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CT Sales GmbH & Co. KG aus Traunstein: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die CT Sales GmbH & Co. KG mit Sitz in Traunstein ist von einem Insolvenzantragsverfahren betroffen. Das Amtsgericht Traunstein hat am 14. August 2026 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Unternehmens angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 4 IN 198/26 geführt.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Rupertistraße 7, 83278 Traunstein und ist beim Amtsgericht Traunstein unter HRA 13977 im Handelsregister eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die CT Management GmbH, die durch Geschäftsführer Marco Tutsch vertreten wird.

Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb von Sportanlagen. Damit ist die Gesellschaft im Bereich der Vermarktung und des Vertriebs von Anlagen und Ausstattungen für sportliche Zwecke tätig.

Bei dem Insolvenzantrag handelt es sich um einen Eigenantrag der CT Sales GmbH & Co. KG. Bis zur Entscheidung darüber, ob das Insolvenzverfahren endgültig eröffnet wird, hat das Amtsgericht zur Sicherung des vorhandenen Unternehmensvermögens gemäß §§ 21 und 22 InsO die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Alexander Fridgen aus Traunstein bestellt. Die Geschäftsführung verliert durch diese Form der vorläufigen Insolvenzverwaltung ihre Verfügungsbefugnis nicht vollständig. Verfügungen über Vermögensgegenstände der Gesellschaft sind jedoch nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Die Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters gehen darüber hinaus. Er ist berechtigt, Forderungen der CT Sales GmbH & Co. KG einschließlich Forderungen gegenüber Banken sowie vorhandene Kassenguthaben auf ein Treuhandkonto einzuziehen. Ihm wurde außerdem die Kassenführung übertragen. Schuldner des Unternehmens dürfen grundsätzlich nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zahlen, sofern dieser einer Zahlung unmittelbar an die Gesellschaft nicht ausdrücklich zustimmt.

Mit der Entscheidung vom 14. August 2026 ist das Insolvenzverfahren über die CT Sales GmbH & Co. KG noch nicht endgültig eröffnet. Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient zunächst dazu, das vorhandene Vermögen zu sichern und nachteilige Veränderungen während der Prüfung des Insolvenzantrags zu verhindern. Erst in einem weiteren Schritt entscheidet das Amtsgericht Traunstein darüber, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens vorliegen.

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