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CT Management GmbH aus Traunstein: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die CT Management GmbH mit Sitz in Traunstein ist von einem Insolvenzantragsverfahren betroffen. Das Amtsgericht Traunstein hat am 14. August 2026 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 4 IN 200/26 geführt.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Rupertistraße 7, 83278 Traunstein und ist beim Amtsgericht Traunstein unter HRB 22105 im Handelsregister eingetragen. Geschäftsführer ist Marco Tutsch.

Gegenstand des Unternehmens sind die Herstellung, Vermarktung und der Vertrieb von Sportanlagen. Darüber hinaus gehört die Verwaltung eigenen Vermögens zum Geschäftszweck. Die Gesellschaft kann sich zudem als persönlich haftende Gesellschafterin an anderen Unternehmen beteiligen und dort die persönliche Haftung übernehmen.

Damit besteht eine unmittelbare gesellschaftsrechtliche Verbindung zu der ebenfalls von einem Insolvenzantragsverfahren betroffenen CT Sales GmbH & Co. KG. Die CT Management GmbH ist deren persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin). Für die CT Sales GmbH & Co. KG hatte das Amtsgericht Traunstein am selben Tag unter dem Aktenzeichen 4 IN 198/26 ebenfalls die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Auch dort ist Marco Tutsch über die CT Management GmbH in die Geschäftsführung eingebunden.

Bei der CT Management GmbH handelt es sich um einen Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Zur Sicherung des Unternehmensvermögens hat das Gericht gemäß §§ 21 und 22 InsO die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Alexander Fridgen aus Traunstein bestellt. Bemerkenswert ist, dass Dr. Fridgen auch zum vorläufigen Insolvenzverwalter der verbundenen CT Sales GmbH & Co. KG bestellt wurde. Damit liegen die vorläufigen Insolvenzverfahren der beiden gesellschaftsrechtlich miteinander verbundenen Unternehmen in denselben Händen.

Verfügungen der CT Management GmbH über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies betrifft ausdrücklich auch die Einziehung von Außenständen. Dr. Fridgen darf Forderungen der Gesellschaft einschließlich Forderungen gegenüber Banken sowie Kassenguthaben auf ein Treuhandkonto einziehen. Ihm wurde außerdem die Kassenführung übertragen. Drittschuldner dürfen grundsätzlich nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, sofern dieser einer Zahlung unmittelbar an die CT Management GmbH nicht zustimmt.

Mit dem Beschluss vom 14. August 2026 ist das Insolvenzverfahren über die CT Management GmbH noch nicht endgültig eröffnet. Zunächst wird geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Verfahrenseröffnung vorliegen.

Die nahezu zeitgleichen Eigenanträge der CT Management GmbH (4 IN 200/26) und der CT Sales GmbH & Co. KG (4 IN 198/26) zeigen allerdings, dass nicht lediglich eine einzelne Gesellschaft betroffen ist. Vielmehr befinden sich mindestens zwei unmittelbar miteinander verbundene Unternehmen aus dem Bereich der Sportanlagen im Insolvenzeröffnungsverfahren.

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