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Vorsicht vor vermeintlichem Homeoffice-Job: BaFin warnt vor Angeboten der Eilers GmbH
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Vorsicht vor vermeintlichem Homeoffice-Job: BaFin warnt vor Angeboten der Eilers GmbH

Hans (CC0), Pixabay

Ein vermeintlich unkomplizierter Homeoffice-Job kann für Bewerber erhebliche finanzielle und möglicherweise auch rechtliche Folgen haben. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt am 18. August 2026 vor Jobangeboten der in Kiel ansässigen Eilers GmbH, die über die Website eilers-gmbh(.)com verbreitet werden.

Beworben wird eine Tätigkeit unter der Bezeichnung „Backoffice & Administration Unterstützung – Homeoffice (m/w/d)“. Was zunächst wie eine gewöhnliche Bürotätigkeit von zu Hause klingt, hat nach den Erkenntnissen der Finanzaufsicht jedoch einen höchst problematischen Hintergrund.

Bewerber sollen ihr eigenes Bankkonto einsetzen

Besonders alarmierend ist die vorgesehene Tätigkeit. Nach Angaben der BaFin sollen Mitarbeiter über ihr eigenes deutsches Bankkonto Zahlungen von Dritten entgegennehmen. Anschließend sollen sie das eingegangene Geld nach Anweisung weiterleiten oder in Kryptowerte umtauschen.

Genau an diesem Punkt sollten bei Bewerbern sämtliche Warnsignale aufleuchten.

Denn die auf den Konten der vermeintlichen Mitarbeiter eingehenden Gelder stammen nach Einschätzung der BaFin vermutlich von Personen oder Unternehmen, die zuvor selbst Opfer krimineller – insbesondere betrügerischer – Handlungen geworden sind.

Damit könnte der vermeintliche Arbeitnehmer plötzlich mitten in verdächtige Zahlungsströme geraten.

Aus dem Homeoffice-Job kann ein erhebliches Problem werden

Das Gefährliche an solchen Angeboten: Die angeworbene Person kann zunächst glauben, lediglich die Anweisungen ihres vermeintlichen Arbeitgebers auszuführen. Tatsächlich stellt sie jedoch ihr eigenes Konto für die Weiterleitung fremder Gelder zur Verfügung.

Die BaFin hat vor vergleichbaren Tätigkeiten bereits mehrfach gewarnt. In der Vergangenheit wurden entsprechende Stellenangebote häufig als Tätigkeit eines „Treuhandassistenten“ oder einer „Treuhandassistentin“ bezeichnet.

Die Bezeichnung mag sich ändern – das Grundprinzip bleibt problematisch: Fremdes Geld geht auf dem privaten Konto ein und soll anschließend möglichst schnell weitergeleitet oder in Kryptowerte getauscht werden.

Warum die Weiterleitung über das Privatkonto so gefährlich ist

Für Betroffene kann dies besonders unangenehm werden, weil ihr Name und ihr Bankkonto unmittelbar in den Zahlungsunterlagen erscheinen. Sollte das Geld tatsächlich aus betrügerischen Handlungen stammen, kann der Zahlungsweg zunächst zu genau der Person führen, die ihr Konto zur Verfügung gestellt hat.

Deshalb gilt eine einfache Vorsichtsregel: Ein seriöser Arbeitgeber sollte von einem Arbeitnehmer nicht verlangen, sein privates Girokonto als Durchlaufstation für Gelder unbekannter Dritter einzusetzen.

Besondere Vorsicht ist außerdem angebracht, wenn anschließend Geld auf andere Konten überwiesen oder in Kryptowährungen umgewandelt werden soll.

BaFin vermutet unerlaubte Kryptowerte-Dienstleistungen

Nach Angaben der Finanzaufsicht besteht bei der Eilers GmbH der Verdacht, dass ohne die erforderliche Erlaubnis beziehungsweise Zulassung Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten werden.

Der Transfer und der Tausch entsprechender Gelder können erlaubnis- beziehungsweise zulassungspflichtige Tätigkeiten darstellen.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte sowie Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dafür grundsätzlich die entsprechende Erlaubnis beziehungsweise Zulassung der BaFin.

Die Behörde empfiehlt Verbrauchern daher, vor Geschäften mit einem Finanzunternehmen zu überprüfen, ob dieses tatsächlich zugelassen ist.

Bereits beworben oder Geld erhalten? Nicht einfach weiterüberweisen

Besonders wichtig ist die Warnung für Menschen, die das Jobangebot bereits angenommen haben. Wer schon Geld von unbekannten Dritten auf seinem Konto erhalten hat, sollte nicht einfach wie angewiesen weitermachen.

Unterlagen und Kommunikation sollten vollständig gesichert werden. Dazu gehören beispielsweise Stellenanzeige, Arbeitsvertrag, E-Mails, Messenger-Nachrichten, Telefonnummern, Namen der Ansprechpartner, Zahlungsanweisungen und Kontodaten.

Auch Kontoauszüge und Informationen zu bereits vorgenommenen Transaktionen können später von großer Bedeutung sein.

Wer bereits verdächtige Zahlungen erhalten oder weitergeleitet hat, sollte die Situation zudem nicht dadurch verschärfen, dass weitere Transaktionen vorgenommen werden, ohne zuvor fachkundigen Rat einzuholen.

Diese Warnzeichen sollten Jobsuchende kennen

Misstrauen ist insbesondere angebracht, wenn ein angeblicher Arbeitgeber einen attraktiven Homeoffice-Job mit wenig Aufwand anbietet, gleichzeitig aber verlangt, dass der Beschäftigte sein privates Bankkonto für Unternehmensgeschäfte verwendet.

Noch kritischer wird es, wenn Geld von unbekannten Personen eingeht und anschließend an wechselnde Empfänger weitergeleitet werden soll. Gleiches gilt für die Aufforderung, das Geld über Kryptobörsen in Bitcoin oder andere Kryptowerte umzutauschen.

Ein hohes Gehalt für einfache Überweisungen, Provisionen für weitergeleitete Beträge oder großer Zeitdruck bei den Transaktionen sind weitere deutliche Warnsignale.

BaFin-Warnung vom 18. August: Jobangebot genau prüfen

Die aktuelle Warnung zeigt, dass Verbraucher nicht nur bei dubiosen Geldanlagen vorsichtig sein müssen. Auch Stellenanzeigen können als Einstieg in problematische Finanztransaktionen dienen.

Wer auf ein Angebot der Eilers GmbH über eilers-gmbh(.)com für „Backoffice & Administration Unterstützung – Homeoffice (m/w/d)“ stößt, sollte deshalb die Warnung der BaFin berücksichtigen.

Die wichtigste Regel für Jobsuchende lautet: Das eigene Bankkonto niemals einem vermeintlichen Arbeitgeber als Zwischenstation für Gelder fremder Personen zur Verfügung stellen. Was wie ein einfacher Neben- oder Homeoffice-Job aussieht, kann sich sonst sehr schnell zu einem ernsten finanziellen und rechtlichen Problem entwickeln.

Die BaFin stützt ihre Warnung auf § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

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