicht bestätigen lassen.
Fazit
Die BaFin warnt vor Magalo Investments S. A. und der Website magalo-investments.de. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht werden dort Bankgeschäfte sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis angeboten. Das Unternehmen gibt einen Sitz in Ruggell, Liechtenstein, an. Besonders schwer wiegt, dass auf der Website eine angebliche Beaufsichtigung durch die FMA Liechtenstein behauptet wird. Nach ausdrücklicher Feststellung der BaFin ist diese Behauptung falsch. Anleger sollten daher auf entsprechende Angebote mit äußerster Vorsicht reagieren und vor allem keine Gelder allein im Vertrauen auf die behauptete Regulierung überweisen.
Hier die Bafin-Meldung:
magalo-investments(.)de: Bafin warnt vor Website
Die Finanzaufsicht Bafin warnt vor Angeboten auf der Website magalo-investments(.)de. Nach Erkenntnissen der Bafin werden dort ohne Erlaubnis Bankgeschäfte sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten.
17.08.2026
Die Betreiber der Website treten unter der Firmierung Magalo Investments S. A. auf. Der Unternehmenssitz ist laut eigener Angabe in Ruggell, Liechtenstein. Magalo Investments S. A. verweist auf seiner Website auf eine angebliche Beaufsichtigung durch die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA). Nach Erkenntnissen der Bafin ist diese Behauptung falsch.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte und/oder Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der Bafin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der Bafin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der Bafin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.