Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten über die Internetseite basiswallet(.)co. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht werden dort Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die dafür erforderliche Erlaubnis angeboten.
Besonders relevant für Verbraucher und Anleger: Die Betreiber von basiswallet(.)co werden nach Angaben der BaFin nicht von der deutschen Finanzaufsicht beaufsichtigt.
Fehlende Erlaubnis als deutliches Warnsignal
Wer in Deutschland bestimmte Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen will, benötigt grundsätzlich eine entsprechende Erlaubnis beziehungsweise Zulassung. Anleger sollten deshalb vor einer Übertragung von Geld oder Kryptowerten überprüfen, welches konkrete Unternehmen hinter einem Angebot steht und ob dieses für seine Tätigkeit entsprechend autorisiert ist.
Gerade bei Online-Angeboten im Kryptobereich ist dabei Vorsicht angebracht. Eine professionell gestaltete Website, ein persönlicher Ansprechpartner oder ein vermeintliches Handelsportal sind für sich genommen kein Nachweis einer behördlichen Zulassung.
Die BaFin stellt zu basiswallet(.)co ausdrücklich fest, dass die Betreiber nach ihren Erkenntnissen Kryptowerte-Dienstleistungen ohne Erlaubnis anbieten.
Anleger sollten Anbieter unabhängig überprüfen
Verbraucher sollten sich bei der Prüfung eines Finanz- oder Kryptodienstleisters nicht ausschließlich auf Angaben verlassen, die der Anbieter selbst auf seiner Internetseite macht.
Entscheidend ist vielmehr, ob sich das Unternehmen eindeutig identifizieren lässt und eine gegebenenfalls behauptete Zulassung tatsächlich zu genau diesem Unternehmen und dessen Internetauftritt gehört. Dazu können Anleger insbesondere die Unternehmensdatenbank der BaFin heranziehen.
Bereits Geld oder Kryptowährungen übertragen?
Wer bereits Geld oder Kryptowerte im Zusammenhang mit basiswallet(.)co übertragen hat, sollte die aktuelle Warnung zum Anlass nehmen, den Vorgang sorgfältig zu dokumentieren.
Von Bedeutung können beispielsweise Überweisungsbelege, Kontoauszüge, Wallet-Adressen, Transaktions-IDs, E-Mails, Chatverläufe, Telefonnummern und Screenshots eines Kundenbereichs sein.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn eine gewünschte Auszahlung plötzlich von weiteren Zahlungen abhängig gemacht wird – etwa von angeblichen Steuern, Versicherungen, Provisionen oder Freischaltgebühren. Solche Forderungen sollten vor einer weiteren Überweisung unabhängig geprüft werden.
BaFin stützt Warnung auf Kryptomärkteaufsichtsgesetz
Die BaFin veröffentlichte ihre Warnung am 19. August 2026. Nach Angaben der Behörde basiert die Information auf § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes.
Für Anleger ist die Botschaft damit eindeutig: Die BaFin warnt vor basiswallet(.)co, weil dort nach ihren Erkenntnissen Kryptowerte-Dienstleistungen ohne erforderliche Erlaubnis angeboten werden. Wer ein Investment erwägt oder bereits Kontakt zu dem Angebot hatte, sollte diese Behördenwarnung bei seiner weiteren Entscheidung unbedingt berücksichtigen.